....nun ich wurde Opfer eines Betrugs. Das Handelsgericht gab mir (Zivilrecht) Recht und anerkannte alle meine Ausagen als richtig an und erteilte mir einen rechtsgültigen Rechtstitel - Anspruch auf vollen Schadenersatz.
Nicht so die Strafrechtsseite der Justiz. Meine Sachverhaltsdarstellung (durch meinen Anwalt formuliert und eingebracht)an die StA Wr. Neustadt wurde "daschlogn" ! Die OStA Wien konnte "nichts finden was eine Untersuchung rechtfertigt" und gab dem StA Mag. Bxxxx in Wr. Neustadt die Anweisung das Verfahren einzustellen!
Also DAS hat schon was. Schauen Wir mal was Alles nicht gefunden werden konnte:
Es wurde nicht gefunden, dass der Verkäufer einen sehr bedenklichen Ankauf getätigt hat mit dem Ziel das schwer schadhafte Objekt mit Gewinn zu verkaufen.
Es wurde nicht gefunden, dass es den angeblichen Verkäfer A.Boersma nicht gibt (wie auch die holländische Polzei feststellte).
Es wurde nicht gefunden wohin der Kaufpreis kam! (tj. wer nicht suchet der nicht findet).
Es wurde nicht gefunden dass der Verkäufer die Identität des A.Boersma (die wahre Identität dieser Person) nicht bekanntgibt/verheimlicht?
Es wurde nicht gefunden, dass schon die Maßangaben im Prospekt falsch sind.(siehe Messprotokoll der Cantieri di Aprilia)
Es wurde nicht erkannt, dass die Fotodokumentation, die Begutachtung durch einen Gutachter, die Untersuchung durch einen Motorenspezialisten, meine Expertise als Korrosionschutzlacktechniker ausnahmslos schwerste Schäden attestieren , das Boot also ein Wirtschaftlicher Totalschaden ist!
Ich halte diese Art des "daschlogns" für strafrechtlich relevant.
Da der Leiter der OStA Wien in dem Skandal bei der StA Wr.Neustadt und dem SG Wr. Neustadt eine Rolle als Gruppenleiter im Hintergrund spielte erkenne ich eine Wahrscheinlichkeit einer "Strafe" weil ich nicht meinem Mund zu den Vorkommnissen dort hielt.
ES GILT DIE UNSCHULDSVERMUTUNG