Auf mein Ansuchen stellte mir die AK Wiener Neustadt einen Rechtsanwalt bei. Der war entweder keine Leuchte, oder er hielt sich absichtlich stark zu rück. Dazu in einem folgenden Beitrag). Er gab brav das, was ich ihm vorbereitete an das Gericht, aber sonst war keine weitere Aktivität zu bemerken.
Und dann kam die schon erwähnte Intrige der "höchsten Stelle" des Gerichtes in Wr. Neustadt! Da soll argumentiert worden sein: " der Kläger (ICH) benutze seine Intelligenz um sich Vorteile bei Gericht zu verschaffen !!
Nun, das tut jeder Rechtsanwalt der sich für seinen Klienten einsetzt. Aber ich darf das nicht ??
Und die AK gab der "höchsten Stelle" des Gerichtes nach (nun, wer kann denn die höchste Stelle eines Gerichtes sein außer die Gerichtpräsidentin??) und opferte mich dem was dann vor diesem Gericht folgte.
Da ich jetzt durch diesen von dieser Jutiz gegen mich gerichteten Streit krank und finanziell ruiniert bin habe ich mich an die Präsidentin der AK gewandt, mit dem Ersuchen mir einen Rechtsanwalt beizugeben, welcher mich vor unserem OGH vertritt. (Nun, das wäre eine kleine Wiedergutmachung für den "Fehler"). Aber man glaubt es nicht ! Die Präsidentin kann der Leiterin der Filiale in Wr. N. nicht sagen, dass sie diesen Fehler etwas abmildern soll ??? Das ist unglaubwürdig!
Also, was ist da los bei dieser AK ? Meine Lebens- und Berufserfahrung würde da auf eine Abmachung - welcher Form auch immer - hindeuten.
Denn da gibt es noch einen aber schon sehr interessanten Punkt!
Die Bezirksstellen der AK veröffentlichten damals einen Leistungsbericht, in dem auch die Statistik über Anerkennungs-/Ablehnungquoten der einzelnen Sozialgerichte angeführt wurden. Und Sie werden es nicht glauben "quid magnum mirum?" das Sozialgericht Wr. Neustadt hat damals die schlechteste Anerkennungsquote österreichweit. Gerade mal rund 10%.
Der übliche %wert lag bei rund 40-50% !
Und das wusste die AK !!! Und was tat die AK ?? Sie schwieg offenbar sehr laut dazu! Anstatt diesen Leuten an diesem Gericht mal fest ins Geschirr zu fahren! Sie niederzudemonstrieren. Oder die niederzuklagen. Das Alles kann die AK - aber eben nur wann sie will.......und so lassen mich Die wieder in meinem Streit für das Recht alleine............
Es gilt die Unschuldsvermutung