Gedankenspiele, Gedankensplitter zur PVA

Aus gegebenem Grund suchte ich um eine BU-Pension an. Ich wurde zu einer Untersuchung bestellt.

Diese "Untersuchung" kann ich nicht einmal als eine Placebo-Untersuchung sehen. Da wurden einige Fragen gestellt, von Abarbeitung der Vorgaben der Einschätzungsverordnung zu den angegebenen Erkrankungen NICHTS erkennbar! Die Nennung eines Medikamentes (Hinweis auf eine Verordnung zur Behandlung einer Erkrankung)wurde dann bei Gericht verleugnet.

Dem Gericht wurde kein erkennbarer Befund übergeben, nur 2 Schmierzettel mit Standardsätzen - nix zu den Erkrankungen.

Der OGH sagt (Rechtssatz) zu einem Erkenntnis: "Die EVO ist ein wertvolles Instrument und sollte von den Gerichten genutzt werden".

Aber das wissen die untersuchenden Ärzte bei der PVA nicht?

Auch bleibt da eine weitere Problematik mit diesen Ärzten. Mögliche Befangenheit!!

Das Gesetz hat da viel zu sagen! Bitte nachlesen. (Jusline, RIS).

Und außerdem könnte man die Befunde der behandelnden Ärzte und Fachärzte einfach nach der Einschätzungsverordnung bewerten. Aber DA sieht Irgendwer seinen Einfluss auf die Beurteilung gefährdet. Und kann DA dann keiner mehr sagen: "strenger Beurteilen" was ja total rechtskonform und nachvollziehbar ist.........

Es gilt die Unschuldsvermutung

Zur Unschuldsvermutung muss ich etwas anmerken, ich kann nicht anders. Die UVM gilt ja auch für die Maria von diesem Josef da....

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