Nun, wenn sich unsere Justiz schon derart anstrengt etwas geheim zu halten und Untersuchungen zu verhindern, dann muss das einen Grund haben. Was könnte der denn sein?
Könnte es sein, dass verhindert werden soll, dass die 5.060 (!) falschen Gutachten der PVA (alleine 2010) zu IV/BU-Pensionsanträgen thematisiert werden. ( Zahlen aus dem PVA Leistungsbericht, nicht erfasst sind Gutachten die nicht bewertet wurden weil Pensionswerber gleich aufgegeben haben, oder nach richterlicher Anleitung (!) ihre Klagen zurückgezogen haben).
Man muss keine besondere Ausbildung haben, es reicht der gesunde Hausverstand um zu erkennen, dass eine derartige "Fehlerquote" nicht aus echten Fehlern resultiert, sondern dass da die Ursachen in einem gewollten/billigend geduldeten "Falschbgutachtungssystem" begründet sein können.
Diese "Fehlerquote" war dem Gen.Dir. Pinggera und dem Sozialminister Hundstorfer bekannt! Und was haben diese Herren getan um diese "Fehler" auszuschalten? Nun, von Herrn Pinggera war da von mir nichts zu bemerken, Herr Hundstorfer hat für Gesetzesänderungen gesorgt, wohl damit dass diese Zustände nicht noch mehr auffallen. Es sollten aber strengere Maßstäbe bei den Begutachtungen angelegt werden um den Zuwachs an BU/IV-Pensionen zu verringern. Und das ohne dass Begutachtungsrichtlinien bekannt geworden wären(!).
Es basierten/basieren diese Begutachtungen rein auf subjektiven Meinungen der Gutachter(!).
Es wird bewusst von PVA und auch Sozialgerichten verhindert, dass z.B. die "Einschätzungsverordnung" anewendet wird(!). Obwohl der OGH erkennt: "dass dieses wertvolle Instrument angewendet werden soll" (frei zitiert). (In meinem Fall lag ich bei Anwendung der Einschätzungsverordnung 3 x (drei mal!) über einem Grad der Behinderung von 50%).
Mit dieser Verweigerung entziehen sich Gutachter und Sozialgerichte bewusst/willentlich einer Kontrolle.
Und wie da von der PVA mit Gutachtern welche nicht ausreichend Ablehnungsgutachten abgeben umgegangen wird zeigt der Fall in dem eine Gutachterin serienweise mit Einsprüchen gegen Rechnungslegung zugeschüttet wird, und eine andere Gutachterin plötzlich einen Vertrag als Gutachter bei der PVA erhält(!).
Dass hier eine Untersuchung verhindert wird ist verständlich. Denn was wäre wenn da in einer einfachen statistischen Auswertung rauskommen würde, dass es tausende, nicht der Einschätzungsverordnung entsprechende, oder nicht dem Gesetz (Begründung, Vollständigkeit,....) entsprechende Gutachten gibt.
Da müssten doch etliche Gutachter von der Ärztekammer strafsanktioniert werden, aus den Gutachterlisten rausgeworfen werden, von der PVA rausgeworfen werden,....... (Aber was soll man von der Ärztekammer erwarten, wenn ÄK-Präsidenten selbst als Gutachter tätig sind.....?).
Tja, also untersuchen wir halt einfach nicht, dann kann nichts rauskommen.....
Es gilt die Unschuldsvermutung!