Was kann denn da noch so peinlich und schandhaft für unsere Justiz sein, dass sie sich gezwungen sieht mit Geheimverfahren und möglicherweise ("möglicherweise" muss ich immer schreiben um Anzeigen der Justiz wegen "übler Nachrede vorzubeugen) gesetzwidrigen Verfahrenseinstellungen gegen mich vorzugehen?
Die Anerkennungs/Ablehnungsquoten bei BU/IV-Pensionszuerkennungsklagen!
Hier offenbart sich Schreckliches!
Ich habe anhand von Zahlen aus den AK-Leistungsbilanzen die Ablehnungs/Anerkennungsquoten einiger Arbeits- und Sozialgerichte zu untersuchen. Diese Zahlen sind natürlich mit einer gewissen Spreizung behaftet, aber die Größenordnungen stimmen.
Anerkennungsquoten im untersuchten Zeitraum:
Melk 82%
St.Pölten 55%
Amstetten 52%
Mödling 22%
Wr.Neustadt 11%
Abgesehen von den extremen Unterschieden der Quoten fällt da schon mal ein deutlicher regionaler Unterschied auf. Scheinbar werden da im Osten Niederösterreichs (Südbahnstrecke) extrem weniger Menschen krank als im Westen! (was bei Austrostat nicht so aufscheint)!
Wie also kann es zu derartig auffälligen Unterschieden bei Gerichtsurteilen kommen?
Nun, da muss einmal festgehalten werden, dass es KEINE für alle Richter geltenden Beurteilungskritierien gibt!
Das ist an sich schon eine Schande die zu subjektiven Beurteilungen führen muss, da die Richter keine medizinische Ausbildung haben.
Dann wird da noch von Richtern meistens aus einem eng eigegrenzten Kreis von "Lieblingsgutachtern" geschöpft. Und kein Mensch kann mir erklären, dass da ein tendentiell ablehnungsfreudiger Richter Gutachter wiederholt einsetzt, welche seiner Tendenz zu Ablehnungen nicht nachkommt. Und die ostniederösterreichischen Richter schöpfen eben aus dem lokalen Pool (wozu gerne Wien gehört). Ein Rotationsprinzip ist unbekannt!
Da werden Gutachter zu €-Millionären gemacht, obwohl das im Befangenheits-§ verboten ist (!) - (Hauptanteil des Einkommens). Ja und dürfen Gutachter von der PVA höher bezahlt werden als im GebAG festgelegt ist, wenn das Gutachten fertig ist(!!)..........
Da die "Qualitätskontrolle" bei Berufungsinstanz und OGH erbärmlich versagt, ja Richterfreundlichkeit/-schutz angenommen werden kann, muss hier mit anderen Methoden "Recht und Gesetz" eingebracht werden.
In etlichen Schreiben an (bisher 3) Justzminister und Sozialminister habe ich die notwendigen Schritte erklärt um rechtsstaatliche Verhältnisse bei diesen Verfahren herzustellen.
Der Lohn für meine Anstrengungen war ein "Geheimverfahren", zahlreiche möglicherwiese strafrechtlich relevante Niederschagungen (Begünstigung, Amtsmissbrauch,....) von, von mir angeregten Verfahren, und ein extrem lautes Schweigen der div. Justizminister!
Als Erstes habe ich vorgeschlagen:
- eine österreichweite Statistik zu den Abkehnungs-/Anerkennungsquoten der einzelnen Sozialgerichte zu erstellen.
- eine solche Statistik auf die einzelnen Richter der Sozialgerichte runterzubrechen
- eine solche Statistik auf die einzelnen Gerichtsgutachter runterzubrechen
- und dann auszuwerten welche Richter (mit welchen Quoten) welche Gutachter (mit welchen Quoten )einsetzen.
Ich versichere dass da sehr interessante Erkenntnisse gewonnen werden!
Als Zweites habe ich vorgeschlagen:
- doch endlich die Anwendung der Einschätzungsverordnung durch die Sozialgerichtsrichter und Gutachter gesetzlich vorzuschreiben. Da wäre dann endlich einmal eine überprüfbare und nachvollziehbare Rechtssprechung möglich.
Als Drittes habe ich vorgeschlagen:
-doch endlich den Richtern und Gutachtern zu lernen wie ein Gutachten auszusehen und was es alles zu enthalten hat. Es gibt bereits gesetzliche Vorgaben zu einer Gutachtenbegründung und -gestaltung und etliche OGH-Judikaturen dazu. Da muss man gar keine neuen Richtlinien erfinden. In meinem Fall entsprachen von 11 Gutachten nur 2 (teilweise) den gesetzlichen Vorgaben und keines den OGH-Judikaturen. Die anderen 9 hätten gar nicht verwendet werden dürfen(!). Begutachtungsaufträge mit einem präzisen Pflichtenheft für die Gutachter konnten NICHT gefunden werden(!).
Als Viertes habe ich vorgeschlagen:
- endlich ein Rotationsprinzip bei der Gutachterauswahl anzuwenden. Die Ablehnungs-/ Anerkennungsquoten der Gutachter ständig zu überprüfen und auffällige Gutachter sofort aus den Listen zu werfen!
Das wäre mal ein erster Schritt auf dem Weg zu rechtsstaatlichen, rechtskonformen Verfahren!
Es gilt die Unschuldsvermutung!