Sehr geehrter Herr Dr. Brandstetter, in Russland haben Sie kürzlich darauf hingewiesen, dass die Menschenrechte in Österreich Verfassungsrang haben.
Und warum respektieren Sie unsere Bundesverfassung dann nicht?
Auf etliche Beschwerden wegen Menschenrechtsverletzungen und Gesetzesverletzungen unserer Staatsanwaltsschaften und Gerichte antworten Sie einem besorgten Bürger nicht einmal.
Auch leiten Sie keine Untersuchungen gegen die angezeigten Staatsanwälte oder Richter ein!
Damit begünstigen Sie möglicherweise straffällige Justizbedienstete und tragen möglicherweise zu einer Strafverhinderung bei.
Was, Herr Justizminister soll da möglicherweise nicht untersucht werden ?
Die 5.060 möglicherweise falschen PVA-Gutachten alleine 2010?
Die Verwendung abertausender möglicherweise nicht dem Gesetz und OGH-Erkenntnissen entsprechenden Gerichtsgutachter-Gutachten?
Ein offensichtliches Willkürurteil einer Richterin, welche möglicherweise wissentlich und willentlich ein möglicherweise gefälschtes Gutachten verwendet?
Die Verhinderung einer Beweisaufnahme durch eine Richterin?
Die möglicherweise eine Vetuschung darstellende Niederschlagung einer Anzeige gegen einen Gutachter
Den Schutz den möglicherweise straffällige Richter und Staatsanwälte durch dadurch möglicherweise straffällige Justizmitarbeiter in bald zwei Dutzend Verfahren genießen?
Sehr geehrter Herr Justizminister Dr. Brandstetter, Sie kennen diese Vorwürfe.
Für den Fall dass Sie nicht ausreichend informiert sind empfehle ich Ihnen meine Beiträge auf www.fischundfleisch.com/justizopfer/blogpostst nachzulesen.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
Hochachtungsvoll
Wolfgang Thiel