Kriminalfall A.+ Sozial- Gericht Wr. Neustadt, 9 Cgs360/08z

Ja, ein Kriminalfall.

Schon am zweiten Verhandlungstag war deutlich zu bemerken dass etwas faul ist.

Die Senatsmitglieder waren ausgetauscht und wurden auch in jedem weiteren Verhandlungstag getauscht bis dann die Letzten dem offenen Ablehnungswillen der Richterin B. zustimmten.

Es wurde ein Gutachter aus einem falschen Fachbereich bestellt, narürlich abgelehnt und durch den Gutachter R. ersetzt.

Dieser Gutachter R. führte seine "Untersuchung" nachmittags im Krankenhaus Wr.N. durch (in seiner Dienstzeit?). Ich empfand diese "Untersuchung" als zu flüchtig, es fehlten schmerzspezifische Untersuchungen und U. bei Belastung. Meine Reklamation wurde vom Gutachter schriftlich beabtwortet: "es wurde Alles berücksichtigt".die Richterin B. akzeptierte das (!).

Dieser Gutachter R. (Ärztekammerpräsident NÖ ?) hätte in diesem Verfahren gar nicht berufen werden dürfen, da der größte Teil seines Einkommens aus Bezahlung der PVA stammte, daher wegen Befangenheit keine Gutachtertätigkeit in PVA-Verfahren nach dem Befangenheits§ untersagt sind. Bitte bei RIS und Jusline nachzulesen.

Die Richterin B. verwendet wissentlich und willentlich ein falsches Gutachten des Gutachters M. trotz der auf dem Lehrbuch der Testentwickler beruhenden Beweise die ich einbrachte.

Dieses Gutachten wurde von jemandem der den MMPI Test so gut gelernt hat wie ich manipuliert. Es fehlten als ich das Gutachten das erste mal bei Gericht las 4 Blätter. Und genau diese 4 Blätter welche ich später noch fand zeigen, dass die Aussage des Gutachtens, auch die vor Gericht, des M. falsch ist!

Die Richterin B. kannte noch 2 weitere schlagende, gerichtsfeste Beweise. Und zwar den Befund meiner Psychologin S. welcher (mit dem gleichen MMPI Test) zu einem Krankheitsbefund kommt. (Warum wohl hat sie Zeugenladungen verhindert?) Und dann noch den Entlassungsschein aus dem Krankenhaus - in welchem ich 4 Wochen als Notfalls- oder Dringlichkeitspatient ohne Wartezeit aufgenommen wurde, wo die Krankheit die der Gutachter M schon gar nicht finden wollte.....behandelt wurde und ich bei der Entlassung an einen niedergelassenen Psychologen verwiesen wurde.

Nachdem die Richterin B das Verfahren (widerechtlich) abgewürgt hatte, hat sie noch 2 mal meinen Wiederaufnahmeantrag an sich gezogen und abgelehnt (!) obwohl sie das nach unseren Gesetzen gar nicht darf (!!).

Das Alles mit Wissen und billigender Duldung durch die Gerichtspräsidentin, welche mit einer sehr fadenscheinigen Ausrede (interner Verfahrensverteilerschlüssel) diese Verstoß gegen unsere Gesetze verteidigte (!!), was die billigende Mitwisserschaft, ja auch 2maliger Beteiligung (erstens durch Schutz des Gutachters M. und zweitens durch das aktive Mittuun bei der Gesetzesverletzung bei den Wiederaufnahmeanträgen.) an diesen Straftaten belegt.

Auch hat dann "die höchste Stelle" des Gerichtes bei der Leitung der AK in Wr.N. intrigiert um mir den Rechtsschutz zu nehmen, was dann zur Schande der AK auch geschah. Das Argument der "höchsten Stelle" war: "...Er benutzt seine hohe Intelligenz um sich Vorteile zu verschaffen....".

Auf diesen Artikel wird auch in dem folgenden Artikel "Kriminalfall Staatsanwaltschaft Wr, Neustadt St 5St 423/09p" Bezug genommen.

Es gilt die Unschuldsvermutung

0
Ich mag doch keine Fische vergeben
Meine Bewertung zurückziehen
Du hast None Fische vergeben
0 von 6 Fischen

bewertete diesen Eintrag

Mehr von Justizopfer