PVA-interne Dokumente zeigen die wahre Begutachtungspraxis bei BU-Pensions-Ansuchen

Wegen der unsinnigen Verweisungspraxis des AMS (ich sollte trotz meiner heftigen orthopädischen Erktankungen per PKW in Bulgaren herumfahren und auf Hochspannungsmasten klettern um Prüfflächen zu dokumentieren....) habe ich bei der PVA nach zumutbaren Verweisungsmöglichkeiten angefragt.

Man bat mich Befunde zur Beurteilung zu senden. Nach der Prüfung wurde ich angerufen und mir geraten um eine BU-Pension anzusuchen.

Die internen Dokumente zu meiner Anfrage konnte ich dann am Sozialgericht Wr. Neustadt finden und lies mir Kopien anfertigen.

Dr. Lxxxxx: Stellungnahme: "Verweisfähigkeiten im Sinne zumutbarer Änderungen" - das ist nicht ganz genau festgelegt! Im Allgemeinen kann man davon ausgehen, dass die letzte erlernte Tätigkeit "unter gewissen Erleichterungen" weiterhin zumutbar sein sollte - zumindest muss es für den PW (Pensionswerber) zumutbar sein die "Kerntätigkeit" weiterhin auszuüben, wenn auch unter erleichterten Bedingungen. Das wichtigste Kriterium aber ist und bleibt das niedrige Leistungskalkül. Aufgrund dieser Aussage wurde mir von Hr. Bxxxxx geraten um eine BU-Pension anzusuchen. Das obwohl die 6 Diagnosen behandelnder Ärzte, ein Gutachten des Dr.Mxxxx (das gefälschte), ein Gutachten der Mag.Schrank, schwer krankheitswertig sind und dem Dr.Lxxxx noch gar nicht bekannt war. Die PVA (Dr.Petrixxxxx) untersuchte dann offiziell etwa 5 Min. und die PVA lehnte mein Ansuchen ab.

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SHG Mobbing Graz

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