Schämen Sie sich nicht Frau Justizministerin Dr. Zadic ?

Öffentlicher Brief

Ich habe Sie um Hilfe gegen etliche Justizbedienstete ersucht, welche der Definition unseres StGB nach Straftaten begangen haben.

Ich habe diese reklamierten Handlungen gerichtsfest belegt!

Ich werde ignoriert, meine Strafanzeigen werden widerrechtlich "a limine daschlogn". Mir wird schwerer gesundheitlicher und schwerer finanzieller Schaden zugefügt. Es wird von einer StA (Wr. Neustadt) einem Rechtsmittelsenat eine schriftliche Verleumdung die ich als Beleidigung erkenne übermittelt. Es verschwinden Sachverhaltsdarstellungen und 1x ein Hauptbeweisemittel (temporär)bei der StA Wr. Neustadt. Es werden wesentliche Dokumente aus dem Gerichtsakt des SG-Wr. Neustadt entfernt!

Das habe ich Ihnen alles mitgeteilt. Ein Nichtgelesenhabenwollen ist KEINE Entschuldigung! Denn Sie kennen meinen Blog bei f+f !

Sie verhalten sich wie die Justizminister und Staatsanwälte die ich um Hilfe ersuchte. Sie schweigen mich tot!

Aber Sie wissen auch, dass Sie damit gegen den:

§ 299 StGB Begünstigung

StGB - Strafgesetzbuch

Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2024

(1) Wer einen anderen, der eine mit Strafe bedrohte Handlung begangen hat, der Verfolgung oder der Vollstreckung der Strafe oder vorbeugenden Maßnahme absichtlich ganz oder zum Teil entzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

...verstoßen!

Kann das der Grund sein warum NICHT gegen die beiden ex-Justizminister, die mind. 3 Oberstaatsanwälte, die Leiterin der StA Wr. N. die damals aktiv war, die beiden Staatsanwälte die in dem Fall aktiv waren, die Sie namentlich kennen untersucht wird?

Und nicht zu vergessen die Ihnen bekannten, in dem Fall am SG-Wr. Neustadt Personen: die Gerichtspräsidentin,, die Richterin, der Gutachter Mal., die da sehr auffällig (und gerichtsfest belegte) Straftaten gesetzt haben!

Frau Dr. Zadic, wenn Sie hierzu keine tiefgehende Untersuchung einleiten fügen Sie der Justiz einen schweren nicht mehr zu behebenden Schaden zu! Und Sie haben nur mehr wenig Zeit!

Wolfgang Thiel

Es gilt die Unschuldsvermutung

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