20.1.2010

Herr Mag. Blüml

Betreff: Sachverhaltsdarstellung Dr. Maly, Gutachten

Sehr geehrter Herr Mag. Blüml

Nachdem ich bei Ihnen die Sachverhaltsdarstellung vorbrachte kam es am 13.1. zu einer Zeugenbefragung bei der Polizei Baden. GZ: E1/48929/2009-Wag.

Für diese Zeugenaussage habe ich eine ausführliche Dokumentation erstellt. Diese Dokumentation ist rein Sachbezogen, dokumentiert auch für Laien verständlich was hier dargestellt wird.

Diese – recht umfangreiche – Dokumentation wurde nicht angenommen! Begründet wurde dieses Verhalten damit „dass die Staatsanwälte immer eine Darstellung des Umfeldes wollen“. Ich bin aber der Ansicht, dass die Darstellung des Umfeldes - so wie sie erfragt wurde – vollkommen meine Intention verfälscht. Die Fragestellung und natürlich die Antworten führen meiner Meinung nach zu dem Bild, dass sich hier „wieder einmal ein BU-Pensionswerber über seine Gutachter beschwert“. Ich habe ausreichend hochgradige Seminare zu „Führen durch Fragen, Motivation (Beeinflussung) durch Fragetechniken“ absolviert um hier eine zielgerichtete Fragetechnik begründet vermuten zu können. Der Beamte ließ sich von Einwänden auch nicht davon abbringen.

Ich halte ausdrücklich fest, dass nicht mein Ärger über den Inhalt der Gutachten des Dr. Maly zu dieser Sachverhaltsdarstellung führte. Ich bin sehr wohl in der Lage mich gegen falsche Gutachten auf rein sachlicher Ebene zu wehren und wahre Sachverhalte auch zu belegen. Dazu brauche ich keinen Staatsanwalt. Es geht hier ausdrücklich ausschließlich darum, dass ein Gutachter in Gutachten vor Gericht behauptet Tests durchgeführt zu haben, welche er nicht unter Anwendung der vollständigen Inhalte der Manuale durchgeführt hat. Es ist hier auch das Gericht mit diesen Unkorrektheiten konfrontiert und ich bin maximal ein Kollateralschaden. Damit hat er dem Gericht gegenüber bewusst falsche Angaben gemacht! Er hat auch (neuester Wissensstand) zum MMPI-Test falsche Angaben gemacht – was anhand des Buches der Testentwickler eindeutig belegt ist.

Zusätzlich darf ich jetzt aber auch Darstellen, dass gegen meine ausdrücklichen Beschwerden in meinem Verfahren ein nicht zulassungsfähiger Gutachter (falscher Fachbereich) eingesetzt wurde. Es gelang erst nach mehrfachen heftigen Beschwerden (auch bei Herrn Glatz) diesen Herrn aus dem Verfahren zu werfen. Es kam aber auch durch diese Verfahrensverzögerung zu hohem psychischem Druck (Leid) – und entsprechenden Stresssymptomen!

Ich darf meine Stellungnahme zu meiner Sachverhaltsdarstellung beilegen.

Zeugenaussage, Dr. Maly, §288 Abs 1 StgB

Vorweg Prinzipielles:

• Ein Test ist ein Test ist ein Test!

• Eine Durchführung eines Tests darf nur dann behauptet werden, wenn der Test auf das Exakteste nach der Testvorschrift (dem Manual) durchgeführt wurde.

• Auch eine Testauswertung hat sich peinlichst genau an das Manual (Testvorschrift) zu halten.

• Bei Abweichungen der Testdurchführung vom Manual darf nie behauptet werden einen Test (zB. Rohrschachtest, OH-Zahl-Bestimmung nach Ö-Norm…) nach Rohrschach, OH-Zahl nach Ö-Norm….. durchgeführt zu haben, wenn NICHT alle im Testmanual vorgeschriebenen Abläufe auf das Genaueste eingehalten worden sind.

• EINE BEHAUPTUNG EINEN BESTIMMTEN TEST DURCHGEFÜHRT ZU HABEN; WENN DIE TESTVORSCHRIFT BEWUSST MISSACHTET WORDEN IST; IST WISSENTLICH/DAMIT ABSICHTLICH UNWAHR!!

• AUCH EIN „TESTRESULTAT“ WELCHES DURCH EINE UNKORREKTE TESTDURCHFÜHRUNG ERHALTEN WIRD IST WISSENTLICH/DAMIT ABSICHTLICH NICHT KORREKT!!

• DA UNKORREKTE TESTDURCHFÜHRUNGEN UND MISSACHTUNGEN DER MANUALS VON SPEZIALISTEN NICHT UNWISSENTLICH ODER FEHLERHAFT GESCHEHEN IST VON ABSICHTLICHEN VORGEHENSWEISEN AUSZUGEHEN!!

Rohrschachtest:

Nun zu den Beiden Gutachten des Herrn Dr. Maly in seiner Eigenschaft als Gerichtlich Vereidigter Sachverständiger:

• In seinem ersten Gutachten vom 4.2.09 behauptet er auf Seite Thiel 3 einen projektiven Test (Rohrschach) durchgeführt zu haben. Er findet dann auch eine starke halbe Seite „nachstehende Persönlichkeitsdimensionen“, wobei möglicherweise auch einige zutreffende Beurteilungen enthalten sind.

• Es ist der Wahrheitsfindung wegen unbedingt festzuhalten, dass bei diesem ersten “Rohrschachtest“ nur 5 der im Manual enthaltenen 10 Klecksbilder gezeigt wurden.

• Es ist weiter festzuhalten, dass wesentliche Verfahrensschritte (Lokalisation, Determination, Nachbefragung) nicht durchgeführt wurden! Siehe Beilage 2 (Blattsammlung, Rohrschachgesellschaft, Auswertung, Methodik usw.)

Da dieses Gutachten vom 4.2.09 meinem Wissen nach (und später auch durch Fachärztliche Diagnosen bestätigt) in keiner Weise meinen tatsächlichen Gesundheitszustand wiedergibt habe ich mich auch unter Einbeziehung des zweiten Gutachtens vom 26.6.09 (welches meinem Wissen nach ebenfalls weit von meinem tatsächlichen Gesundheitszustand entfernt ist) über den Rohrschachtest klug gemacht.

• Es fällt schon einem durchschnittlich intelligenten Laien auf, dass sich diese Klecksbilder stark unterscheiden. (Schwarz-Weiß, Färbig) Es hinterfragt also schon jeder denkende Mensch – warum?

• Auch hier wurden nur 5 der 10 Bilder gezeigt. Allerdings die zweite Hälfte. Dr. Maly muss also festgehalten haben welche 5 Bilder er im ersten Test zeigte!

• Die Österreichische Rohrschachgesellschaft stellt zu der Unterschiedlichkeit der Bilder fest: jede Tafel hat einen eigenen Aufforderungscharakter, es braucht eben eine bestimmte Palette um zulässige Aussagen machen zu können. Eine Verkürzung des Tests sei undenkbar, und alle Normen beruhen auf dem Original Rohrschach der nun mal 10 Tafeln umfasst! Siehe Beilage 2 Blattsammlung.

• Zur Durchführung siehe Beilage 3. = 10 Tafeln! Usw.

• Zur Durchführung siehe Beilage 4

• Zur Durchführung siehe Beilage 5

• Zur Durchführung siehe Beilag 6 im Besonderen Seite 1 und 2

Aus dem mir zugänglichen Wissen über den RS-Test ergibt sich also folgendes Bild:

• Beim ersten Gutachten wurden nur 5 Bilder des RS-Tests gezeigt

• Es war keine Nachbefragung, Lokalisierung, Determination festzustellen

• Im Gutachten waren auch keine Auswertungsblätter enthalten

• Es ist das Gutachten so gehalten, dass eine Überprüfung der Vorgangsweise beim RS-Test, wie Durchführung und Auswertung nicht möglich sind! Es müssten für eine Überprüfung die Akten und Aufzeichnungen, ev. auch vorhandene Tonaufzeichnungen des Dr. Maly eingesehen werden!!

• Nach Aussage der Ö.RS-Gesellschaft ist so ein Test eigentlich sinnlos und damit auch nicht zulässig!

• Nach meinem Wissensstand wurde also dem Gericht wissentlich und damit absichtlich ein unkorrekt durchgeführter RS-Test als korrekter RS-Test „verkauft“ (da ja auch bezahlt)! Und Das wiederholt, da zwei Mal!!

• Diese Vorgangsweise führt, durch eine falsche, nicht zulässige Beurteilung meines Gesundheitszustandes, zu schwerem Schaden in dieser Sache für mich.

• Beim zweiten Gutachten wurden nur 5 Bilder des RS-Tests gezeigt. Da es sich um die „zweite Hälfte“ der 10 Bilder handelte muss es Aufzeichnungen darüber geben welche 5 Bilder beim ersten Mal gezeigt wurden!

• Die Testdurchführung entsprach der unkorrekten Durchführung bei der Erstellung des ersten GA.

• Es werden allerdings beim zweiten GA „die wesentlichsten Komponenten des RS-Profiles“ angegeben. Es sieht sehr wissenschaftlich aus, kein Laie kann da etwas kontrollieren!

• Für den Rest gilt das bereits beim ersten GA-Festgestellte!

• Auch das zusammenführen zweier inkompletter Tests mit einem derart großen zeitlichen Abstand ergibt nicht einen zulässigen Test.

Zusammenfassung Rohrschachtests:

Es wurde in 2 (zwei) Gutachten (GA) ein nicht vollständig und korrekt durchgeführter Rohrschachtest (RS-Test) dem Gericht „verkauft! Es wurden also widerholt (!) falsche GA erstellt. Und das wissentlich, willentlich und unter Inkaufnahme schweren Schadens für mich!

Zu den Gütekriterien des RT siehe bitte Beilage 6, Seite 2, besonders zu beachten: letzter Punkt!!

Kontrollfragen an Dr. Maly zum RS-Test siehe Beilage 6, Seite 2

Ich sehe dringenden Bedarf die Unterlagen des Dr. Maly durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen um festzustellen ob eine wiederholte unzulässige Testdurchführung vorliegt.

Da hier in meinem Fall wiederholt die gleiche Vorgangsweise festgestellt wurde ist auch zu überprüfen ob so eine Vorgangsweise auch bei anderen Gutachten angewandt wurde! Sollte so eine wiederholt angewandte Vorgangsweise festgestellt werden müssen logischerweise alle Verfahren welchen solche Gutachten enthalten nochmals durchgeführt werden um Schaden für andere Probanden zu beheben!

Geistiges Arbeits- und Leistungsprofil (Bürotest)

• Hierzu gibt es im ersten GA nur 4 inhaltsschwache Zeilen

• Was soll ein Bürotest sein?

• Weder ein IQ, noch ein anderer hier erkannter Test ist ein Bürotest.

• Büro- und Leistungstests sehen anders aus. Aber sowas habe ich noch nie gesehen. Als Exportverkaufsleiter der auch mit Personaleinstellungen befasst war kenne ich Bürotets,

• Was wurde hier als Bürotest verkauft?

• Im zweiten GA sieht es fast genauso Inhaltsleer aus.

• Ich habe auch hier keinen „Büro- oder Leistungstest“ und es gibt deren viele (siehe Hogrefe oder Schuhfried) erkannt.

Zusammenfassung Bürotest:

Es sollte dringend hinterfragt werden was da getestet wurde! Ein manuelles Arbeitsprofil kann ja wohl kein Leistungstest für eine geistige Arbeit sein. Ein IQ- und ein MMPI-Test sind nicht als Leistungstests vorgesehen, noch meinem Wissen nach zugelassen! (siehe die entsprechenden Manuals).

Somatisierung:

Dazu siehe bitte die Ausarbeitung der Beilage 6, Seite 3.

Bitte vollständig durcharbeiten. Unterlagen dazu sind schon bei Gericht.

Zusammenfassung Somatisierung:

Es wird in den GA des Hr. Dr. Maly dem Gericht (und Laien) gegenüber durch die Verwendung von „hypochondrisch, leicht“ ein falscher, meine Erkrankung abwertender und die eigentliche Bedeutung des Befundes herabredender Eindruck erweckt! Die Unterlassung einer Untersuchung nach „ Med.UNI-Wien, Tertiale Psychiatrie, Somatisierung/Hypochondrie, Aigner, 14.1.09“ und auch die Nichtbeachtung des OGH 2008/12/0173 Erkenntnisses verhindert meiner Meinung nach eine wesentliche Diagnose, nämlich Depression. Auch die Nicht-zur Kenntnisnahme eines Fremdbefundes der einen MMPI-Test zur Grundlage hat ist meiner Meinung nach eine willentliche, wissentliche unrichtige Beurteilung meines Gesundheitszustandes. Im Besonderen da der Dr. Maly MMPI-Test diese Diagnose noch erhärtet (aber nur bei korrekter Auswertung!).

Dazu aber noch näher beim MMPI-Test!

MMPI – Test:

Ich habe bei einem Wiener Ausbildungsinstitut den RS Test und den MMPI-K Handauswertungstest erlernt! Ich habe für die Auswertung der Daten des Maly-Tests das Buch der Testentwickler verwendet, ich halte die Anwendung der Textvorschläge von Schuhfried für unzulässig. (Auch KI fiel anfänglich auf diese Schuhfried- Ergänzungen rein, hat das aber nach meinem Hinweis korrigiert.

Dazu siehe bitte die Beilage 6, Seite 4 bis 9. Weiter Beilage 7, 8, 9, 10 Seite 5 + nächste Seite obere Hälfte, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19 und 20.

Hier haben sich nach meinem momentanen Wissensstand Unschärfen ergeben. Da die Überprüfung durch einen Fachmann erfolgen muss spare ich mir die Korrektur.

Zusammenfassung MMPI:

Siehe Beilage 6, Seite 10.

Zusammenfassung der Gutachten des Herrn Dr. Maly vom 4.2. und 26.6.2009

Nachdem schon das erste GA des Dr. Maly von mir wegen mangelnder Übereinstimmung mit meinem Gesundheitszustand abgelehnt werden musste, hat auch das zweite GA diesen Mangel voll erfüllt.

Nachdem die Wahrheit die Wahrheit bleiben muss habe ich mich über die diversen Testverfahren klug gemacht. Als Beleg meiner Arbeit (und der Hilfe meiner Tochter) mögen die Beilagen dienen. Was ich für nicht unbedingt wesentlich hielt wurde verworfen (etwa der dreifache Umfang der Beilagen). Es ergab sich ein für mich klares Bild.

Gefälligkeitsgutachten!

• Herr Dr. Maly hat wiederholt einen Test unkorrekt angewendet.

• Einen unspezifizierten Bürotest eingeführt.

• Eindeutige Hinweise auf eine schwere Erkrankung negiert.

• „Red flags“ nicht nachverfolgt.

• 2 klare Fremddiagnosen negiert.

• Die Interpretation des MMPI Tests so gestaltet, dass sie nicht der Realität entspricht, obwohl das Auswertungsmanual klare Linien vorgibt. Auch der PC bietet eindeutige Auswertungen! Siehe die Manual-Auswertung im Vergleich zur „Maly-Auswertung“.

Es entstand daher bei mir der Eindruck, dass Herr Dr. Maly die beiden Gutachten, meine Person betreffend, wissentlich und willentlich so gestaltet hat wie sich diese GA präsentieren! Nämlich durch Anwendung unzulässiger Testverfahren, subjektiver (von einer Komputerauswertung abweichende) Beurteilungen von Testresultaten. Durch diese Erstellung falscher Gutachten ist mir schwerer, auch gesundheitlicher Schaden entstanden. Daher werde ich mich auch als Privatbeteiligter anschließen.

Ich habe sehr lange überlegt ob ich diesem Herrn nur fachlich Widerstand leisten soll. Aus drei Gründen habe ich mich aber für eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft entschieden.

Wenn sein Verhalten tatsächlich strafrechtlich relevant ist, dann muss es Konsequenzen haben. Und sollte (was ich erwarte) diese Art der Gutachtengestaltung auch andere Probanden betroffen haben, kann der Mann das Leid welches er angerichtet hat nie mehr gutmachen. Und als Letztes muss verhindert werden, dass dieser Mann jemals wieder ein Gutachten oder eine Diagnose stellen darf.

Ich halte ausdrücklich fest, dass die Unschuldsvermutung

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