Sehr geehrter Herr Dr. Brandstetter
Sie kennen, durch meine Schreiben an Sie, die Handlungen der von mir beschuldigten Mitarbeiter der Justiz. Sie kennen die unwiderlegbaren Beweismittel, welche von mir in die diversen Verfahren eigebracht wurden.
Sie kennen meine Gegenüberstellung von Handlungen der von mir beschuldigten Justizmitarbeiter gegen die betreffenden §§ des StGB.
Hiermit mache ich diese unwiderlegbaren Beweismittel öffentlich. Es handelt sich dabei nicht um persönliche Empfindlichkeiten meinerseits. Es handelt sich um Dokumente, welche dem Sozialgericht unterschlagen wurden. Es handelt sich um Auszüge aus der Literatur der Testherausgeber(!).
Die Ihnen hiermit vorgelegten Quellenangaben:
• A.Gehring & A. Blaser, Verlag Hans Huber
• MMPI Saarbrücken, Handbuch, Verlag Hans Huber,
• MMPI, ein programmierter Kurs zur deutschsprachigen Ausgabe des MMPI….. Verlag Hans Huber,
Die weiteren von mir verwendeten Aussagen stammen aus dem Akteninhalt „Heitmann Dissertation“ und benannten wissenschaftlichen Veröffentlichungen aus der Fachliteratur.
Die Ihnen hiermit vorgelegten Hauptbeweismittel:
• MRT-Befund, belegt die Richtigkeit der Verdachtsdiagnosen und den Diagnosehinweisen der Testherausgeber aus dem MMPI-K Testergebnis (welche, wenn „lege artis“ gearbeitet worden wäre, besonders durch z.B. MRT-Untersuchung, spezielle Tests, zu untersuchen gewesen wäre(!)), Das „Mag. Schrank-Gutachten zeigt eine „lege artis“ Bearbeitung durch einen „nachgeschossenen“ Spezialtest, welcher eine erschreckende Diagnose zeigt(!).
• Kopien aus dem Gutachten des Dr. Maxxx, welche dem Sozialgericht unterschlagen wurden, (es besteht eine Möglichkeit, dass diese 4 Blätter im Gutachten welches an das Sozialgericht ging enthalten waren, die zahlreichen Büroklammerlöcher am SG-Gutachten zeigen, dass mit diesem Gutachten etliche Manipulationen vorgenommen wurden).
Darunter:
1. Kopie der Seite 4 der dem Sozialgericht unterschlagenen Seiten aus dem Maxxx-Gutachten (Hauptbeweismittel in 5 St 423/09p), dieses Dokument zeigt offenkundig eine unsachgemäße, willkürliche Auswahl der Diagnosehinweise aus dem MMPI-Test – von Dr. Maxxx rot unterstrichen! Die von mir grün markierten hoch krankheitswertigen Diagnosehinweise wurden dem Sozialgericht von Dr. Maxxx unterschlagen.
2. Kopie der Seite 2 der dem SG unterschlagenen Auswertungsblätter des MMPI-Tests, dieses Dokument zeigt ein Profil welches offenkundig eine hoch krankheitswertige Auffälligkeit bei der „neurotischen Trias“ (Skalen Hs, D, Hy), eine Auswertung dazu wurde offenbar nie vorgenommen(!), weiters zeigt das Profil der Skalen L, F und K Werte, welche die Aussage des Dr. Maxxx das Testergebnis sei nicht/nur eingeschränkt verwertbar als unrichtig(!) belegen. (Dazu gibt es noch Dokumente im Akt welche diese Aussage als falsch beweisen). Dazu im Folgenden.
• Kopie des Beispielbilds Nr. 10, aus dem Buch der Testherausgeber des MMPI-Tests,
1. Hier fällt auch dem Unkundigen sofort auf, dass die Werte der L,F,K-Skalen welche von mir erreicht wurden offenbar eine Verwendung des Testergebnisses zulassen, ja sogar als Beispielhaft von H.&McK. angesehen werden – also die Aussage „mangelnde Verwertbarkeit“ falsch ist(!).
2. Auch hier erkennt der Laie, dass die von mir erreichten Werte der Hd, D und Hy-Skalen (von mir eingetragen und grün markiert) offenkundig hohe Krankheitswertigkeit im Sinne einer „endogenen(körperlich bedingt, bestätigt durch MRT-Diagnose) Dxxxxx“ zeigen(!). Eine derart imponierende Verdachtsdiagnose nicht zu verifizieren ist in einem Gutachten undenkbar. Es ist damit bewiesen, dass die Aussagen des Dr. Maxxx zum Thema Dxxxxx und Testverwertbarkeit wissentlich und damit auch willentlich falsch sind!
• Die weiteren 4 Kopien aus dem Buch der Testherausgebers zeigen in den grün unterlegten Stellen weitere Belege für die Richtigkeit meiner Angaben und sind auch Laien verständlich.
1. Im Besonderen die einzigen, auf der rechten Buchseite grün unterlegten Texte geben eindeutige Diagnosehinweise (..c, schwere Nxxxxxxxxx…. Und …f, Hxxxxxxxx…).
• Aufstellung Hinweise auf Dxxxxxx, vom 8.3.2010, (diese Aufstellung wurde auf Wunsch von Fr. Mag. Bexxxxx erstellt, ist aktenkundig, hat aber vermutlich keine ON Nummer, aufgrund dieser Aufstellung sagte Mag. Bexxxx eine Überprüfung des ersten Maxxxx-Gutachtens zu, vergaß das aber nach meiner Anzeige gegen diesen Mann nach dem zweiten Gutachten…….
Es gibt eine hohe Anzahl von, von mir beigebrachter Beweismittel. Es ist aktenkundig und bewiesen(!) dass eine erhebliche Anzahl nicht von der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt angenommen wurde. Meine Beschwerde wurde von einem Gericht damit abgetan dass alles angenommen worden sei(!), als ich der Richterin etwa 3cm Dokumente welche nicht angenommen wurden per Einschreiben sandte erhielt ich keine Antwort mehr……..
Auch wurde eine erhebliche Anzahl von, von mir eingebrachter Beweismittel von Fr. Mag. Bexxxxx ihren dauernd wechselnden Senatsmitgliedern unterschlagen und erst am Ende der letzten Verhandlung als Konvolut in den Akt geschwindelt, ohne ON Nummern…….
Sehr geehrter Herr r. Brandstetter, Bundesminister für Justiz, warum antworten Sie nicht auf meine Beschwerden wegen dieser Gesetzesverletzungen?
Warum kann ich keine Untersuchung durch eine unbefangene Staatsanwaltschaft erkennen?
Ich sehe mich als Opfer der von mir Beschuldigten. Ich sehe mich auch als Privatbeteiligter in dieser Sache. Ich vermisse die Respektierung der Opferschutzgesetze.
Es gilt die Unschuldsvermutung.