Nun, es haben einige wenige Medien über diesen vom RH öffentlich gemachten (den ich in meinem Artikel: Sozialbetrug mal andersrum kommentiert habe) berichtet. Sie haben es aber unterlassen weiter zu denken, was bei diesen Auffälligkeiten durchaus angebracht ist.
Bevor hierzu Gedanken zu möglichen politischen und strafrechtlich relevanten Handlungen aufgezeigt werden, soll hier eine grobe Schätzung des Schadens für die Steuerzahler (für uns Alle) gemacht werden.
Schätzen wir einmal - sehr grob - den Schaden, den die vorzeitigen Pensionierungen bei POST und ÖBB verursachen, ohne vorerst auf die "Dienstunfähigkeitsraten" einzugehen.
Nehmen wir einmal eine Zahl von je 1.000 Menschen die da 10 Jahre vor dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter pensioniert werden.
2 X 1.000 X 14 X 10 X 2.500€ (und jedes Jahr kommen da über eine Laufzeit von 10 Jahren jedes Jahr weitere 2 X 1.000 Personen dazu,
und, ich schätze da ja sehr großzügig und ziehe auch 25% Steuern ab, na auf welche Zahl kommen wir da?
Auf einen Schaden von etwa 3 (drei) Milliarden € ! Was über 10 Jahre gelegt einem jährlichen Schaden von weit über 300 Mio. € ergibt! Für uns, die Steuerzahler!
Sie sind herzlich eingeladen die realen Zahlen auszuheben und diese grobe Schätzung genau nachzuvollziehen.
Wenn davon ausgegangen wird, dass "der Staat" und "die Politiker", wenn da Steuergelder zugeschossen werden, wenn da "die Politiker" mitreden und mitentscheiden dürfen, diese an den Artikel 7 des BVG gebunden sind (Gleichheitsgrundsatz) könte da schon eine strafrechtlich relevante Verletzung des Gesetzes (Amtsmissbrauch ) gesehen werden wenn da offenkundig, kleine, bestens politisch vertretene Bevölkerungsgruppen der Allgemeinheit vorgezogen/Begünstigt werden !
Wenn wir von den Gesetzlichen Regelungen, Sonderverträgen absehen bleiben noch die Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit. Die Zahlen von 41.7% und 48,9% machen es offenkundig, dass es da zu schwerem Missbrauch bei medizinischen Gutachtenerstellungen kommt! Auch hier sehe ich eine dringende Notwendigkeit einer Staatsanwaltschaftlichen Untersuchung, denn alleine die Beachtung der Einschätzungsverordnung kann hier schon möglicherweise eine Rate von 35% bzw. 45% Missbrauch zeigen. Und dann sind auch die Ärztekammern gefordert Zulassungen einzuziehen!
Stellen wir die Frage des Staatsanwaltes: "cui bono ?", also die Frage nach dem Motiv.
Es "liegt auf der Hand", dass mit solchen Methoden nicht benötigte Arbeitskräfte entsorgt werden könnten ohne AL-Statistiken negativ zu beeinflussen, dass hier die politischen Vertretungen bewusst Stammitglieder "kaufen", dass hier bewusst politische Gruppierungen Wählerstimmen kaufen.........
Bleibt noch kurz die Lehrer zu betrachten.
Die Hacklerregelung ! Wenn wir da den Schaden auf 3 (drei) Jahre hochschätzen...
...kommen wir auf einen möglichen Schaden von rund 300 Mio. € !
Und es war im Sozialministerium bekannt, dass diese Regelung generell Lehrer und andere Beamte bevorzugt. Was auch Statistiken zeigen.
Es könnte da der gelernte Österricher schon an ein politisches Tauschgeschäft denken, so: du gibst meinen Wählern - ich gebe deinen Wählern.
Mir reicht es ! Ich will die Wiener Beamten, die Nationalbanker, usw., usw,. gar nicht mehr betrachten. Mir ekelt ! Prüfen Sie selbst - und tun Sie was!