Sozialgerichte Österreich

Wolfgang Thiel                                                                                                                                       5.10.2015

2500 Baden

Herr Dr. Wolfgang Brandstetter

Bundesminister für Justiz

Persönlich

Museumsstr. 7

1070 Wien

Betreff: Meine Beschwerde nach EMRK 6 und EMRK 13 vom 1.12.2014, (9Cgs360/08z, 5St423/09p und alle darauf aufbauenden weiteren Verfahren (siehe Justizdatenbank))

Sehr geehrter Herr Bundesminister für Justiz

Herr Dr. Brandstetter

Es reicht nicht meine Sachverhaltsdarstellungen an die OStA Wien weiterleiten zu lassen, um dem Menschenrecht auf wirksame Beschwerde (Art. 13 MRK) Genüge zu tun.

Denn es ist offen- und aktenkundig wie von Justizmitarbeitern korrekte Untersuchungen verhindert und damit Straftäter vor Verfolgung und Verurteilung geschützt werden – was in unserem Recht als Begünstigung und Amtsmissbrauch dargestellt ist.

Der Ablauf dieser unrechtmäßigen Verfahrensniederschlagungen ähnelt sich in etlichen von mir angeregten Verfahren.

  • Es werden schlagende Beweismittel von Staatsanwälten und Richtern nicht als Beweis gewürdigt, ja verleugnet
  • Es wird in einem Fall ein Geständnis einer Straftat von einem Staatsanwalt nicht erkannt(!)
  • Es kann nie ein Anfangsverdacht gefunden werden, obwohl aktenkundige Handlungen von mir beschuldigter Personen im StGB als Straftaten definiert werden
  • Es wird durchgehend gegen das „umfassende Willkürverbot“ (BVG, Art 7) verstoßen indem Beweisaufnahmen von Richtern per (gerügtem) Beschluss verhindert werden, indem nur hanebüchene Ausreden von Staatsanwälten und Richtern wiedergekäut werden (und das sogar von einem Rechtsmittelsenat (!)
  • Es werden Verfahren von einer Richterin geführt obwohl ihr das in diesem Fall in der ZPO verboten ist (!) und das sogar noch von ihrer Vorgesetzten (Gerichtspräsidentin) begünstigt indem diese Dame eine gerichtsinterne Arbeitsaufteilungsregelung über das Gesetz (!) stellt
  • Da werden Beweismittel von einer Richterin ihren Senatsmitgliedern unterschlagen und erst am Verhandlungsende in den Akt genommen (als Konvolut, ohne korrekte Nummerierungen…)
  • Einsprüche und Widersprüche werden mit hanebüchener Argumentation abgewürgt,
  • Rechtshilfe wir mir ohne Prüfung verweigert – obwohl im Opferschutz vorgesehen (!)
  • Ich werde in „Fristenverfall“ getrieben obwohl es ein Menschenrecht ist auf „ausreichend Zeit“ zu bestehen
  • Es wird als „Highlight“ ein geheimes, internes Verfahren gegen mich vom Justizministerium abgeführt – obwohl ich alles andere als intern bin (ich gehe davon aus dass ich da als Querulant verleumdet werde)

Ich gehe begründet davon aus, dass ich so lange zum Narren gehalten werden soll, bis alle Straftaten verjährt sind.

Ich verstehe, dass es in unserem „Rechtsstaat“ höchst peinlich, ja schandhaft ist  wenn gegen Gerichtsgutachter, Staatsanwälte und Richter wegen Verstößen gegen unsere Gesetze Strafverfahren vom Gesetz (!) und nicht nur von mir – gefordert sind.

Wenn da aus einem „Korpsdenken“, falsch verstandener „Staatsräson“ unsere Gesetze gebrochen werden – und das nicht zu einer umfassenden Untersuchung durch das Justizministerium führt – und zu Verurteilungen, wird der „Rechtsstaat“ zu einem „Unrechtsstaat“ gemacht!

Das würde bedeuten – wenn da Sie, Herr Dr. Brandstetter keine öffentliche Untersuchung anordnen, hebeln Sie den Rechtsstaat aus, und würden Sie Straftäter begünstigen!

Und was hat in einem (unseren) Rechtsstaat untersucht zu werden?

Es hat untersucht zu werden:

  • Wie es alleine 2010 zu 5060 erwiesenermaßen falschen Gutachten der PVA kommen konnte, von den falschen Gutachten, welche zu keiner gerichtlichen Korrektur führten will ich gar nicht reden
  • Wie es sein konnte, dass der zuständige Sozialminister das offenbar ebenso billigend akzeptiert hat wie der PVA- Generaldirektor und die beteiligten PVA-Ärzte hier gegen die Standesregeln und auch die Einschätzungsverordnung verstoßen haben
  • Wie es am A&SG Wiener Neustadt zu einer imponierend niedrigen Anerkennungsquote bei Pensionszuerkennungsklagen kommen konnte, und eine einfache statistische Auswertung zeigt wie da wissentlich und willentlich Kläger benachteiligt wurden (!), aber das haben schon Ihre beiden Vorgängerinnen verweigert, und jetzt offenbar auch Sie
  • Wie es zu einem derart imponierend skandalösen Verhalten der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt kommen kann, welche da wider besseren Wissens und gegen das Gesetz einen Gutachter begünstigt, der da wissentlich und willentlich ein falsches Gutachten erstellt und dieses Fehlverhalten auch noch vor dem Gericht verteidigt welchem er wesentliche Testauswertungen unterschlagen hat

Von den vielen von mir angeregten Verfahren, welche widerrechtlich abgewürgt wurden will ich hier nicht mehr reden, das würde den Rahmen hier sprengen.

Sehr geehrter Herr Bundesminister für Justiz

Herr Dr. Brandstetter

Ich fordere nicht mehr, als dass Sie Ihre Aufgabe als Bundesminister für Justiz wahrnehmen und wieder Rechtstaatlichkeit in unsere Justiz bringen. Ich fordere, dass die die Menschenrechte in unserer Justiz durchsetzen, ich fordere, dass straffällige Gutachter, Richter und Staatsanwälte vor Gericht gestellt und auch nach unseren Gesetzen verurteilt werden. Und Das beziehe ich nicht nur auf die Verbrechen, welche gegen mich begangen wurden!

Hochachtungsvoll

Wolfgang Thiel

cc.:  offener  Brief, es gilt die Unschuldsvermutung.

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