Teil 2: Schreiben an Fr. Dr. Zadic

Wenden Wir uns den Informationen zu, welche Sie von mir über die Vorkommnisse bei der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt erhielten:

Nachdem der gut geschützten ablehnungswütigen Richterin B. nicht ohne anwaltliche Hilfe beizukommen war gab ich Strafanzeigen/Sachverhaltsdarstellungen an die StA Wr. Neustadt.

Dort erhielt ein Staatsanwalt Ha. und auch ein StA Bl. den Akt zur bearbeitung. Der Name der Leiterin dieser StAnwaltschaft ist mir nicht mehr erinnerlich, aber war die Person nur auf den Schutz ihrer Abteilung und meine Beinderung fokusiert.

Ich war dort mit heftigem Widerstand beschäftigt, es gelang aber doch diese Leute dort etwas in Druck zu bringen. Im Besonderen als der Strafverteidiger des Gutachters Ma. bei dieser StA erschien und ein vollständiges Gutachten des Gutachters Ma. abgab !!

Mit dem am Sozialgericht (wie die Heftklammermarken bezeugten) Manipulationen - das Verschwindenlassen von 4 wesentlichen Blättern !! - bewiesen werden konnte.

Die Person, welche diese 4 Blätter beim Sozialgericht aus dem Akt entfernt hat muss Wissen über die Auswertung des MMPI-k gehabt haben, denn ich bezweifle dass außer mir dort noch eine Person über ein so wie bei mir ausgeprägtes analytisch-logisches Denkvermögen verfügte.

Bei diesem Gespräch waren die beiden Herren Fu. und Ha. sicher anwesend. Herr Bl. war glaube ich zu wissen da ausgeschlossen.

Es gibt zu diesem Gespräch keine Aufzeichnung !! Und wurde der Akt auf Weisung eines Herrn Plei. danach umgehend "daschlogn"!

Diese Weisung wurde mir gezeigt.

Der Herr Fu. wurde dann von Herrn Pilnacek als Leiter der StA Eisenstadt und später als Leiter der OStA Wien eingesetzt. Der Herr Ha. wurde dann bei der WKStA WIen eingeschleust.

Da meine "Programmierung" ein Aufgeben nicht erlaubt habe ich aber trotz dieser Behinderungen weitergemacht. Diese "Programmierung" hat natürlich der Lieblingsgutachter der Gerichtspräsidentin nicht erkannt (meine Tochter aber schon nach zweieinhalb Semestern..) denn das hätte wieder eine Menge Punkte in der Einschätzungsverordnung zu meinen Gunsten gebracht......

Ich hatte dann an der OStA WIen etliche Hemmnisse kennengelernt, so eine O.Staatsanwältin die auf meine ersuchen um Hilfe nicht reagierte und heute Vizepräsidentin des OGH ist, und so weiter....ist alles meinem Blog zu entnehmen. So wie meine Frage an einen anderen Oberstaatsanwalt: "Na was nun Herr O.", nachdem auch da keine rechtsstaatskonforme Bearbeitung erreicht werden konnte......

Ich wandte mich dann an Bandion-Ortner und auch Brandstädter um Hilfe, aber natürlich ohne Erfolg. Aber das wissen Sie ja, wenn Sie meinen Blog gelesen haben.....

Nachdem die 4 Strafanzeigen von Brandstädter nach Wr. Neustadt gelangten und dort nach einem Geheimverfahren (das nennt sich internes Verfahren oder so, ich nenne sowas gründend auf meiner Erfahrung "Vertuschungsverfahren";) einfach verschwanden - natürlich ohne Untersuchung...... wandte ich mich an den EU Gerichthof um die multiplen Verletzungen der EMRK anzuzeigen.

Das Verfahren wurd aber von der Richterin aus einem der baltischen Ländern "a limine daschlogn" nachdem sich die Dame bei eine Österreichischen Kollegin über mich klug gemacht hatte und von Wien aus heftig die "Querulantenkeule" geschwungen wurde. So wie vorher schon einmal in Wien im Justizministerium,

Das werden Sie natürlich in keinem Akt finden.....

Ja und zu Akten-Wegen......Ich sandte ein Schreiben, (wo meine Strafanzeigen/ SachverhaltsdarstellungenEinschreiben, Persönlich/Vertraulich an Fr Vrab-Sanda welches einen sonderbaren Weg nahm.

Das Schreiben wurde nicht behoben und nach der Frist retour gesandt. Es fiel mir sofort auf, dass dieser Brif auffällig dünne geworden war und das offenbar die Lasche mit dem Kleber manipuliert war. Nach längerer Zeit erhielt ich Nachricht aus Wr. Neustadt, dass der Inhalt meines Persönlich/Vertraulich Schreibens an Frau Vrabl-Sanda über die OStA Wien wo die Anzeigen "daschlogn" wurden nach Wr. Neustadt gelangt waren...

Österreich. Das Briefgeheimnis schützt den Briefverkehr zwischen Absender und Adressat vor Öffnung und Unterschlagung durch Behörden (Art. 10 StGG sowie Art. 8 EMRK: Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) und Dritte (§ 118 Strafgesetzbuch (Österreich)).

Tja, das ist österreichs Justiz........

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