Nun, in Teil 1 und 2 habe ich nur - ohne Details - aufgezeigt welches Wissen um strafrechtlich zu verfolgende Delikte von Justizbediensteten ich Ihnen vermittelt habe.
Das nicht gelesen zu haben befreit Sie nicht von der Verantwortung darüber, dass diese gerichtsfest begründeten Sachverhalte NICHT untersucht wurden! Denn, es ist Ihr Job so etwas zu verfolgen, bzw. eine Verfolgung/Untersuchung einzuleiten. Und aus Gründen des öffentlichen Interesses NICHT in einem internen (Vertuschungs-) Verfahren!
Der erste beispielhafte Sachverhalt:
Nachdem das erste Gutachten des Lieblingsgutachters Ma. der Gerichtspräsidentin derart erbärmlich ausfiel, dass sogar der als ablehnungswütig von mir eingestuften Richterin Be. nichts anderes blieb als ein zweites Gutachten anzuordnen.
Aber man glaubt es nicht! Beim Gutachter Ma. (!!!) dem schwer beanstandeten!
Das Resultat war vorhersehbar, dieses zweite Gutachten war noch erbärmlicher als sein erstes! Allerdings fiel der IQ-Test derart aus, dass der Gutachter Ma. offenbar in Sorge geriet, dass ich seine Malversationen erkennen könne. Das mag der Grund sein warum das Testergebnis des MMPI-k Tests von ihm wissentlich und willentlich zu meinem Schaden verfälscht wurde. Ich bin der Meinung, dass er das auch für seine Gerichtspräsidentin und die Richterin tat.
Es wurden also - von wem auch immer - die 4 Blätter des MMPI-K Tests aus dem Akt entfernt (man beachte die Anzahl der Heftklammermarken) welche es möglich machen die falsche Beurteilung der Testresultate schlüssig zu beweisen. Was mich einige Zeit behinderte in der Analyse dieses Elaborates. Aber ich erlernte bei einer Ausbildungsstätte für Psychologen das Handauswerteverfahren für den MMPI-K. Und zwar das Verfahren der amerikanischen Testherausgeber. Die Textvorschläge des Programmes von Schuhfried halte ich für entbehrlich, und wurden die nachweislich von Ma. missbraucht - er verwendete nur die für mich nachteiligen Textbausteine - was vollinhaltlich den Anleitungen der Testentwickler Hathaway & McKinley widersprach.
Zusätzlich ist festzuhalten dass dem Buch der Testentwickler das "Beispielbild Nr. 10", einen sehr deutlichen Hinweis auf eine weitere schwere Krankheit gibt, welche durch einen MRT-Befund tragischerweise bei mir bestätigt wird!
Aber es geht noch schlimmer mit diesem Gutachter Ma.!
Er behauptet auch einen Rorschachtest durchgeführt zu haben. Das ist NICHT wahr! Er hat mir bei meinem ersten Aufenthalt in seiner Ordination 5 dieser Klecksbilder gezeigt, und bei meinem zweiten Aufenthalt die zweite Hälfte dieser Bilder. DAS IST NICHT LEGE ARTIS ! Er behauptet bei Gericht die Unwahrheit wenn er sagt, dass er den Test korrekt durchgeführt habe. Also er lügt vor Gericht als Gerichtsgutachter.
Das ist sehr unklug, denn kann durch die dokumentierte Eintrittszeit und die Zeit des Verlassens seiner Ordination durch mich beim zweite und ja auch beim ersten Besuch durch die Arbeitszeitdokumentation(bei Zeitüberschreitungen werden Testergebnisse nicht anerkannt) in den Schuhfried Komputerprogrammen bewiesen werden, dass NIE genug Zeit für einen korrekten Rorschachtest war!
Des weiteren Log Ma. als er vor Gericht (von mir nur etwas unter Druck gebracht) ausrief: "..es gibt keine neurotische Trias...".
(von neurotischer Trias spricht der Fachmann wenn die ersten 3 Skalenwerte des MMPI-Profils eine Sitze nach oben bilden so wie in meinem Fall. Und eine stark erhöhte neurotische Trias (so wie sie in meinem Fall vorliegt) kann auf eine organische Gehirnerkrankung hindeuten - wie tragischerweise durch das schon erwähnte MRT bewiesen ist!
Weiter im Text unter Teil 1/2