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Nachdem ich diesen Herrn doch etwas unter Druck gesetzt habe, hat er bei Gericht zugegeben, dass er alle Arbeitsunterlagen vernichtet habe! Nun, das ist eine schlüssige Handlung welche einem Schuldeingeständnis gleichkommt! Allerdings ist das auch sehr unklug, da ja alle Beweise im Akt liegen....wenn sie nicht auch verschwunden sind....aber zum Verschwinden später noch.
Das Alles ist Gerichtsbekannt und im Besonderen der Richterin Be. in meinem Verfahren! So ist dieser Person auch bekannt, dass bei einer Tagsatzung eine Pause eingelegt werden musste, da ich kurz vor einem Zusammenbruch stand. Es folgte auch kurz darauf (nach einem Schlaganfall !!) ein Zusammenbruch der mich Wochenlang in eine Klinik brachte (der Entlassungsschein ist bei den Akten, also Gerichtsbekannt). Auch das war und ist dieser Person bekannt, ebenso wie die Erkrankung welche das MRT deutlich zeigt!
Es sind alleine aus diesem Bereich meiner Gesundheitsprobleme mehr als ausreichend Punkte für die Einschätzungsverordnung da, welche eine BU-Pension begründen! Aber wird ja von der PVA wie von diesem Gericht (und ich nehme mal an auch von anderen Gerichten) diese Verordnung NICHT angewendet. Dabei dagt der OGH in einem Urteil:..die EVO ist ein wertvolles Instrument und sollte von den Gerichten verwendet werden....
Und hier sind Kopien dieser 4 Blätter:
(beglaubigt von der StA Wr. Neustadt)
Und hier ein Beleg für meine Ausbildung zur MMPI-K Auswertung:
Ja, Frau Dr. Zadic, das war nur wenig aus dem SG Wr. Neustadt. Aber DAS alleine reicht nach meinem Rechtsverständnis für 2 Suspendierungen, 3 Gerichtsverhandlung und unbedingten Verurteilungen, 2 fristlose Entlassungen! Es stellt sich auch die Frage ob nicht Universitäten die Akademischen Grade aberkennen, wenn dieses Wissen für Straftaten benutzt wurde!
Aber, Frau Dr. Zadic, das ist nur der Anfang dieses negativ imponierenden Skandals in unserer Justiz.
Noch schlimmer wird es wenn der Justizskandal bei der StA Wr. Neustadt, bei der OStA WIen. bei Bandion Ortner und Brandstädter (die sich beide so verhalten haben wie Sie eben) und im Justizministerium aufgedröselt wird.
Aber es erlaubt mir meine Gesundheit momentan nicht mehr hier weiter zu agieren. Ich muss eine Auszeit nehmen, werde aber in dieser Zeit diesen ersten Teil meiner Abrechnung mit dieser Justiz breit verteilen.
Es gilt die Unschuldsvermutung
Dies ist ein offener Bericht in 3 Teilen.....
Positv aufgefallen:
Die "kleinen" Mitarbeiter in dieser Justiz, welche mir (da sie nicht einverstanden waren mit dem was ihre Vorgesetzten da anrichteten) mir immer wieder Informationen zukommen ließen! Das war sehr hilfreich. Herzlichen Dank! Eure Namen und Positionen habe ich leider vergessen..........
Negativ (sehr) aufgefallen:
Die Arbeiterkammer! Die AK Wr. Neustadt gab einer Intrige der "höchsten Stelle" des Sozialgerichter Wr. N. nach und entzog mir den Rechtsschutz. Die AK Wr. N. wusste genau dass das SG Wr. N. das bei weitem schlechteste SG Österreichs ist was die Anekennungsquoten bei BU-Pensionsklagen betrifft.
Jetzt bejammern die dass die Quoten derart schlecht sind tun aber NIX dagegen. Als Schlagwort nenne ich mal "die Einschätzungsverordnung". Denkt mal nach für Wen Ihr da seid!
Es wurden in Kommentaren Tippfehler bemängelt. Ist ein Überbleibsel des Schlaganfalls in den ich durch diese Justiz möglicherweise getrieben wurde!