Unsere Pensionsversicherungsanstalt, die PVA:
Nachdem ich um eine BU-Pension ansuchte wurde ich zu einer Untersuchung eingeladen. Ich empfand diese "Untersuchung" als eine "Scheinuntersuchung" mit dem Zweck nach aussen hin formal richtig gehandelt zu haben.
Ich erklärte den Grund warum ich um eine BU-Pension ansuchte, beschrieb ausführlich meine Probleme. So eine Krankheit, und auch das Medikament welches mir verschrieben wurde. Des weiteren meine schmerzhaften Probleme beim Autofahren (nach einer HWS.OP und Einbringung eines "Cage").
EINFÜGUNG: Dazu eine aktuelle Entswicklung: Aus gegebenem Anlass (bei Belastung entstanden Schmerzen - so wie auch seit etwa 1 bis 1 1/2 Jahre nach der OP) habe ich eine Röntgenuntersuchung durchgesetzt.Da das Ergebnis für mich erschreckend war habe ich zur Abklärung eine MRT-Untersuchung durchgesetzt. Das Ergebnis war für mich ebenfalls erschreckend, hat aber zum Glück eine andere Erklärung für meine Hals-/Nackenschmerzen (bei Belastung) gebracht und scheint keine dringende OP erforderlich, wie mein Orthopäde sagt. Wenn dann aber operiert werden muss, wird es eine sehr schwierige OP. Wäre die "Untersuchung" beim Sachverständigen R. nicht - wie von mir empfunden - runtergehudelt gewesen, sondern schmerzspezifisch, bei Belastung, und wäre wegen der Schmerzsymptomatik daraufhin zumindest ein Röntgen angefertigt worden, wäre der verrutschte Cage und der Spondylophyt klar zu sehen gewesen! Ich bin daher jetzt der Meinung, dass diese "Untersuchung" grob fahrlässig durchgeführt wurde - und wäre möglicherweise der Spondylophyt (ich nenne ihn liebevoll meinen privaten Stalagmiten im Hals) noch ohne Risiko operierbar gewesen!
Es wurde ganz kurz eine Neutral/Null/ Methode vom Arzt(?) runtergehudelt. Dann wurde ich entlassen. Natürlich wurde abgelehnt. Natürlich klagte ich gegen die Ablehnung.
Diese Gutachter müssen sich keine Sorgen machen, wenn sie nur "streng" genug begutachten. Eigentlich fallen Die ja unter den Befangenheits-§, aber da gibt es eine nicht gesetzliche Ausnahme(?) - obwohl das Gesetz sagt: " wenn nur der geringste Anschein einer Befangenheit....."!
Bei der Verhandlung bestritt die Anwältin der PVA dass ich eine Krankheit angeführt habe (!). Als ich einen Untersuchungsbefund zu sehen verlangte kamen von der Vertreterin 2 Zettel mit bleistiftbeschriebenen Standardsätzen welche nichts mit einer Untersuchung zu tun hatten. Andere Unterlagen der PVA konnte ich im Akt nie sehen.
Es ist festzuhalten, dass niemals bei der PVA das Wort Einschätzungsverordnung fiel. Es war auch die Untersuchung nie an der EVO ausgerichtet (!).
Unsere Arbeiterkammer, Wr. Neustadt:
man stellte mir einen Anwalt (welcher nichts taugte, er gab maximal das weiter was ich ihm schriftlich aufsetzte). Er zeigte null Einsatz. Der Mann nagelte nie die Richterin auf die Anwendung der Einschätzungsverordnung fest!
Nach der zweiten Tagsatzung entzog mir die AK den Rechtsschutz (!) ( es hat die "höchste Stelle des Gerichts Wr. Neustadt" bei der AK gegen mich intrigiert, mit der Begründung: "der Herr Thiel versuche sich durch seine Intelligenz Vorteile bei Gericht zu erwerben" also weil ich das tat was ein Anwalt für seinen Klienten tun sollte).
Ich fühlte mich verraten und verkauft.
Nun,die Zahlen der AK aus deren Leistungsberichten zeigen eine erschreckende Auffälligkeit. Bei 2 (Wr. Neustadt, Lilienfeld)von 5 SG war die Anerkennungsquote erbärmlich schlecht - 10% beide, fast auf ein Zehntelprozent gleich! Dem gelernten Analysten sagt das, dass das auf einem Systemfehler beruhen muss.
Es wusste also die AK, dass da etwas sehr unangenehm riecht! HAT ABER NICHTS GETAN! Jahrelang!! Ja, und man hat mich voll in das Messer dieser vom Gesetz als kriminelle Vereinigung definierte Gruppe laufen lassen!!
Das lässt einen erschreckenden Schluss zu! Nämlich, dass es da möglicherweise Absprachen gab und gibt!
Um so empörter bin ich jetzt, da ich bei der AK lese, dass sie empört seien wegen schlechter Anerkennungquoten an den SG`s.
Ein Indiz könnte da sein, dass die AK-Präsidentin (eiskalt und mit einer unwahren Behauptung) mein Ersuchen mit jetzt einen Anwalt zu stellen um beim OGH mein Recht suchen zukönnen ablehnen ließ- Auch diverse AK-Granden aus NÖ schweigen sich laut aus.
"Mein" Sozialgericht Wr. Neustadt:
Zu Beginn zeige ich auf wie es anders an so einem SG gehen kann: eine Person, so 50 Jahre alt, wollte nicht mehr arbeiten. Sie fragte die Mutter (ÖVP-Gemeinderätin) um Rat. Diese kannte Jemanden, der Jemanden in dieser Partei kannte... Und so wurde in der ersten Tagsatzung der "behandelnde" Orthopäde (!! siehe Befangenheit) als Gutachter bestimmt. In der zweiten Tagsatzung bereits wurde das Gutachten (des "behandelnden" Orthopäden der Person (!)) anerkannt und eine BU-Pension zugesprochen - ohne Widerstand der PVA-Vertreung. Die Person arbeitete dann noch rund 15 Jahre in einem Marktfahrergeschäft...
(..ps.: alle Angaben zu erwähnten Personen welche ich nicht namhaft mache enthalten Unschärfen die eine Identifikation verunmöglichen.)
Aber, zur Sache: die von §§ unserer Gesetze als Straftaten definierten Vorkommnisse in meinem Verfahren sind Legion. Ich halte fest, dass ich Niemanden beschuldige! Ich zeige Sachverhalte auf, welche gerichtsfest bewiesen werden können! Die Sachverhalte sind in meinem Blog in eigenen Artikeln nachzulesen. Es wäre einfach zu viel an Gesetzesverstößen um es hier nochmals Aufzulisten.
Aber auch hier möchte ich ein Bild einfügen. Nämlich ein aktuelles Schädel-MRT (Verlaufskontrolle des ersten Schädel-MRT) welches wie das erste MRT zeigt dass das Gutachten des Gutachters M. einfach falsch war und ist (was ja auch dem Hinweis im Bild Nr.10 im Buch der Testherausgeber erfüllt)! Und DAS wusste die Richterin B.!
Ich bin traumatisiert durch die gefühlte kriminelle Energie, diese kalte Bösartigkeit, die mir da an diesem Gericht entgegenschlug. Mit dem offen erkennbaren Ziel mir rechtswidrig eine Zuerkennung einer BU-Pension zu verweigern. Meine Gesundheit wurde schwer geschädigt. Ich wurde in einen Schlaganfall getrieben, und musste wochenlang - nach einem Zusammenbruch - in eine Klinik. Ich wurde finanziell ruiniert. Mein Schaden beträgt rund 300.000.-€. Meine Altersvorsorge!
Die Berufungsinstanz:
Natürlich wurde meine Berufung gegen das als Unrechts - Urteil empfundene Urteil abgelehnt.
Ich will hier keinen bösen Willen unterstellen. Es fiel beim Anwalt der mir da zugeteilt wurde auf, dass der Akt sehr dünn war! Da es bei diesem Gericht schon zum Verschwinden von Dokumenten (welche belegen dass das Gutachten falsch ist - die fehlenden Blätter des Gutachtens des Gutachters M.)