Die Berufungsinstanz:

Natürlich wurde meine Berufung gegen das als Unrechts - Urteil empfundene Urteil abgelehnt.

Ich will hier keinen bösen Willen unterstellen. Es fiel beim Anwalt der mir da zugeteilt wurde auf, dass der Akt sehr dünn war! Da es bei diesem Gericht schon zum Verschwinden von Dokumenten welche belegen dass das Gutachten falsch ist kam, hier die fehlenden Blätter des Gutachtens des Gutachters M.:

Über das Vorliegen des vollständigen Elaborates dieses "Gutachters M." wurde ich von einer hilfreichen, kleinen Person in diesem Gerichtsgebäude informiert so dass ich eine Kopie der wesentlichen Seiten ziehen konnte.

Nach dem Ende der Verhandlung wurde ein "Konvolut" (ca 1 - 1,5cm dick) an Dokumenten in den Akt geschwindelt, ohne dass die beiden anderen Senatsmitglieder das sahen.....

Ich spreche hier diesem Wr. Neustädter Gericht ab, korrekt mit allen Dokumenten umgegangen zu sein.

Unsere Staatsanwaltschaften: und wenn da Jemand glaubt dass es nicht mehr schlimmer geht - ES GEHT NOCH VIEL SCHLIMMER !

Da ich ohne Anwalt dieser Richterin wehrlos gegenüberstand habe ich nach der widerrechtlichen Ablehnung meiner Klage Strafanzeigen an die Wr. Neustädter Staatsanwalt erstellt. Gegen die Richterin B., gegen die Gerichtspräsidentin (welche das Tun der Richterin B. offenbar billigend duldete und sie auch 2x verteidigte als ich ihr Rechtsbruch vorhielt) und gegen den Gutachter M. wegen der falschen Bewertung der MMPI Test Resultate (der Gutachter vernichtete nach seiner Aussage alle Unterlagen dazu, nach einer heftigen Diskussion vor Gericht - obwohl er keine Beweismittel vernichten darf!!!). Über diese "Diskussion" gibt es keine Aufzeichnung, da ja die Richterin eine wortwörtliche Aufzeichnung per Beschluss (!) verhindert hat! Sie wusste warum!

Und glauben Sie mir das, denn es ist beweisbar: nach meiner Anzeige bei der StA Wr. N. kam es zu einem "Geheimgespräch" zwischen dem Strafverteidiger des Gutachters M., den Staatsanwälten F.(damals Gruppenleiter) und H. OHNE AUFZEICHNUNGEN!! und daraufhin wurden umgehend meine Anzeigen "daschlogn". Der Herr StA. F. ist jetzt Leiter der OStA Wien(!) was noch wichtig sein wird.

Es wurde mir dann später auch eine Weisung eines Herrn Pleischl gezeigt, derzufolge eine meiner Anzeigen zu "daschlogn" sei! Da Pleischl einer der 3 P des Justizministeiums ist gehe ich mal davon aus, dass auch Pilnacek über diesen Fall zumindest informiert war.

Aber die Staatsanwälte bemühen sich offenbar einander immer wieder zu übertreffen...

So sandte ich Strafanzeigen an den BM Brandstädter mit dem Ersuchen diese doch einer anständigen Untersuchung zuzuführen. Nun, diese Strafanzeigen tauchten dann bei der StA Wr.Neustadt auf wo es ein "internes Verfahren" gab, woraufhin die Anzeigen spurlos verschwanden! Also, DAS hat schon was!

Aber es geht noch erbärmlicher:

Ich sandte ein Einschreiben (vertraulich, persönlich) an die Leiterin der WKStA Wien, Frau Hofrätin Vrabl-Sanda. Dieses Einschreiben wurde NICHT behoben - aber der Inhalt entnommen und irgendwie an die OStA Wien gegeben! Von der OStA Wien gingen meine Anzeigen - mit dem Vermerk: "daschlogtsas" an die StA Wr. N. wo sie auch brav "daschlogn wurden!Meine Anzeigen: eine in der hier gegenständlichen Sache und eine wegen eines Betrugsfalls dessen Opfer ich bin. Das leere Kuvert wurde mir von der Post zurückgesandt! Wohl um mich zu verhöhnen und mir die Macht zu demonstrieren.

Durch die Niederschlagung einer Untersuchung des Betrugsfalls ist ein Schaden von 50 - 60.000.- für mich möglich!

Es fällt mir schwer da noch darauf hinzuweisen, dass die Unschuldsvermutung gilt.

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