Warum verhindert unsere Justiz eine Untersuchung gegen die PVA, betreffend die 5.060 falschen Gutachten alleine 2010 ?

Bald 10 Jahre urgiere ich bei nunmehr 3 Justizministern eine Untersuchung dieser Vorkommnisse.

Bedenken Sie dass das Jahre vor und nach 2010 dort passierte!

Bedenken Sie dass das nur die gerichtlich kassierten Falschen Gutachten betrifft und auch bei einigen Aufhebungen von Ablehnungen von IV-/BU-Pensionen auch andere Gründe schlagend waren.

Die Dunkelziffer werden wir nie erfahren!

Bedenken Sie dass Gerichte nicht unbedingt "Freunde" der Pensionswerber sein müssen (wie ich im nächsten Beitrag beweisen werde!).

Ich habe daher (nach anderen Anzeigen) mit 12.1.2015 eine Sachverhaltsdarstellung dazu an den Herrn Bundesminister für Justiz gesandt, mit dem Ersuchen das an die zuständige Stelle zur Bearbeitung weiterzuleiten.

Nachdem ich wie üblich vom Herrn Bundesminister keine Antwort erhielt (ich erhielt von den letzten 3 Justizminstern auf > 1 Dutzend Beschwerden keine einzige Antwort! Aber von einer Justizministerin wurde ein geheimes Verfahren gegen mich abgeführt, in welchem entschieden wurde keine Eingaben von mir mehr zu bearbeiten(!)), habe ich nachgefragt und wurde mir von einem Beamten mitgeteilt dass alle Sachverhaltsdarstellungen an die Oberstaatsanwaltschaft Wien gegeben worden seien.

Nachdem ich von der OStA Wien keine Informationen erhielt habe ich auch dort nachgefragt. Man teilte mir mit, dass alle Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft Korneuburg gegeben wurden.

Natürlich haben auch die mir schon unangenehm aufgefallenen Staatsanwälte dort mich nicht informiert.

(unangenehm deswegen weil da ein Staatsanwalt eine Anzeige niedergeschlagen hat - ohne dass der betreffende Akt dort war, wie mir eine nette Büroangestellte versicherte - und ein anderer Staatsanwalt dort eine Anzeige niederschlug weil er nichts finden konnte was eine Untersuchung rechtfertigt .... obwohl die geltend gemachten Beweismittel zeigen dass eine Richterin gegen das Gesetz verstoßen hat (§ 537 ZPO)).

Auf mehrere Anfragen betreffend meine Sachverhaltsdarstellungen wird nicht geantwortet(!).

Damit wird offen gegen das Opferschutzgesetz verstoßen!

Und mir die Möglichkeit genommen meine gesetzlich definierten Rechte wahrzunehmen!

Es ist festzuhalten, dass mein Schreiben an den Herrn Bundesminister mit einer Beschwerde wegen Menschenrechtsverletzungen übertitelt ist, und auch das Verhalten dieser Beamten eine solche Verletzung nach EMRK: Recht auf ein faires Verfahren, Recht auf wirksame Beschwerde begehen(!). Wissentlich und willentlich. Das kann Amtsmissbrauch begründen!

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Meine vollständige Sachverhaltsdarstellung:

Wolfgang Thiel 12.1..2015

2500 Baden

Herr Dr. Wolfgang Brandstetter

Bundesminister für Justiz

Persönlich

Museumsstr. 7

1070 Wien

Betreff: Meine Beschwerde nach EMRK 6 und EMRK 13 vom 1.12.2014, Sachverhaltsdarstellung gegen die PVA

Sehr geehrter Herr Bundesminister für Justiz Dr. Brandstetter

Hiermit übermittle ich Ihnen meine Sachverhaltsdarstellung gegen die PVA wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs, zur Weiterleitung nach Ihrem Ermessen.

Dass die PVA die Gewährung von IV/BU-Pensionen sehr oft ablehnt ist Allgemeinwissen. Es geben sich viele der Abgelehnten damit ohne Überprüfung zufrieden.

2010 aber klagten 25.068 Abgewiesene bei den zuständigen Arbeits- und Sozialgerichten. In 5.060 Verfahren wurde die ablehnende Stellungnahme der PVA per Beschluss verworfen und eine IV/BU-Pension zuerkannt! (Zahlen aus dem Leistungsbericht 2010 der PVA).

Diese Zuerkennungen beruhen sehr oft auf der Verwerfung der PVA-Gutachten.

Diese Quote zeigt eine jeder Wahrscheinlichkeit widersprechende „Fehlerquote“. Dieser, auffallend bei 20 % liegende Wert deutet auf „Fehler“ bei den PVA-Begutachtungen hin. Da diese „Fehlerquote“ den Verantwortlichen (den Ärzten, Herrn Pinggera, Herrn Hundstorfer, durch die PVA-Leistungsberichte) bekannt ist, muss davon ausgegangen werden dass diese „Fehler“ wissentlich und willentlich geduldet werden. Denn wäre diese „Fehlerquote“ durch Anwendung der Einschätzungsverordnung sofort korrigierbar! So erkennt ja sogar der OGH, dass die Anwendung dieser ausgezeichnet ausgearbeiteten Verordnung von Gerichten als sehr wertvoll angewendet werden solle! Was aber von Sozialgerichten abgelehnt wird! Wie offenbar auch von PVA und Sozialminister.

Die zahlreichen öffentlich gemachten Beschwerden über PVA haben mich motiviert einen Vergleich einer PVA-Begutachtung zum tatsächlichen Zustand hier beizulegen. Diese Tatsache zeigt offenkundig, dass da bei der PVA möglicherweise „irreführende Weglassungen“ und auch falsche Bewertungen praktiziert werden! Aber diese PVA-Diagnosen gehen zu Gericht und werden dort von Gutachtern und Richtern oft als „Vorgabe“ erkannt! So sagen etwa 25% der Gutachter, dass ihnen vom Gericht angezeigt wurde was erwartet wurde!

Es ist einem in Prozessmanagement Geschultem eine einfache Übung diesen informellen Prozess, welcher hier möglicherweise greift nachzuvollziehen.

Es erzeugen die angeführten Fakten ein klares Bild und führen zu dem schwerwiegenden Verdacht, dass hier möglicherweise mit Absicht/Duldung durch die Verantwortlichen derartig vorgegangen und ein Verdacht auf gewerbsmäßigen Betrug erzeugt wird.

Das Motiv aller Beteiligten ist klar erkennbar: Geld! (Die PVA, das Sozialministerium sparen, Gutachter werden zu €-Millionären – wie z.B. der Ärztekammerpräsident NÖ – welcher da vor einiger Zeit bei einer PVA-Veranstaltung zu „ Reduzierung der IV/BU-Pensionen“ vortrug!). Auch ist mir so eine Vorgangsweise bei politisch vertretenen Gruppen der Bevölkerung nicht erkennbar!

Es gibt weder von den Wiener Beamten, noch von ÖBB, Post, noch anderen vertretenen Gruppen derartige Beschwerden, was schon eine politische Komponente erkennen lassen könnte!

Hochachtungsvoll

Wolfgang Thiel

Beilage: Gegenüberstellung einer PVA-Diagnose zum echten Zustand (war dem PVA-Arzt bekannt!).

cc.:

div. Medien

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Ich will keinen Leser daran hindern eine politische Komponente da als wirksam zu erkennen.

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