Zu meiner SVD wegen der Vorkommnisse beim Sozialgericht Wr. Neustadt und bei der StA Wr. Neustadt und der OStA Wien dazu:
Sie kennen mittlerweile den Inhalt des Datenträgers den ich an die WKStA Wien gegeben habe. Sie kennen damit auch bereits den Inhalt der Akten (deren Vollständigkeit ich begründet bezweifle) zu diesen Vorkommnissen. Diese führe ich nur auszugsweise an.
- so haben Sie erkannt, dass die zweifachen Versuche der Richterin B. in meinem SG-Verfahren ein Wiederaufnahmeverfahren zu führen (was das Gesetzt untersagt! da sie im Erstverfahren tätig war,) schon Amtsmissbrauch darstellen (wie es das Gesetz sagt!) kann.
- so haben Sie erkannt, dass das Einschreiten der Gerichtspräsidentin, welche da, als Ausrede, eine interne Arbeitsrichtlinie über das Gesetz stellt !! und diesen möglichen Amtsmissbrauch deckt.
- so haben Sie sicher erkannt, dass da in jeder Verhandlung andere/neue Senatsmitglieder teilnahmen, welche absolut nicht den Inhalt des ganzen Verfahrens beurteilen konnten!
- so haben Sie auch erkannt, dass per Beschluss !!! meine Forderung auf Zeugeneinvernahme von 5 behandelten Ärzten und Fachärzten welche den Befunden der Gutachter widersprechende Diagnosen gestellt und zu meinem Wohl auch behandelt haben eine Zeugeneinvernahme durch die Richterin untersagt wurde!!
- so haben Sie auch erkannt, dass nach der Urteilsverkündung ein "Konvolut" an von mir eingebrachten Beweismitteln zum Akt genommen wurde - ohne dass ein Senatsmitglied diese kannte!
- so haben Sie erkannt aus welchem Grund die Richterin B. eine Tonaufzeichnug der Verhandlung untersagte! So hat ja der Gutachter M. gelogen als er laut sagte " es gibt keine neurotische Trias". Was nicht wahr ist. (nachzulesen in den vielen Arbeiten zum MMPI Test - im Besonderen in den Arbeiten der Testentwickler). Er hat auch diesmal nachweislich als er aussagte den Rorschachtest nach den Regeln durchgeführt habe gelogen ! Die Komputeraufzeichnung der Testprogramme zeigt, dass keine Zeit für einen korrekten R. Test war! Aber diese Beweismittel hat der Gutachter vernichtet - obwohl eine 10 Jahre Aufbewahrungspflicht besteht!!(Beweismittelvernichtung??) Außerdem hat der GA eine Seite im Net gelöscht wo über "neurotische Trias" von ihm gepostet wurde........
- Sie haben sicher NICHT eine Bewertung nach der Einschätzungsverordnung gefunden. Dabei sagt doch unser OGH " .. die EV ist ein wertvolles Instrument, welches von den Gerichten benutzt werden sollte".
- Sie haben sicher die EV zu meiner Sache zu Rate gezogen und festgestellt, dass ich das 50% Kriterium für eine BU-Pension deutlich überschreite!
- Sie haben sicher die Diagnose meiner Badener Psychologin gelesen welche später auch zu einer Krankenhauseinweisung führte.
-Sie haben sicher mein Entlassungsschreiben aus dem Krankenhaus gelesen in welches ich von meinem Hausarzt als "Notfall" eingewiesen wurde.
- Sie haben sicher meinen MRT-Befund gelesen welcher die im Buch der MMPI-Testentwickler aufgezeigte Verdachtsdiagnose bestätigt! Ein Todesurteil mit offener Zeitschiene!
- Sie habe auch sicher erkannt dass in dem Mxxxgutachten beim Gericht anfänglich 4 Seiten fehlten ( wie Heftklammermarken zeigen wurde dieses Gutachten manipuliert) und diese 4 Seiten sind wesentlich denn sie zeigen dass das Gutachten nicht korrekt ist!
Das vollständige Gutachten tauchte dann bei der StA Wr. Neustadt auf und konnte ich eine beglaubigte Kopie der 4 Seiten erhalten! Später verschwand dieses Gutachten dort und tauchte wieder auf als ich kundtat dass ich über diese Kopie verfüge! Das hat schon was !!
-des Weiteren haben Sie Wissen über meine vereinfachte Statistik über Anerkennungsquoten einzelner Sozialgerichte welch ein erschreckendes Bild für das Sozialgericht Wr. Neustadt ergab!Das mit 20% Anerkennungsquote das schlechteste Ergebnis von allen untersuchten SG zeigte
- das haben Sie sicher schon untersucht und zwar in der Art dass Sie die einzelnen Richter dieses auffälligen Sozialgerichtes untersuchten und dann auch auf die Gutachter runterbrachen. So kann festgestellt werden, dass auffällige Richter oft auffällige Gutachter einschalten, wenn es denn so ist.
- so haben Sie sicher schon festgestellt, dass Dr. Rxxxxxr den Hauptbestandteil seines Einkommens von der PVA erhielt (er führte da eine 4 stellige Zahl an Gutachten in seiner Webseite an, und wenn 300,-€ genommen werden kommt man da auf einen 7 stelligen Betrag! Dass dieser Herr gar nicht (Befangenheit) mehr als Gutachter herangezogen hätte werden dürfen! Nun, ich rate dazu da auch die anderen ev. auffälligen Gutachter anzusehen. Und mit Erschrecken denke ich da an meine Berufserfahrung in anderen Ländern wo solche Auffälligkeiten oft ein Hinweis waren dass da Gelder an andere Stellen verteilt wurden.....
- Sie haben sicher auch schon die etwa 5.000 falschen Gutachten untersucht und festgestellt was da vorging...
- und auch das politische Geschäft mit den "Pensionierungen" von Beamten und Postlern haben Sie sicher schon am Bildschirm. Da entstand der Allgemeinheit möglicherweise ein Schaden in Milliardenhöhe!
Sie verstehen jetzt sicher, dass Staatsanwälte und Richter mich nicht lieben. Und nicht ungeliebt, sondern verhasst sehe ich mich. Und das zeigt auch wie SVd`s "daschlogn" (Zitat frei nach Pilnacek) - also ohne Begründungen "a limine" abgewürgt wurden. Beschaffen Sie sich dazu den Akt des internen Verfahrens (welches nicht intern abgeführt werden hätte dürfen da es meine Person betraf) wo entschieden wurde, dass keine meiner Eingaben mehr bearbeitet werden darf! ( info dazu erhielt ich von der Volksanwaltschaft).
- möglicherweise konnten Sie die 4 SVD welche ich an die OStA Wien gab und welche an die StA Wr. Neustadt weitergeleitet wurden nicht in der StA Wr. Neustadt finden. Dazu gab es ein internes Verfahren dort. Es gibt bis heute keine Einstellungsmitteilung an mich!!
- dafür gab es ein "Geheimgespräch" mit dem Rechtsvertreter dieses Gutachters. Dazu gibt es keine Aufzeichnungen. Es wurde aber am gleichen Rag das Verfahren eingestellt............
ES GILT DIE UNSCHULDSVERMUTUNG