Weiter in der Kritik, die Staatsanwaltschaft Korneuburg

(Auszug aus der Beschwerde/Sachverhaltsdarstellung vom 16.3.2016 an die OStA-Wien)

Beschwerde Nr. 2 gegen die StA-Korneuburg

.....auf mehrfache Anfragen nach den weiteren 3 Sachverhalts-darstellungen wird mir seit etlichen Wochen eine Antwort verweigert.

Das ist meiner Rechtsauffassung folgend einfach unerhört! Das stellt eine offene Behinderung beim Zugang zum Recht dar!

Im Besonderen wird mir damit das Recht auf Akteneinsicht genommen! Damit kann ich nicht überprüfen ob alle von mir geltend gemachten Beweismittel auch im entsprechenden Akt mit ON-Nummern enthalten sind.

Es werden mir weiters die im Opferschutz festgeschriebenen Rechte genommen (und damit gegen die betreffenden §§ verstoßen):

§ 66 StPO, § 67 StPO, § 69 StPO alle vollinhaltlich.

Durch die Verhinderung der Geltendmachung meiner gesetzlich verbrieften Rechte wird es mir unmöglich gemacht meine Rechte im Verfahren geltend zu machen und meine Ansprüche durchzusetzen. Das stellt eine schwere rechtlich unzulässige Behinderung beim Zugang zum Recht dar!

Weiters wird damit die gesamte Angelegenheit in eine Verjährung erstreckt, was ebenfalls, da es wissentlich und damit willentlich geschieht als Begünstigung im Amt/Amtsmissbrauch gesehen werden könnte!

Das ist eine Sachverhaltsdarstellung.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

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