Nun, das werden Sie nicht glauben!
Mögliche Menschenrechtsverletzungen von Gerichten und Staatsanwaltsschaften sind von Staatsanwaltsschaften zu untersuchen!
Beachten Sie, dass diese Institutionen gegen sich selbst in so einem Fall untersuchen sollen!
Beschwerden - für den Fall, dass da Kollegen begünstigt werden könnten - sind an die Oberstaatsanwaltschaft und an den Generalprokurator zu richten ! Hier ist zu beachten, dass diese dem Bundesminister für Justiz unmittelbar untergeordnet und weisungsgebunden sind! Und es ist ja in der Praxis so, dass da auch von Staatsanwälten (zB. aus der OStA) Weisungen erteilt werden!
Also eine Unabhängigkeit oder Weisungsfreiheit gibt es da nicht!