Mögliche Menschenrechtsverletzungen von Gerichten und Staatsanwaltsschaften sind von Staatsanwaltsschaften zu untersuchen!
Beachten Sie, dass diese Institutionen gegen sich selbst in so einem Fall untersuchen sollen!
Beschwerden - für den Fall, dass da Kollegen begünstigt werden könnten - sind an die Oberstaatsanwaltschaft und an den Generalprokurator zu richten ! Hier ist zu beachten, dass diese dem Bundesminister für Justiz unmittelbar untergeordnet und weisungsgebunden sind! Und es ist ja in der Praxis so, dass da auch von Staatsanwälten (zB. aus der OStA) Weisungen erteilt werden!
Also eine Unabhängigkeit oder Weisungsfreiheit gibt es da nicht!
Das geht voll an der Intention der EMRK vorbei und ist wissentlich und willentlich so konstruiert!
Ein faires Verfahren, ein Recht auf wirksame Beschwerde (nach der EMRK, die ja bei uns Verfassungsrang hat) sind so nicht garantiert!
Dagegen werde ich beim Hochkommisar für Menschenrechte, Genf und beim ECHR, Straßburg Beschwerde einreichen!
Die PVA:
Da untersuchen Ärzte nach der Placebo-Methode und klopfen Knie ab da der zu Untersuchende ein Wirbelsäulenproblem hat (geschehen mal vor 2 …
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Unsere Pensionsversicherungsanstalt, die PVA:
Nachdem ich um eine BU-Pension ansuchte wurde ich zu einer Untersuchung eingeladen. Ich empfand …
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Die Berufungsinstanz:
Natürlich wurde meine Berufung gegen das als Unrechts - Urteil empfundene Urteil abgelehnt.
Ich will hier keinen bösen Willen …
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