an Team1
Sehr geehrtes Team 1 WKStA
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft
Leitung
Zuständigkeit
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit der WKStA erstreckt sich zunächst auf das Gebiet der schweren Amts- und Korruptionsdelikte (mit.....
Amtsdelikt
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Wikipedia
https://de.wikipedia.org › wiki › Amtsdelikt
Amtsdelikt (oder auch Amtswillkür) bezeichnet im Strafrecht eine Straftat, an der ein Amtsträger in Ausübung seines Dienstes beteiligt ist.
Nun, sehr geehrtes Team 1 WKStA Wien
Nach diesen Definitionen liegt sehr wohl die Untersuchung Straftaten, welche Amtsträger - also Richter, Staatsanwälte und andere Amtsträger wie zB. Gerichtsgutachter - begangen haben in Ihrer Zuständigkeit. Es hat Ihnen da also die OStA Wien (und noch dazu, wenn der Leiter in den Skandal in Wr.Neustadt involviert war - siehe "Befangenheit") nichts dreinzureden, so wie ich die Sache verstehe.
Ich habe also kein Verständnis dafür, dass Sie die Sache an eine mir nicht bekannt gegebene Stelle gegeben haben! Weiss davon überhaupt die Leiterin Ihrer WKStA, Frau Hofrätin Vrabl-Sanda? An welche Stelle wurde diese Sache weitergegeben? Hat überhaupt - und wie - die Frau Hofrätin Vrabl-Sanda Kenntnis von den beiden Strafanzeigen/Sachverhaltsdarstellungen, die ich vertraulich/persönlich (!!!!!!!) an sie sandte? Diesen Brief den Sie NIE erhalten hat! Außerdem korrespondiere ich nicht mit anonymen Teams, sondern mit Personen! Also bitte ich Sie, mit Ihrem Namen zu zeichnen. Und ich erwarte vollständige Antworten zu meinen Fragen.
DIES IST EIN OFFENER BRIEF
Wolfgang Thiel
Es gilt die Unschuldsvermutung