17. April · Mit Öffentlich geteilt
Die in diesem Beitrag aufgezeigten möglichen Gesetzesverletzungen durch die Justiz gelten heute (!) noch! Es gilt die Unschuldsvermutung!
Vor 9 Jahren
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Wolfgang Thiel
17. April 2015 · Mit Öffentlich geteilt
Wolfgang Thiel 17.4.2015
Frau Mag. Eva Marek
Persönlich
Leitung Oberstaatsanwaltschaft Wien
Schmerlingplatz 11
1016 Wien
Betreff: Beschwerde wegen Verletzung nach EMRK 6 und 13 in den Verfahren 13 Nc 3/15i, 15 BI 41/14m, 5 St 423/09p, 9 Cgs 360/08z und dem „Fall Wolfgang Thiel“ in seiner Gesamtheit.
Sehr geehrte Frau Mag. Marek
( Frau Mag. Eva Marek ist heute 16.7.2024, Richterin am Obersten Gerichtshof unseres Landes!)
Seit rund 5 Jahren muss ich feststellen, dass es zu schweren – auch schon mehrfach geltend gemachten – Mängeln/Rechtsverletzungen bei der Durchführung der o.a. und weiteren damit zusammenhängenden Verfahren gekommen ist.
So muss ich bei sorgfältiger Analyse der o.a. und der darauf basierenden Verfahren feststellen, dass den Definitionen unserer Gesetze und der Judikatur des OGH folgend, es zu schweren Verfahrensfehlern wegen Verletzung des „umfassenden Willkürverbots“, Manduktionspflicht, Nichtzulassung von Beweisen, Strafverhinderung, Missbrauch des Rechts der freien Beweiswürdigung, und weiteren Gesetzesverstößen gekommen ist.
Ja, es kommt sogar in Rechtsmittelverfahren (Fortführungsantrag zu dem Untersuchungsverfahren gegen den beschuldigten Gerichtsgutachter, der Wiederaufnahmeanklage zu dem ursprünglichen Sozialgerichtsverfahren und der Ablehnung der beschuldigten Richterin in ebendiesem) zu derartigen,(in meinen Widersprüchen geltend gemachten) vom Gesetz als strafbare Tatbestände (Willkür, Strafverhinderung, Verhinderung von Beweisaufnahmen, Begünstigung) zu schweren Mängeln, welche auch vom Gesetz als strafrechtlich relevante Handlungen definiert werden.
Ja, es werden auch Sachverhaltsdarstellungen gegen die Herren Staatsanwälte und auch die Richterin mit hanebüchenen Argumenten niedergeschlagen.
Es kommt sogar zu einem „Geheimverfahren“ gegen mich im Justizministerium, welches als „internes Verfahren“ geführt wurde. Natürlich wird mir da Akteneinsicht verweigert – obwohl diese Akten mir offengelegt werden dürfen. Als Resultat dieses „Geheimverfahrens“ wird angeordnet, dass keine Eingaben von mir mehr bearbeitet werden dürfen (!). Und dem folgend kuscht auch unsere VAW (!).
Der Bruch der Gesetze wird aber willentlich und wissentlich getan. Es kann kein internes Verfahren geben welches einen Außenstehenden vom Zugang zum Recht ausschließt!
Es wird also ein illegales Verfahren (!) benutzt um einen Bürger eine rechtskonforme Bearbeitung seiner Anliegen zu verwehren(!).
Meinen Respekt der Frau Vrabl-Sanda und dem Staatsanwalt Herrn Herrmann, welche von sich aus – gegen das „Korps“ – Sachverhaltsdarstellungen (gegen die Richterin Mag. Bxxxx und gegen die Staatsanwälte Fxxxx und Hxxxxx) an Staatsanwaltschaften gaben – und von mir, mangels Erfahrung mit solchen Vorgängen – behindert wurden, da ich Ruhe in diesen Verfahren erreichen wollte!
Ich mache hiermit ausnahmslos alle meine geltend gemachten Beweismittel und Beweisanträge, welche in allen von mir angeregten Verfahren geltend gemacht wurden nochmals geltend.
Die Dokumentation dieser geltend gemachten Beweismittel ist in den im internen Verfahrensregister der Justiz dokumentiert.
Es müssen aber alle Akten – von mir – auf Vollständigkeit kontrolliert werden dürfen, da zB. bei der Staatsanwaltschaft ein Hauptbeweismittel gegen den beschuldigten Gerichtsgutachter temporär aus dem Akt verschwand, da die Akten in der Mehrheit der Akten nicht korrekt geführt wurden = keine ON Nummern vergeben wurden, Sachverhaltsdarstellungen verschwanden, (bei der Staatsanwaltschaft Wr.N. – die 4 SVD welche von der OStA Wien an ebendiese gegeben wurden), Beweismittel nach dem Ende des Verfahrens (9 Cgs 360…) in den Akt geschwindelt wurden um den Senatsmitgliedern die Kenntnis dieser Beweismittel vorzuenthalten.
Es darf auch von Ihnen untersucht werden ob unser Herr Justizminister die 4 an ihn gegebenen Sachverhaltsdarstellungen an die zuständigen Staatsanwaltschaften gegeben hat. Was ja seine gesetzlich vorgegebene Pflicht ist.
Ich verstehe, dass diese mit unwiderlegbaren Dokumenten belegten Tatsachen ein schwerwiegendes Problem für unsere Justiz darstellen. Ja es geht ja noch wesentlich tiefer!
Wenn da 2010 von der PVA (per Gerichtsbeschluss bestätigt(!)) 5.060 falsche Gutachten zu einer Ablehnung von IV/BU-Pensionsansprüchen führen, dann ist da wohl eine Untersuchung wegen „gewerbsmäßigen Betrugs“ angebracht! Und da reden wir noch lange nicht von den Bürgern, welche da einfach aufgeben!
Wenn da ein Sozialgericht eine außerordentliche Ablehnungsquote zu IV/BU- Anerkennungsquoten zeigt, dann ist in einem Rechtsstaat eine Untersuchung dieser Auffälligkeit gefordert.
Wenn da von Gerichten – in Serie – nicht dem Gesetz und der >OGH-Judikatur entsprechende mangelhafte Gutachten verwendet werden.
Wenn da eine Untersuchung gegen einen mutmaßlichen fälschenden Gutachter, und Untersuchungen wegen offenkundiger Verletzungen der Gesetze wegen falscher Gutachten behindert werden steht der Rechtsstaat in Frage!
Wenn da Willkür einer Richterin untersucht werden soll und das verhindert wird ist der Verdacht wegen Begünstigung schlüssig.
Dieser „Filz“ hat meiner Rechtsauffassung nach § 278 StGB untersucht zu werden, denn das Zusammenwirken von PAV, und Justizbeamten ist offenkundig. Und das aus Korpsgeist und politischem Willen.
Ich mache hiermit alle meine geltend gemachten Beweismittel wiederholt geltend.
Ich fordere eine rechtsstaatlichen Normen entsprechende Untersuchung dieser tatsächlich vorgekommenen Sachverhalte.
Ich fordere eine umfassende Untersuchung dieser, abertausende Opfer betreffenden skandalösen Umstände.
Hochachtungsvoll
Wolfgang Thiel
Cc.: Offener Brief