und dass ist gut so!

Auch wenn unser unterfangen im Europäischen Parlament vorerst gescheitert sind.

Die digitale Überwachung wird kommen.

Getty, Bildmontage durch karlnehammeronehitwonder https://arabi21.com/story/1119512/وزيرة-خارجية-النمسا-تشيد-بـ-دبلوماسية-الرقص

Parodie an:

Gottseidank betrifft mich das nicht, ich hab gar kein Handy und bin x mal geimpft.

Parodie aus

Worums geht:

Die Entscheidungim Parlamentfür das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2024 - NISG 2024; Telekommunikationsgesetz, Gesundheitstelematikgesetz, Änderung (4129/A) wurde auf Herbst vertagt.

Was steht da (wirklich nur kleine Auszüge) es ist echt lang...dieses Gesetz.

"[...]Mit diesem Bundesgesetz werden Maßnahmen festgelegt, mit denen ein hohes Cybersicherheitsniveau, insbesondere von wesentlichen und wichtigen Einrichtungen in den Sektoren

1. Energie,

2. Verkehr,

3. Bankwesen,

4. Finanzmarktinfrastrukturen,

5. Gesundheitswesen,

6. Trinkwasser,

7. Abwasser,

8. Digitale Infrastruktur,

9. Verwaltung von IKT‑Diensten (Business-to-Business),

10. öffentliche Verwaltung,

11. Weltraum,

12. Post- und Kurierdienste,

13. Abfallbewirtschaftung,

14. Produktion, Herstellung und Handel mit chemischen Stoffen,

15. Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln,

16. Verarbeitendes Gewerbe und Herstellung von Waren,

17. Anbieter digitaler Dienste,

18. Forschung,

und den zugehörigen Teilsektoren

"

Das klingt natürlich trocken.

Wirklich interessant ist der. PARAGRAPH 30, die Regierung fordert die Daten wie Telefonnummer und E-Mail von Personen welche eine Website (Domain) registriert auf diese in einer Datenbank zu speichern Und was in Anlage 1 und 2 noch vorkommt! !

" Registrierungsdaten

§ 30. (1) Die TLD‑Namenregister und die Einrichtungen, die Domänennamen-Registrierungsdienste erbringen, haben in einer eigenen Datenbank korrekte und vollständige Domänennamen-Registrierungsdaten zu sammeln.

(2) Eine Datenbank gemäß Abs. 1 hat die erforderlichen Angaben zu enthalten, anhand deren die Inhaber der Domänennamen und die Kontaktstellen, die die Domänennamen im Rahmen der TLD verwalten, identifiziert und kontaktiert werden können. Diese Angaben müssen die folgenden Informationen umfassen:

1. den Domänennamen;

2. das Datum der Registrierung;

3. den Namen des Domäneninhabers, seine E‑Mail-Adresse und Telefonnummer;

4. die Kontakt-E‑Mail-Adresse und die Telefonnummer der Anlaufstelle, die den Domänennamen verwaltet, falls diese sich von denen des Domäneninhabers unterscheiden.[...] "

Nur ein Beispiel aus Anlage 2:

Anbieter digitaler Dienste (Sonstige kritische Sektoren) enthält auch:

" [...] Anbieter einer Plattform, auf der Endnutzer mit unterschiedlichen Geräten insbesondere durch Chats, Posts, Videos und Empfehlungen miteinander in Kontakt treten und kommunizieren sowie Inhalte teilen und entdecken können („Dienste sozialer Netzwerke“)... [...] "

Das wird für f+F vermutlich bürokratischen Mehraufwand bedeuten.

Wie geht dieses Gesetz bitte mit der DSGVO einher??

https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/4129

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