Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf für die neue Luftverkehrssteuer vorgelegt Demnach soll das Fliegen teurer werden als ursprünglich geplant, damit könnte billig Urlaub der Vergangenheit angehören. Bei der Pendlerpauschale sollen Geringverdiener einen sozialen Ausgleich bekommen.
Höhere Flugticket-Preise
Ab dem kommenden Frühjahr sollen Reisende mehr für ihr Flugticket bezahlen. Laut dem Gesetzentwurf, der Koalition soll die Luftverkehrssteuer je nach Flugstrecke um 5,53 Euro bis 17,25 Euro angehoben werden. Die Anhebung der Flugticket-Steuer gehört zum Klimapaket, das bereits im September beschlossen wurde und zum 1. April 2020 in Kraft treten soll. Ebenfalls hat sich die Bundesregierung auf einen sozialen Ausgleich für Geringverdiener bei der Pendlerpauschale sowie auf Steuervorteile für die energetische Gebäudesanierung geeinigt. Knackpunkt der Verhandlungen war vor allem die Höhe der Luftverkehrssteuer, insbesondere um die Bürger von den klimaschädlichen Inlandsflügen abzubringen und stattdessen auf den Umstieg auf die Bahn zu bewegen.
Der erste Referenzentwurf sah lediglich eine Anhebung der Luftverkehrssteuer für Flüge bis 2.500 Kilometer um knapp drei Euro vor. Statt 7,50 sollte ein Ticket demnach 10,43 Euro kosten. Nun einigte sich die Koalition auf einen Ticketpreis von 13,23 Euro – das bedeutet einen Anstieg von 74 Prozent. Günstige Urlaube wären damit allerdings noch immer möglich.
Bei längeren Flügen gilt weiterhin ein Aufschlag von rund 40 Prozent. Für mittlere Entfernungen von bis zu 6.000 Kilometer muss ab April 2020 ein Preis von 33,01 Euro gezahlt werden statt wie bislang 23,43 Euro, für Fernflüge zahlt der Reisende bald statt 42,18 einen Preis von 59,43 Euro. Nach Aussagen des Bundesfinanzministeriums liegt Deutschland somit gemeinsam mit Großbritannien an der Spitze in Europa.
Umweltverbänden gehen die Pläne nicht weit genug. Sie hatten im Vorfeld noch höhere Preise gefordert. Wie viele Menschen nach der geplanten Steuererhöhung tatsächlich vom Flugzeug auf die Bahn umsteigen, lässt sich nicht genau abschätzen, denn unter den Fluggesellschaften tobt bei den Inlandsflügen ein heftiger Preiswettbewerb. Daher kann niemand voraussagen, welche Wirkung die Steuererhöhung auf die Flugpreise hat. So können Fluggesellschaften wie Easyjet oder Lufthansa die eigenen Grundpreise für Tickets senken, wodurch der Aufschlag gedämpft wird. Um dem entgegen zu wirken, plant die Bundesregierung die Einführung eines Mindestpreises für Flugtickets. Wer also Urlaub günstig buchen möchte, sollte sich beeilen.
Sozialer Ausgleich für Geringverdiener bei der Pendlerpauschale
Für Bahntickets sollen die Bürger bereits ab dem Beginn des neuen Jahres weniger zahlen. Ab dem 1. Januar 2020 soll der Mehrwertsteuersatz für Fahrkarten ab 50 Kilometer von 19 auf sieben Prozent sinken. Somit werden Fernreisen mit der Bahn um 10 Prozent günstiger, ließ ein Vertreter der Bundesregierung verlauten. Bereits im September hatte Bahnchef Richard Lutz angekündigt, die Absenkung eins zu eins an die Kunden weiterzugeben.
Auch zur Pendlerpauschale wurden neue Details bekannt gegeben. Die Regierung plant eine sogenannte Mobilitätsprämie für Geringverdiener, die keine Steuern zahlen und somit nicht von der für 2021 geplanten Erhöhung der Pendlerpauschale profitieren. Sie sollen ab Kilometer 21 eine direkte Zahlung von 4,9 Cent pro Kilometer erhalten. Für alle anderen Arbeitnehmer erhöht sich die Pendlerpauschale ab Kilometer 21 von 30 auf 35 Cent pro Kilometer. Somit soll ein sozialer Ausgleich für die Erhöhung der Benzinpreise aufgrund der geplanten CO2-Steuer sein. Auch die Eckpunkte eines nationalen Emissionshandels wurden vom Kabinett verabschiedet. Ab dem Jahr 2021 wird der Preis pro Tonne schrittweise zunächst um 10 Euro, im Jahr 2025 auf 35 Euro steigen.
Preise für Öl und Gas steigen, kein Preisaufschlag für Kohle
Die Preise für Öl und Gas sollen angehoben werden, wer Kohle in kleinen Mengen kauft, muss dagegen nicht tiefer in die Tasche greifen. Der überwiegende Teil der Kohle werde von der Industrie gekauft, und werde im Rahmen des europaweiten Emissionshandels bepreist, heißt es aus dem Bundesumweltministerium.
Steuerliche Anreize für die Gebäudesanierung sollen den Bürger dazu bringen, weniger Energie zu verbrauchen. So können Hausbesitzer, deren Häuser älter als zehn Jahre sind und deren Ausgaben maximal 200.000 Euro betragen, ihre Steuerlast innerhalb von drei Jahren um 40.000 Euro senken.
Höhere Grundsteuer für Windkraftanlagen
Kommunen sollen laut dem Gesetzentwurf der Regierung ihren Hebesatz für Boden anheben können, auf dem Windkraftanlagen stehen. So soll ein Anreiz geschaffen werden, neue Flächen für den Bau solcher Anlagen zur Verfügung zu stellen und somit erneuerbare Energien zu fördern.