Süchtige sind Verbrecher? Weil wir sie dazu machen!

Es gibt pro Jahr in Österreich 16.000 Tote durch Zigaretten und 100 Herointote. Eigentlich sollte man demgemäß doch Zigaretten verbieten und Heroin legalisieren. Es geht bei süchtig machenden Substanzen und warum das eine legal, das andere illegal ist, viel um Tradition. Die Gesellschaft selbst hat ja mehrere Möglichkeiten außer dem Strafrecht, zu sanktionieren.

Denken wir beispielsweise daran, dass man sehr viel von Staatswegen steuern kann. Einerseits eben durch das Strafrecht, andererseits durch Vorschriften. In Irland wurde Zigarettenrauchen in Pubs verboten. Oder eine Aufklärung über den Schaden gewisser Substanzen. Oder die Behandlung von gewissen Vergehen als Verwaltungs-, nicht Strafdelikten. Das Recht im Sinne von Strafrecht ist eine Möglichkeit, Substanzmissbrauch zu steuern.

Natürlich gibt es einige Staaten, die Rauschmitteln gegenüber eine sehr restriktive Politik haben. Im Iran etwa ist der Konsum von Alkohol mit drakonischen Maßnahmen wie Peitschenhieben oder Gefängnis bedacht. Dafür werden dort andere Suchtmittel, wie etwa Opium, vermehrt konsumiert, weil Opium zwar auch verboten ist, aber weniger streng geahndet wird.

Es gibt zu hundert Prozent einen Zusammenhang zwischen den verschiedenen staatlichen Maßnahmen gegenüber Suchtmitteln und dem Vorkommen von Sucht in der Gesellschaft. Vom Kaufpreis über lokale Konsumationsverbote über Aufklärung in der Schule über Werbeverbote bis zum Komplettverbot gibt es eine Wirkung. Aber wir beleuchten hier vor allem den „kriminellen Konsumenten“. Das ist aus meiner Sicht zu kurz gegriffen.

Der Verbrecher, der große Mengen dealt oder schmuggelt, ist der, der strafrechtlich belangt werden soll. Der Konsument per se ist kein Krimineller. Ich kenne Heroinsüchtige, die keine kriminellen Menschen sind. Trotzdem gibt es eine Drogenmafia, die Drogen, Menschen und Waffen schmuggelt, alles verschiebt, womit man viel Geld machen kann. Die kriminelle Energie in Bezug auf Drogen ist eher aufseiten derer, die in großen Mengen vermarkten, verkaufen und verschieben, daraus Kapital schlagen.

Während der Konsum selbst aus meiner Sicht auch ins Verwaltungsstrafrecht gehen könnte, gehört die Drogenmafia ruhig hart bestraft. Umgekehrt verstehe ich schon, dass sich eine Gesellschaft manchmal nicht anders zu helfen weiß, als Substanzen unter Strafe zu stellen. Wer es da aber mit dem Eigenkonsum nicht übertreibt, soll eben verwaltungsrechtlich belangt werden. Damit macht er etwas Verbotenes, aber wird nicht in den gleichen Topf geworfen wie Menschen, die sich bewusst durch kriminelle Handlungen bereichern wollen.

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schuasterl

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fischundfleisch

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