Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Es ist eine Lehre aus den Ereignissen des 3. Reiches, wo schon Schulkinder ausrechnen mussten, wieviel ein behinderter Mensch kostet.

Nicht umsonst besagt Artikel 1 des Grundgesetzes, dass die Würde des Menschen unantastbar ist.

Artikel 3 GG besagt auch, dass niemand diskriminiert werden darf.

Die AFD zeigt mal wieder, wes Geistes Kind sie ist.

Die AfD stellt im Bundestag eine Anfrage, um zu ermitteln, welche Kosten körperlich und psychisch kranke Menschen verursachen, die nicht erwerbstätig sind.

Der Mensch nur ein Kostenfaktor?

Die AfD will wissen, welche „volkswirtschaftlichen Verluste durch die nicht genutzten Erwerbspotenziale“ von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Beziehern von Erwerbsminderungsrenten bestehen.

Anders gesagt: Die AfD fragt, was psychisch kranke Menschen „kosten“.

Diese Frage ist nicht nur zynisch, sondern gefährlich.

Denn sie impliziert, dass der Wert eines Menschen an seiner wirtschaftlichen Verwertbarkeit gemessen werden könne.

Jeder Mensch hat Wert – nicht, weil er leistungsfähig ist, sondern weil er Mensch ist.

Die Idee, Menschen nach ihrem „Erwerbspotenzial“ zu bewerten, erinnert in erschreckender Weise an die dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte.

Damals diffamierten die Nationalsozialisten Menschen mit Behinderungen als „unnütze Esser“ – eine Sprache, die ihren grausamen Höhepunkt in systematischer Vernichtung fand.

Die Diakonie warnt zu Recht vor neuen Formen der Ausgrenzung psychisch Erkrankter.

Doch die Gefahr reicht tiefer: Wer ökonomische Kategorien auf Menschenwürde anwendet, stellt Grundwerte der Menschlichkeit infrage.

Kein Mensch darf je wieder nach seiner Nützlichkeit beurteilt werden – niemals mehr.

Zu hoffen ist, dass die Bundesregierung dieser menschenverachtenden Anfrage eine klare Absage erteilt.

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