Sterbebegleitung statt Euthanasie

Es ist eine Sünde einem schwerkranken Menschen zu töten. Aber es ist keine Sünde einem schwerkranken Menschen, mit medizinischen Geräten das Leben zu verlängern und so sein Leiden in die Länge zu ziehen?

Ein Liebespaar hat sich zu gegenseitiger Sterbehilfe verabredet, Falls es bei dem anderen nötig wird. Der Mann lag beatmet im AKH und seine Frau hat den Stecker gezogen. Vor Gericht wurde sie auf 3 Jahre schuldig gesprochen, allerdings noch nicht rechtskräftig. Davon ein Jahr unbedingt. Der Mann war nicht mehr bei Bewusstsein und nur intensivmedizinische Pflege hielten ihn am Leben, damit die Angehörigen sich noch vom Sterbenden verabschieden konnten. Diese Situation war für seine Frau zu viel und unter Alkohol Einfluss beschloss sie dem Spuk ein Ende zu setzen. Damit ihr geliebter Mann nicht unnötig leiden musste, da sie zu Lebzeiten über dieses Thema ausführlich gesprochen haben und er seinen Willen kundtat, in so einer Situation erlöst zu werden. Wegen einer schwer verlaufenden Lungenentzündung, wurde der 70-Jährige, Anfang März 2018 ins Wiener AKH eingewiesen. Anfang April, verschlechterte sich sein Allgemeinzustand und er musste auf die Intensivstation überstellt werden. Ab diesem Moment war der Mann, längst nicht mehr ansprechbar oder konnte seinen Willen kundtun. Seine Lebensgefährtin erschien alkoholisiert im intensivmedizinischen Zimmer und sah wie ihr Mann an diesen Maschinen hängt.

Als man sie 10 Minuten mit ihm allein ließ, ertönten auf der Station die Sirenen denn sie hatte alle Kabeln herausgerissen und hielt den Sterbenden im Arm. Im Strafgesetzbuch steht bei Tötung auf Verlangen, gibt es eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren.

Um nicht in so eine Situation zu geraten, sollte jeder Mensch eine Patientenverfügung abschließen. In dieser, wird festgehalten was man in einem Fall von intensivmedizinischer Aufwendung in Anspruch nehmen will und was nicht. Diese medizinische Willensbekundung wird durch das Patientenverfügungsgesetz geregelt das im Januar 2019 neu verfasst wurde. Wenn ein Mensch ein gesundes Leben führt, denkt er nicht über solche Sachen nach und will keine Entscheidung für das Ende des eigenen Seins abschließen. Eine Patientenverfügung wird von einem Anwalt beglaubigt, in das Register ELGA aufgenommen und ist somit bindend für die behandelnden Mediziner. Nach einigen Hintergrund Gesprächen mit Ärzten, habe ich leider feststellen müssen, das in einem medizinischen Notfall oft gar nicht die Zeit bleibt, um in irgendwelchen Registern nachzuschauen.

Da wird es in der Zukunft zu einer Lösung kommen müssen. Nach 8 Jahren muss eine solche Willensbekundung neu aufgesetzt werden, es sei denn der Patient ist nicht mehr fähig dies zu tun, dann bleibt sie weiterhin aufrecht. Diese Vollmacht tritt nur dann in Kraft, wenn der Verfasser, nicht mehr sprechen kann. Nicht mehr bei Bewusstsein ist, oder psychisch nicht in der Lage ist, seinen Willen mit der Außenwelt zu kommunizieren. Man muss nicht unbedingt erkrankt sein, um eine Patientenverfügung aufzustellen, wenn man unglücklicherweise danach erkrankt, kann sie zu Anwendung gelangen. Man kann aber seinen Willen auch jederzeit wieder ändern und eine neue Fassung schreiben, die Patientenanwaltschaften beglaubigen diese meistens kostenlos. Früher konnte man noch über den Tod sprechen und es war üblich zu Hause im Kreis seiner Liebsten zu sterben. Warum beschäftigen wir uns nicht mit dem Sterben?

Heutzutage wird über den Tod, nur unter vorgehaltener Hand, gesprochen. Wieso ist das Thema so verpönt? Gehört es nicht zum Leben, das Sterben, am Ende? Das Glas ist halb voll oder halb leer. Vor was danach kommt, fürchtet sich jeder. Spätestens, wenn man beim Arzt eine schwere Diagnose bekommt, sollte man erwägen eine Patientenverfügung zu verfassen! Besonders für Familienmitglieder, die zu pflegenden Angehörigen werden, ist es schwer zuzusehen, wie ein geliebter Mensch leidet. Die Pflege immer intensiver wird und der Patient, sich windet, wenn die nächsten Schmerzattacken anrücken. Das Umfrageinstitut Infratest dimap hat im Auftrag des SWR, in einer Umfrage festgestellt, das 57 % aller Befragten, sich sogar wünschen, dass ihnen ihr Hausarzt assistierend, zur Seite steht.

Doch wenn sie dieser Bitte nach kommen, werden Ärzte bei uns festgenommen. In Deutschland sind die Gesetze dazu anders. 2015 wurde die Möglichkeit eingeführt das schwerstkranke Menschen, die Ihren Zustand nicht mehr ertragen konnten, die Möglichkeit bekamen sich ein Ausgang aus dem Leben zu schaffen. Es wurde nur verboten, dass sich Vereine bilden die “geschäftsmäßige Sterbehilfe” anbieten. Dadurch wollte man verhindern das sich manche eine goldene Nase mit dieser grotesken Form des Geschäftstreibens verdienen.

Viele leidende stellten einen Antrag damit ihnen das Medikament Natrium-Pentobarbital zur Verfügung gestellt wird. Dieses Medikament wird in der Veterinärmedizin als Einschläferung-Mittel genutzt. Doch der Gesundheitsminister in Deutschland wollte diesen Anträgen nicht Folge leisten und so häuften sich die Zahlen, der betroffenen die Ihr Recht nicht durchsetzen konnten. Vor einem Monat ist der OGH zu dem Beschluss gekommen das diese Anträge bearbeitet werden müssen und das Medikament unverzüglich an die Patienten abzugeben ist.

Ich persönlich lebe schon seit über einem Jahrzehnt mit einem mobilen Hospiz Team. Das sind qualifizierte Personal und Ärzte, die Patienten zu Hause unterstützen, wenn sie etwas medizinisches benötigen. Für diese Leistung, bin ich sehr dankbar, denn es erspart mir unnötige Spital Besuche und Aufenthalte. Bis vor kurzem war dieses Angebot für uns kostenlos.

Für diese Unterstützung von schwerkranken Mitbürgern übernahmen die Finanzierung 2019 das FSW (Fond sozialen Wien). Seitdem ist ein Selbstbehalt für diese Leistung fällig. Auf die Nachfrage bei dieser NGO, wurde mir durch den Pressesprecher Herrn Heiko Nötstaller, folgendes Statement übermittelt: "Die mobile Palliativ-Betreuung ohne jegliche öffentliche Gelder gratis anzubieten war für die Non Profit Organisation Wiener Hilfswerk im nachgefragten Ausmaß nicht länger tragbar. Die hoch spezialisierten Teams (Ärzte und diplomierte Pflegekräfte) sind ja NICHT ehrenamtlich tätig. Da dem FSW die Bedeutung der Palliativ-Betreuung bewusst ist, wird diese Leistung nunmehr gefördert."

4
Ich mag doch keine Fische vergeben
Meine Bewertung zurückziehen
Du hast None Fische vergeben
6 von 6 Fischen

bewertete diesen Eintrag

Pommes

Pommes bewertete diesen Eintrag 09.08.2020 15:41:03

Tourix

Tourix bewertete diesen Eintrag 08.08.2020 21:57:59

Maila

Maila bewertete diesen Eintrag 08.08.2020 10:18:38

philip.blake

philip.blake bewertete diesen Eintrag 07.08.2020 21:00:45

11 Kommentare

Mehr von Lidija