Es ist schön zu sehen, dass Deutschland es geschafft hat mit seinem Sexualstrafrecht im 21. Jahrhundert anzukommen. Endlich entspricht der juristische Tatbestand der Vergewaltigung dem was man landläufig darunter versteht, nämlich einen Menschen gegen seinen Willen zum Geschlechtsverkehr zu zwingen.
Bisher sah es in Deutschland so aus, dass das Opfer physische Gegenwehr leisten musste, damit der Tatbestand anerkannt wurde. Eine Frau, die sich also, z.B. aus Angst, nicht physisch gewehrt hat, galt also vor dem Gesetz nicht als vergewaltigt. Dieser unhaltbare Zustand wurde nun bereinigt.
Ob dadurch die Verurteilungsquote bei Vergewaltigungen steigen wird, ist fraglich, denn es ist und bleibt natürlich ein schwer beweisbares Verbrechen. Aber Aufgabe eines Gesetzes ist es nicht nur Strafverfolgung zu ermöglichen, sondern auch festzuschreiben was Recht und was Unrecht ist. Und es ist immer Unrecht, einen Menschen zum Sex zu zwingen. Egal ob dieser Mensch nur „nein, ich will das nicht“ sagt, oder kratzt und beißt, oder so weggetreten ist, dass er gar nichts mehr sagen kann.
Besonders zu begrüßen ist diese Reform zweifelsfrei auch für männliche Vergewaltigungsopfer. Gerade bei vielen Fällen mit männlichen Opfern geht oft keine physische Auseinandersetzung voran, sondern ein Machtverhältnis wird ausgenutzt.
Ob sich in der Praxis der Rechtsprechung viel ändern wird, bleibt abzuwarten, aber die Reform schafft zumindest einmal Recht, das diesen Namen auch verdient hat.