Vom ersten deutschen Bundeskanzler Konrad Adenauer ist folgender Satz überliefert: „Macht und Verantwortung sind untrennbar miteinander verbunden.“ Verantwortung für sein eigenes Handeln und Tun gilt für uns Normalbürger tagtäglich. Wenn ich einkaufe, gehe ich mit dem Verkäufer einen mündlichen Vertrag ein: ich muss die Ware bezahlen, dafür händigt er mir genau das bestellte Produkt aus.
Liefert er mir beschädigte Ware oder eine, die ich nicht bestellte, haftet der Verkäufer für sein Handeln, muss die falsch gelieferte Ware wieder zurücknehmen und mir jene geben, die ich tatsächlich kaufte. Gehe ich in ein Restaurant und erhalte vergiftete Lebensmittel, haftet der Gastronom. Kaufe ich ein Auto, bei dem die Bremsen nicht richtig funktionieren, ziehe ich den Verkäufer zur Wiedergutmachung heran und er kann für sein Handeln bestraft werden. Die Liste ließe sich ellenlang fortsetzen. Allen Beispielen zugrunde liegt die Regel „Verträge sind einzuhalten“, wie es schon im römischen Recht hieß. Die Handelnden müssen ihr Rechtsgeschäft verantworten und dafür haften.
Ganz anders sieht es aus, wenn der Bewohner eines Staates zum Citoyen wird und in der Wahlkabine sein Kreuzchen macht. Dies geschieht im Geheimen. In diesem Fall ist der Wähler ein Auftraggeber, der dem Dienstleister (Politiker) einen Auftrag erteilt, der wiederum tief ins Privatleben von Dritten, die ebenjenen Dienstleister nicht beauftragt (gewählt) haben, eingreift. Nach den Eingriffen weiß niemand mehr, wer den Auftrag erteilt hat. Niemand wird zur Verantwortung gezogen.
Das ist besonders schlimm, wenn Politiker Kriege bestreiten, zukünftigen Generationen Milliardenschulen aufbürden oder Unsummen an Steuergeldern versemmeln. Die schuldigen Politiker berufen sich dann auf den „Wählerauftrag“, den ihnen eine anonyme Masse erteilt hat. Er sagt, sein Handeln sei legitimiert worden durch die Stimmen, die er bei der Wahl erhalten hat.
Erteilt ein Privater den Auftrag, das Geld eines Dritten zu stehlen und es dann zu verprassen, wird sowohl der Täter als auch der Auftraggeber zur Verantwortung gezogen. Warum sollte das beim politischen Handeln anders sein?
Ein Beispiel: Im Staat Z geben die Bewohner 50 Prozent ihres Einkommens in Form von Steuern und Abgaben an den Staat ab. Die Regierung beschließt den Bau eines riesigen Fußballstadions. Kostenpunkt 1.000.000 GE. Plötzlich bricht die Regierung zusammen, es wird neu gewählt. Die neu an die Macht gekommenen Politiker lassen eine Volksabstimmung über das mittlerweile fast fertigstellte Fußballstadion abhalten. Soll der Bau fortgesetzt werden oder nicht? 51 Prozent wählen für den Abbruch des Baus, 49 Prozent sind für dessen Beendigung. Nun wird das nahezu fertig gebaute Stadion wieder abgerissen. Das Problem: Auch das Geld der 49 Prozent Steuerzahler ist weg, sinnlos verschwendet. Niemand wird zur Verantwortung gezogen. Die Politik beruft sich auf den Wählerauftrag. Wer gewählt hat, weiß niemand.
Abschließend ein Zitat des Rechtsphilosophen und Unternehmers Lysander Spooner aus seinem Werk No Treason:
"Wenn ein Mensch mein Diener, Agent oder Anwalt ist, bin ich im Rahmen der ihm von mir übertragenen Vollmacht notwendigerweise verantwortlich für alle seine Handlungen. Wenn ich ihm, als meinem Agenten, entweder absolute oder irgendeine Macht über Personen oder Besitztümer anderer Menschen als mir selbst übertragen habe, bin ich dadurch notwendigerweise gegenüber diesen Personen verantwortlich für jeden Schaden, den er ihnen zugefügt hat, solange er innerhalb des Rahmens der Machtbefugnis wirkt, die ich ihm gewährt habe.
Kein Individuum jedoch, das in seiner Person oder seinem Eigentum durch Handlungen des Kongresses geschädigt worden sein mag, kann sich an die individuellen Wähler wenden und sie für diese Handlungen ihrer so genannten Agenten oder Repräsentanten zur Verantwortung ziehen. Diese Tatsache beweist, daß diese anmaßenden Agenten des Volkes - von uns allen - in Wirklichkeit die Agenten von niemanden sind."
Weiterführende Literatur:
Hans-Hermann Hoppe: Demokratie: Der Gott, der keiner ist
Andreas Tögel: Schluss mit Demokratie und Pöbelherrschaft – Über die Illusion der Mitbestimmung