Wenn ich mir die politische Diskussion rund um den Tierschutz in Österreich ansehe, bin ich etwas verstimmt. Wir haben über Hundehaufen diskutiert, jetzt geht es um Taubendreck und alle paar Wochen um illegal gezüchtete Welpen. Aber eine Agende wie in der Wirtschaftspolitik gibt es nicht. Dort wird schon gefragt: Wo wollen wir in fünf oder zehn Jahren stehen?

Natürlich kennt man die eine oder andere Organisation, die sich in der Öffentlichkeit positioniert, vor allem, wenn es um die Anprangerung von widerlichen Praktiken wie der Gatterjagd geht. Geredet wird mit diesen Organisationen aber vonseiten der Politik eher wenig.

Außerdem spielen sich hier in Österreich Dinge ab, bei denen ich mir an den Kopf greife, dass sie im 21. Jahrhundert noch stattfinden. Da fühle ich mich eher ins Mittelalter zurückversetzt. Es gefriert einem doch das Blut in den Adern, wenn man sich überlegt, dass die angebliche heimische Wirtschaftselite am Wochenende panische Tiere in einem eingezäunten Bereich abschießt. Mehr als „Pfui, Teufel!“ fällt mir dazu nicht ein.

Ich wüsste auch nicht, mit wem ich im Parlament eine Diskussion über den Rechtsstatus von Tieren führen sollte. Obwohl die Sensibilität gegenüber Tierrechten in der Gesellschaft so groß ist wie nie zuvor. Die letzte große Neuerung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches in Bezug auf Tiere stammt aus dem Jahr 1990. Der Inhalt besagt: Seit der Einführung des Paragraphen 285a ABGB ist das Tier keine reine Sache mehr.

Wenn jemand Ihr Auto beschädigt, dann bekommen Sie den Realwert erstattet. Pech ist es, wenn es ein guter Gebrauchter ist. Wenn Sie ein verlässliches, zehn Jahre altes Auto haben, dann bekommen Sie ein paar tausend Euro, aber nie den Wert, den es für Sie persönlich hat. Wird Ihr Hund am Schutzweg angefahren, dann - so sagt es der erwähnte Paragraph - muss der Verursacher für die Behandlung und Folgekosten aufkommen.

Aber da geht es mehr um den ökonomischen Schutz des Eigners. Einen „Wert“ im Wortsinne kann ich ja bei einem Hund kaum bestimmen. Wenn Sie jetzt selbst Ihr Tier unabsichtlich verletzen, dann hat das rechtlich keine Folgen. Das Tier hat keine Rechte.

Diese Rechtlosigkeit betrifft auch Nutztiere. Aber was passiert, wenn etwa angesprochen wird, dass ein Schwein sich bewegen können muss und nicht eingesperrt gehört. Oder dass ein Kalb beim Muttertier sein muss und nicht getrennt aufgezogen werden soll. Ich kenne vielleicht zwei, drei Leute bei 183 Abgeordneten, die das überhaupt interessiert! Es kommt ja mit der Landwirtschaft ein ganzer Wirtschaftszweig etwa durch das Aufzeigen von Massentierhaltung unter Druck. Die Antwort auf den Protest gegen Tierversuche, Echtpelz, Gatterjagd und Massentierhaltung lautet Polizei und Demonstrationsverbot. Das kann es nicht sein.

Wir brauchen eine echte Tierschutzagenda!

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isolde.schneider

isolde.schneider bewertete diesen Eintrag 17.01.2016 15:22:03

Daniela Noitz

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dohle

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