Die Budgetnöte der obersten Kontrollinstanz im Lande
Als Journalist und Autor flattern einem täglich unzählige Presseaussendungen in Haus, die von verschiedenen Aussendern versendet werden. Unlängst erreichte mich eine Aussendung der Parlamentsdirektion via OTS, folgendes gab es am 15. November 2016 (OTS0212) zu lesen:
"... Mit 32,9 Mio. € sind die Auszahlungen des Rechnungshofs für 2017 (UG 06) gegenüber dem Vorjahr gleichbleibend. Das Budget 2017 soll weiterhin Einzahlungen von 86.000 € bringen (1260 d.B.). Auch im kommenden Jahr sichert der Rechnungshof die finanziellen Ressourcen für die Erfüllung seiner Aufgaben durch Rücklagenentnahmen, erklärte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker dem Budgetausschuss. Da seine Rücklagen ab 2017 aufgebraucht sein werden, warnte Kraker vor einer Einschränkung der Kontrolltätigkeit, insbesondere bei den für die ParlamentarierInnen wichtigen Querschnitts- und Schwerpunktprüfungen. Die RH-Präsidentin freute sich jedoch darüber, unterjährig Rücklagen in der Höhe von 700.000 € zweckgebunden entnehmen zu können.
Kraker: Budget für Finanzkontrolle fehlt ..."
Als Kenner des Hauses weiß man natürlich sofort, wo der Schuh drückt und kennt auch die internen Abläufe bis ins Detail, wobei durch den Formalismus sehr viel an Effizienz hausintern verloren geht. Das wäre das eine, das andere ist, daß man als Kenner des Hauses aber auch weiß, wo man anzusetzen hat, um den Rechnungshof (UG 06) neue, finanzielle Spielräume zu schaffen. Das Besondere an dieser Kenntnis ist noch, daß die Umsetzung zur nachhaltigen Verbesserung der Situation sofort ab Einführung führt, gleichzeitig schafft es die oberste Kontrollinstanz aus eigener Kraft den Spagat zu schließen, indem die eigenen Empfehlungen, die exzessiv an Dritte gemacht werden, auf Punkt und Beistrich bei sich selbst umsetzt und in weiterer Folge dabei den Bundeshaushalt bei weiteren Ausgabenpositionen zukünftig für immer entlastet.
Ein weiterer Effekt bei dieser Maßnahmenumsetzung ist noch, daß etwas mehr als 8,5 Mio. Österreicher mit eigenen Augen erleben dürfen, was in diesem Lande alles möglich ist, schließlich sollte gerade ein Rechnungshof wie unserer nicht Wasser predigen und selbst den köstlichsten Wein genüßlich schlürfen.
Bemerkenswert ist abschließend noch die Tatsache, daß der Rechnungshof eine Verkürzung der Stellungnahmeverfahren wünscht. Da Weihnachten ante portas steht, darf die Frau Präsidentin dies ruhig als Brief ans Christkind formulieren, sollte jedoch bedenken, daß das eigene Haus bei der Beantwortung von unangenehmen Anfragen sich selbst nie an die gesetzlichen Bestimmungen (AVG) zu halten pflegt. Da der Rechnungshof per se als unfehlbar gilt, was den Mitarbeitern stets vermittelt wird, ist es eben peinlich, wenn man als ehemaliger Mitarbeiter beim gelegentlichen Drüberblättern von RH-Berichten laufend fehlerhafte Ausführungen oder unvollständige bzw. fehlerhafte Angaben auf der Homepage findet ...
Conclusio: Sollte sich jemand im Haus nun über meine Zeilen moquieren, dann gilt folgendes zu beachten: Freie Menschen haben freie Meinungen, wenngleich dies in der Regel mißfällt.