Die möglichen Potentiale von Überprüfungsausschüssen von Gemeinden

Eine Gemeinde im Tiroler Außerfern ist in alle Schlagzeilen gekommen, nachdem die neu gewählte Gemeindeführung den Überprüfungsausschuß entgegen der Tiroler Wahlordnung besetzte bzw. besetzen wollte. Die Diskussion war durchaus interessant und inspirativ, doch aus der praktischen Erfahrung heraus weist das System eklatante Mängel auf, wie das folgende Beispiel zeigt:

Ein paar Gedanken zur Bedeutung der Überprüfungsausschüsse in den Gemeinden. In meinem Fall hat die Wahl sowohl einen Wahlsieger wie Wahlverlierer gebraucht, wobei eine Fraktion die satte Mehrheit über zehn von 19 Mandate einfuhr. Daß aufgrund dieser komfortablen Mandatsausstattung es möglich wird, allfällige Sitze in verschiedenen Gremien abzutreten und dabei immer noch die Mehrheit in den Gremien zu haben, offenbart nur, daß der Kuhhandel nur aus kosmetischen Gründen vollzogen wurde.

Viel spannender ist die Diskussion um die Überlassung des Kontrollgremiums, vulgo Überprüfungsausschuß, an die Oppositionsparteien. Diese Diskussion wird so scheinheilig geführt wie das ganze Bundesland letztendlich ist. Man verkennt dabei aber eine völlig andere Problematik. Diese gilt es nun herauszuarbeiten.

Die Abtretung der Sitze wird damit begründet, weil es widersinnig ist, sich selbst zu kontrollieren. Das ist im Grunde genommen richtig, doch ist dieses Argument nicht stichhaltig genug. Was machen denn jene Gemeinden, die nur von einer Liste (davon gibt es ebenso welche im Bezirk) regiert werden? Um es nun boshaft zu formulieren, könnte man sich fragen, ob dort jetzt Diktaturen oder kommunistische Einheitsparteien am Werken sind?

Aus diesem Grund existieren weitere Prüfinstanzen. Die erste ist beim Land Tirol (BH Reutte bzw. Amt der Tiroler Landesregierung - Gemeindeabteilung) angesiedelt, die in regelmäßigen Abständen Überprüfungen der Gemeindegebarung vornehmen. denen laufend Nachweisungen zu übermitteln sind und sonst als Auskunftsperson für heikle Fragen zur Verfügung stehen und letztendlich auch die Darlehen und Haftungen einer Gemeinde genehmigen. Ihre Einrichtung ist umstritten, weil sie das essentielle Manko aufweisen, daß ihre Prüfberichte - laufend ohne Konsequenz - in die Schubladen verschwinden und der normale Bürger keine Möglichkeit hat, mehr über das korrekte Tun seiner Gebietskörperschaft zu erfahren. Dieses Manko gehört längst beseitigt, sämtliche Prüfberichte sollten daher in der Zukunft publizitätspflichtig sein.

Die zweite Prüfinstanz betrifft Einrichtungen, die sich aus verfassungsmäßigen Bestimmungen des Landes (Landesrechnungshof) und des Bundes (Rechnungshof in Wien) ergeben. Ihre Prüfkompetenzen sind eingeschränkt, allerdings existieren nach wie vor einige Prüfungslücken. Ihre Prüfungen sind meist aufsehen erregend, die Feststellungen oftmals gefürchtet, und ihre Berichte sind öffentlich und werden publiziert. Somit erhält der Bürger Informationen über die Verfehlungen einer geprüften Instanz. Wie gut die Gemeinde Reutte letztendlich in den vergangen Jahren gewirtschaftet und wie korrekt sie ihre Amtsgeschäfte in den letzten Jahren gesetzeskonform umgesetzt hat, wird der Bürger in Bälde durch den noch ausstehenden Prüfbericht durch den LRH erfahren, wobei solche Prüfungen nicht immer das gesamte Spetrum abdecken.

Die Überprüfungsausschüsse (ÜA) der Gemeinden haben eine essentielle Funktion, deren Bedeutung bedauerlicherweise nur den wenigsten Lokalpolitikern bewußt ist. In der Regel wird der dazu mißbraucht, um nur die zahlenmäßige Richtigkeit im Zuge der Jahresrechnung oder auch die materielle Prüfung der Rechnungen (Geschäftsfälle) zu dokumentieren. Dieses Arbeitsgebiet ist aber nur ein kleiner Teil dessen, wofür der ÜA da ist. Ein ÜA ist eben nur so gut, so gut ihre Mitglieder sind. Aus eigener Erfahrung ist bekannt, daß es den Damen und Herren vielfach an den fachlichen Qualifikationen fehlt, um daraus ein echtes Kontrollorgan zu machen. Dem ÜA kommt ex lege die selbe Funktion zu, wie einem Rechnungshof, allerdings nur im kleinen und im verborgenen Kämmerchen und deren Mitglieder hätten sogar die Aufgabe, bei der Feststellung von Verfehlungen sogar weitere Schritte zu setzen. Da diese Schritte jedoch den Dorffrieden maßgeblich beeinträchtigen, werden diese erst gar nicht ergriffen. Die Folge ist, man wurstelt sich so dahin und übersieht völlig, nicht mehr nach den Grundsätzen der Öffentlichen Verwaltung der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu agieren. Die Folge ist eben, daß das Kontrollgremien mangels ernsthafter Wahrnehmung seiner Aufgabe im Aufzeigen von Fehlentwicklung mit gleichzeitiger Abstellung in die Bedeutungslosigkeit versinkt.

Mancher Leser mag über diese Zeilen verwundert sein. Doch wie ich eingangs schon erwähnte, ist diese Diskussion eine scheinheilige, genauso scheinheilig wie so manches politisches Geplänkel und Statement in diesem Land.

Und zu guter Letzt existiert noch eine dritte Kontrollinstanz. Es ist die Öffentlichkeit, die Bürger, und es sind die Medien, deren Aufgabe es ist, ebenfalls Fehlentwicklungen medial aufzugreifen. Gerade die Medien haben bei der Wahrnehmung eine nicht zu unterschätzende Macht, ohne die so mancher Skandal erst gar nicht publik geworden wäre. Sie sollten der Garant für eine unabhängige Kontrolle in diesem Lande sein und das Volk maßgeblich informieren.

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