Hier entsteht eine Übersicht, wie rasch oder langsam Medienanfragen bei der ÖBB Holding AG bearbeitet werden. Um die Angaben einem Benchmarking unterziehen zu können, werden zur Objektivität die Bearbeitungszeiten anderer Ansprechpartner publiziert. Diese Auflistung dient als qualitativen und quantative Meßlatte.

Um der breiten Bevölkerung und des Österreichischen Staatsbürgern vor Augen zu führen, wie ihre eigenen Angstellten bei den ÖBB arbeiten, erfolgt nachstehend die Aufstellung aller Anfragen:

Presseanfrage am 12.11.2019 - Anfrage zu OTS 115 vom 08.11.2019 -

(Ergangen an Robert Lechner sowie Vorstände ÖBB Infra AG):

Bezugnehmend des aktuellen Erkenntnis des VwGH hätte ich gerne die unten stehenden Fragestellungen:

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20191108_OTS0115/erkenntnis-verwaltungsgerichtshof-nach-beschwerde-westbahn-fuehrt-zu-beschluss-bundesverwaltungsgericht-ibe-2011-2017-neu-zu-ermitteln

Für die WESTbahn stellen sich allerdings aufgrund der nun vorliegenden Judikatur sehr wesentliche Fragen:

Wieso muss ein Höchstgericht ständig die Judikatur zur Frage des korrekten Vorgehens im Zusammenhang mit der Überprüfung von Entgelten wiederholen, bis sich die SCK an diese Rahmenbedingungen hält?

Wieso ist nur die WESTbahn gegen Kostenüberhöhungen aufgetreten und nicht auch Vorstände der Aktiengesellschaften ÖBB-PV AG und Rail Cargo Austria AG, deren Rückforderungsvolumen jenes der WESTbahn wesentlich übersteigt? Wie wurden hier Organverantwortungen eingehalten?

Sind ausreichende Rückstellungen bei ÖBB-Infrastruktur AG aufgrund des mehrjährig laufenden Verfahrens gebildet worden, um die nun zwangsläufig folgenden Rückforderungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen auch bedienen zu können?

beantwortet.

Ich ergänze diese noch um die Frage, ob die ÖBB PV AG freiwillig eine Rückforderung der zuviel berechneten IBE an die Bestellerorganisationen der Länder (bestellte Nahverkehre) refundieren wird?

Weiters ist zu fragen, ob sich der ÖBB-Konzern schon an die Einhaltung von Gesetzen gebunden fühlt?

In weiterer Folge stellen sich dann noch im Bereich der Infrastruktur weitere Fragestellungen, diese sind:

1) Die ÖBB Infra versendet seit Jahren Publikationen mit dem Hinweis "Amtliche Mitteilung". Eine amtliche Mitteilung darf nur eine Behörde verteilen und versenden. Aus welcher Rechtsgrundlage wurde der ÖBB Infrastruktur AG der Behördenstatus übertragen?

2) Die ÖBB Infrastruktur AG verlangt bei allen Bahnhofsumbauten Co-Finanzierungen von den Ländern und von den Gemeinden. Aus welcher Rechtsgrundlage erschließt sich diese Vorgangsweise, nachdem weder die Länder noch Gemeinden (Grund)Eigentümer der Anlagen werden und die ÖBB Infrastruktur AG aus öffentlichen finanzierten Flächen dann Privatgründstücke macht (die wiederum als öffentliche Verkehrsflächen ausgewiesen werden)?

Da sich die ÖBB Infrastruktur AG als Behörde sieht, sind weitere Rechtsnormen des Verwaltungsrechtes auf das Unternehmen anzuwenden. Daher wird diese Anfrage nach dem Bundesauskunftpflichtgesetz gestellt. Bei Auskunftverweigerung ist ein Bescheid zu erstellen. Außerdem erachte ich das Schweigen des Unternehmens als Zustimmung.

Abschließend sei mir noch der Hinweis auf die offene Anfrage via BMVIT zum nicht barrierefreien Bahnsteig 2 in Roppen gestattet. Es versteht sich von selbst, daß ich bei einer Wartezeit von mehr als drei Monaten mit einem Dreizeiler nicht einverstanden sein werde.

Anfrage seither unbeantwortet.

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Presseanfrage als Kunde der ÖBB an "kundenservice@oebb.at", Email vom 14.11.2019:

Ich bin Gelegenheitskunde der ÖBB Personenverkehrs AG und habe immer wieder die Leistungen nach dem Haustarif und den jeweiligen Verbundtarifen in Anspruch genommen.

Die Tarifgestaltung orientiert sich nach verschiedenen Kostenfaktoren, u. a. auch nach den Aufwendungen des IBE, das die ÖBB PV AG an die ÖBB Infra zu bezahlen hat. Nach einem neuen VwGH-Erkenntnis, Ro 2019/03/0015, wurden zumindest für die Jahre 2011 bis 2017 die Entgelte falsch berechnet und zu hoch angesetzt.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWT_2019030015_20190711J00/JWT_2019030015_20190711J00.pdf

Da im Raum steht, daß sich die ÖBB Infra ggf. unrechtmäßig bereichnet hat - bei dem langen Zeitraum der falschen Berechnung könnte man meiner Meinung auch vom Verdacht auf gewerbsmäßigen Betrug sprechen, das wird noch gesondert zu erörtern sein - und deswegen an die Kunden falsch kalkulierte Tarife festgelegt und verrechnet wurden, will ich wissen, welche Möglichkeiten die ÖBB PV AG vorsehen wird, ihre Kunden zu entschädigen?

Bislang keine Antwort!

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Anfrage an die Redaktion der ÖBB-Mitarbeiterzeitung "bewegt", E-Mail vom 27.11.2019, ergangen an "bewegt@oebb.at" sowie an weitere Personen im ÖBB-Konzern, VAI und BMVIT/BMK:

Mit Interesse blättere ich immer in der ÖBB-Mitarbeiterzeitung, um zu erfahren, wie einerseits die Sicherheit im Konzern groß geschrieben wird und andererseits dann wieder bestens belegt mit Füßen getreten wird.

Anlaß meines Schreibens ist das Bild auf Seite 62, das vier Personen zeigt, die alle im HR-Bereich tätig sind. Das Bild offenbart sehr gut, daß sich die Personen alle im Gleisbereich aufhalten, ohne die entsprechende Schutzausrüstung zu tragen!

Bei dieser Aufnahme ist die Frage zu stellen, ob für den ÖBB-Konzern keine gesetzlichen Bestimmungen gelten und ob der ÖBB-Konzern es mit den Sicherheitsbestimmungen selbst nicht ganz ernst nimmt?

Das Bild dokumentiert eindeutig einen Verstoß nach § 4 Abs. 2 Z 3 EisbSV, zudem hat es den Anschein, daß gerade Ihre "erfahrenen Personalisten" die eigenen Arbeitnehmerschutzvorschriften negieren oder gar nicht kennen. Ich darf doch davon ausgehen, daß für die auf dem Bild gezeigte Frau Patricia Voglmair als Halbschwester vom Finanzvorstand Arnold Schiefer die gleichen Regelungen gelten wie für alle anderen Staatsbürger auch. Als ehemalige FDL sollte Sie im besonderen die Vorschriftenlage kennen!

Dieselbe Vorschriftenverletzung wurde auch im Rahmen der Pressefahrt mit dem Cityjet Eco am 16. Oktober 2019 im Bahnhof Mattighofen begangen (siehe Foto), indem die Personen auf dem Gruppenfoto ohne Warnkleidung über die Gleise gelaufen sind und alle anderen Fotografen sich ohne Warnweste im Gleichbereich versammelt haben. Personen mit Warnweste wurden dann von Mungos auf unfreundliche Art und Weise "angeschnautzt" und konnten sich nicht einmal unaufgefordert als EAO ausweisen. Abgesehen ist ein solches Verhalten nur mehr dilettantisch, von der Verschwendung von Steuergeld einmal abgesehen.

Abschließend darf ich für mich festhalten, daß mir niemand mehr aus dem ÖBB-Konzern mit Sicherheitsbestimmungen konfrontieren braucht, wenn man sieht, wie selbst die Bestimmungen permanent negiert werden. Für meine eigene Sicherheit sorge ich ausschließlich selbst und verlasse mich keinesfalls auf angelehnte ÖBB-Hilfskräfte oder Fünf-Minuten-Eisenbahner!

Mit der Bitte um Stellungnahme in angemessener Zeit (zwei Wochen). Ich betrachte Ihr Schweigen als Eingeständnis zur Vorschriften- und Gesetzesverletzung.

Wie immer Schweigen im Walde, aber konkludentes Eingeständnis, sich nicht an Vorschriften und Gesetze zu halten.

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Presseanfrage zur Elektrifizierung Außerfernbahn, Bahnhofsumbau Telfs, gerichtet an Dr. Christoph Gasser-Mair am 28.11.2019:

Die Elektrifizierung im Außerfern wurde mit 5. November 2019 fertiggestellt. Daraus ergeben sich einige Detailfragen:

1) Wurde zwischen dem Bestand der neuen Anlage ein weiterer Leistungsschalter in Reutte eingebaut, wie ein solcher schon in Ehrwald existiert?

2) Beim Bahnhofsumbau 2006 in Reutte wurden die Nebengleise 4a, 6a, 6b, 8a, 10a sowie die AB Speckbacher und AB Raika gar nicht oder nicht auf der gesamten Länge elektrifiziert. Warum wurden diese Nebengleise jetzt nicht auch elektrifiziert?

3) Mir liegt ein altes E-Mail von Rene Zumtobel vor, der damals behauptete, daß in Reutte immer eine Diesellok sein wird. Wie sieht es nach dem 15. Dezember aus?

4) Wie soll sich der Bahnhofsverschub gestalten, wenn der Güterzug laut Umlaufplan nur mehr mit E-Loks bespannt ist, und die Nebengleise, in denen laufend Wagenbeistellungen notwendig sind, nicht mit Fahrdraht überspannt sind?

Betrifft - Gleis 6b 90 m (Stumpfgleis zur Tfz-Halle)

AB Speckbacher, nur über W 51 und SP1S erreichbar, ca. 100 m

Gleis 8a (Ladegleis mit Matte 60 m) - 148 m

Gleis 10a (Ladegleis mit Matte 20 m der Fa. Schretter) - 119 m

Will man etwa wie schon vor mehr als zehn Jahren nach dem von der ÖBB Infra verursachten Einstellung des ÖBB-Nostalgiezuges Kaiser Max auch den restlichen Güterverkehr in Reutte zur Einstellung erzwingen?

5) Das Güterzugpaar 45140/45145 wird ab Fahrplanwechsel nur mehr im Bedarfsfall geführt. Die aktuellen Zuglasten sind weit von dem entfernt, was vor 15 oder 20 Jahren (ca. 170.000 Nettotonnen jährlich) transportiert wurde. Die Verlängerung bis Pfronten kommt frühestens 2021. Wie läßt sich diese Investition rechtfertigen? Das betrifft nicht nur die Steuergeldver(sch)wendung für den Bau, sondern auch die Erhaltungsaufwendung?

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Bahnhofsumbau Telfs:

Nächstes Jahr will die ÖBB Infra im Einfahrtsbereich zwei 100er-Weichen einbauen, womit verschiedene und teure Anpassungsarbeiten in der Gleisanlage und vor allem bei der Fahrleitungsanlage notwendig sind. Die Ausfahrweichen bleiben.

Welchen Sinn macht es, dort 100er-Weichen einzubauen, Anpassungsmaßnahmen vorzunehmen, Einschränkungen im Betriebsablauf hinzunehmen, wenn die Signalanlage trotzdem nur den Signalbegriff "Einfahrt Frei 60" hergibt?

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Und dann darf ich Sie noch erinnern, daß ich Sie wegen der Railjetpressefahrt nach Bozen gefragt habe. Ich warte da noch auf Antwort.

Unterlagen zur Außerfernbahn wurden einem Kollegen erteilt, ansonsten Schweigen im Walde, und die Informationen zur Pressefahrt nach Bozen konnte ich anderweitig besorgen.

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Unklarheiten bei der Lokführerausbildung - Presseanfrage an Mag. Bernhard Rieder am 06.12.2019:

Sie haben gegenüber dem ORF gesagt, daß die Typenprüfung auf maximal zehn Jahre ausgestellt wird. Andere EVU sprechen von drei Jahren.

Zitat:

Das wurde von ÖBB-Sprecher Bernhard Rieder klar dementiert: „Zusatzbescheinigungen wie Typenprüfungen werden gemäß EU-Verordnung für einen Zeitraum von maximal zehn Jahren ausgestellt. Die jeweiligen Typenkenntnisse werden regelmäßig durch Checks kontrolliert und dokumentiert.“

Quelle: https://orf.at/stories/3146541/

Wie erklären Sie sich, daß in ÖBB-Dokumenten (siehe zB mitgesandtes Dokument) aber die Typenprüfung/-berechtigung bis zum 31.12.2099 erteilt wird und das Gros der Lokführer von einer lebenslangen Berechtigung spricht?

Wenn den Mitarbeitern das Enddatum 2099 bescheinigt wird, bescheinigt der Dienstgeber dem Dienstnehmer etwas, was ex lege (siehe Zitat) gar nicht möglich ist, oder? Wenn dem so ist, sind die Dokumente dann nicht alle falsch ausgestellt und bescheinigt?

Ich freue mich auf Ihre Ausführungen.

Auch keine Antwort, was da genau abgeht, ist bis heute nicht geklärt. Was mir aber zu Ohren gekommen ist, daß andere Medienvertreter zum Gespräch eingeladen wurden.

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Wiederholungsanfrage zur Elektrifizierung der Außerfernbahn, Übersendung des Fragenkataloges vom 28.11.2019 (Mail an Gasser-Mair) an Johann Kapferer und Bettina Zitz-Maasa; gesendet am 11.12.2019.

Keine Reaktion.

Zusatzfragen am 12.12.2019:

Ergänzend zum gestern übermittelten Fragenkatalog, der noch offen ist, ergeben sich weitere Fragen:

* Weitere Arbeiten bis 2023: Welche Gleisneulagen sind bis 2023 noch zu erledigen?

(Obwohl gestern gesagt wurde, es sind alle La-Stellen beseitigt, lese ich in den Infra-Gesamtsperren 2020, daß erneut La-Stellen vom 30.04. bis 11.05. und 15.10. bis 27.10. zu beseitigen sind.)

* Fertigstellung Fahrleitung:

Gibt es schon einen Zeithorizont, wann die Bauarbeiten starten? Welche Arbeiten wird die ÖBB Infra durch die Beauftragung des bay. Staatsministerium übernehmen.

Detto. Nur so ganz nebenbei, was die Elektrifizierung mit Bayern betrifft, alle diese Dienststellen in Bayern waren äußerst auskunftsfreudig!

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Anfrage zu Details im Nightjet-Verkehr für einen Artikel und eine Sonderpublikation, Mail wurde am 4. März 2020 an Frau Ursula Zeller gerichtet:

Besten Dank nochmals für die Übermittlung der Prospekte. Da ich meinen Artikel nun auch für das Eisenbahn-Magazin unterbringen konnte, muß ich diesen bis Ende März fertigstellen.

Ich schreibe gerade über den Fuhrpark. Dazu gibt es folgende Fragen:

1) Sind alle Wagen foliert oder gibt es auch lackierte? Falls ja, welche?

2) Farbtöne, wie lauten die genauen Farbbezeichnungen (RAL- oder NCS-Töne) für das Blau, rot, grau, für die Sterne und die Schriftfarben?

3) Stimmen die angegebenen Stückzahlen der Flotte:

Sitzwagen - Bmz 21-91.100 (40 von 92),

Bmz 29-91.500 (zwölf)

Bbmvz 28-91.100 (zwölf)

Liegewagen - Bcmz 59-90.0 (29)

Bcmz 59-91.100 (zehn)

Bcmz 59-91.200 (20)

Bvcmbz 59-90.0 (15, ex DB)

Schlafwagen - WLBmz 76-94.200 (fünf, nach Unfall vier; ex CNL)

WLABmz 76-94.300 (fünf, ex CNL)

WLABmz 72-90.0 (42, ex DB)

4) Ist noch bekannt, welche komplette Wagennummer (Bmz 21-90.0) der Musterwagen hatte?

Bei der Beantwortung dieser wohl recht einfachen Fragen war man ebenfalls sehr überfordert, keine Antwort, aber der Artikel wurde dann mit anderen Internas veröffentlicht.

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Unter dem Betreff "ÖBB im Winterschlaf" erging am 13. März 2020 eine Anfrage an Robert Lechner, Michaela Huber, Klaus Garstenauer und Andreas Matthä:

Hat man in Wien den Winter verschlafen? Ich finde es schon bemerkenswert, daß man noch immer für etwas Werbung macht, was schon längst vorbei ist:

https://www.oebb.at/de/regionale-angebote/oberoesterreich/ab-ins-skivergnuegen?

Aber die Performence verwundert mich kaum, denn die Pressebeantwortungen lassen ja auch mit monatelanger Verspätung auf sich warten!

Schönes Wochenende!

Da keine Reaktion kam, wurde nach außen hin der Anschein gewahrt, (auf Staatskosten) zu schlafen.

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Am 14. März 2020 wurde ein weiteres Mail an den fast selben Personenkreis zum Vortag übermittelt, indem Fragen zu widersprüchlichen Angaben in den Auskunftsystemen bestanden haben. Dem Mail wurden natürlich die entsprechenden Screenshots angehängt.

Kundeninformation und Aufklärung waren in diesem Fall ein Fremdwort.

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Eine fehlerhafte Angabe in den Auskunftsystemen der ÖBB haben am 17. März 2020 zu einer Anfrage an Robert Lechner, Andreas Matthä, Johann Pluy und Michaela Huber geführt:

Zur Frage wurde ein Screenshot mitgesandt, auf dem zu lesen war: "Einschränkung Zugverkehr auf der Weststrecke: Stainach-Irdning Bahnhof"

Das Unternehmen sollte sich eher bei seinen Kunden dafür entschuldigen, daß es Mitarbeiter angestellt hat, die von der Verkehrsgeografie (war früher ein Ausbildungsfach im Rahmen der Dienstausbildung) keine Ahnung hat.

Beweis: siehe Screenshot anbei.

Frage: Wie heißt die Strecke, an der Stainach-Irdning liegt?

Antwort Null, ob man daraus gelernt hat? Wohl kaum, aber es ist nicht die erste Aussendung dieser Art, indem eklatanten Kenntnisse und Fähigkeiten fehlen.

Die richtige Antwort ist: Giselabahn oder Ennstalbahn.

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Als ich meinen Nightjet-Artikel für das Eisenbahn-Magazin schrieb, ist mir in den Informationsunterlagen der ÖBB PV AG ein Fahrplanfehler aufgefallen, der nach den Tarifbestimmungen für den Fahrgast entsprechende Rechte zubilligt, aber dem Kunden trotzdem nicht hilft, wenn er den Zug versäumt. Dieser Fehler wurde den zuständigen Herrschaften der PV AG (Kurt Bauer und Klaus Garstenauer) zur Kenntnis gebracht (Mail vom 28. März 2020):

Normalerweise mußte ich es mir jetzt verkneifen - da ich auf meine angefragen Infos für meinen Artikel seit drei Wochen warte -, Ihnen einen Fehler auf dieser PDF-Seite zu übermitteln, aber die Abfahrtszeit in Göttingen kann für einen Zug, der in Hildesheim zusammengebaut wird, nicht um zwei Minuten differieren.

Man fand es nicht der Mühe wert, sich zu bedanken und darf sich fragen, welche Kinderstube Mitarbeiter in Führungspositionen der PV AG haben?

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Der nächste Schnitzer des ÖBB-Redaktionsteams der Mitarbeiterzeitung bewegt, zu sehen in der Ausgabe 2/2020 - Mittelbild. Die Anfrage ging an bewegt@oebb.at, Andreas Matthä und dem VAI. Meine Mailanfrage stammt vom 2. April 2020:

Sehr geehrte Redaktion!

Sie schreiben auf der Mittelseite dieser Ausgabe folgenden Hinweis:

"Dieses Bild entstand in einem extra für diesen Fototermin abgesperrten und mit einem Sicherheitsposten gesicherten Gleisbereich im TS Werkgelände Wien Jedlersdorf, weshalb auf Sicherheitsschuhe und -jacken ausnahmsweise verzichtet wurde."

Können Sie mir bitte die rechtliche Fundstelle mitteilen, wonach das ausnahmsweise seine rechtliche Deckung findet?

Sollte ich wiederum keine Antwort erhalten - ich merke auch diesmal zwei Wochen vor - gehe ich davon aus, daß man 1) im ÖBB-Konzern nicht über die bundesgesetzlichen Bestimmungen Bescheid weiß und daß sich 2) der ÖBB-Konzern demzufolge nicht an die gesetzlichen Bestimmungen hält und sich über diese hinwegsetzt.

Ich bedanke mich außerdem für Ihr Schweigen und Eingeständnis zur meiner Anfrage hinsichtliches des Beitrages in ÖBB bewegt 5/2019.

Mit freundlichen Grüßen

In meiner Dienstzeit als Führungskraft im Öffentlichen Dienst hatte ich auch mit Medien zu tun, aber ich war nie so blöd, daß ich mir eine solche Blöße gegeben hätte.

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Im April 2020 ereignete sich entlang der Brennerstrecke wieder ein größerer Böschungsbrand. Es erging dazu eine Presseanfrage an die BH Innsbruck-Land und Polizei, die vorbildlich meine Anfragen beantworteten, und an den Innsbrucker Pressesprecher, Dr. Gasser-Mair (Anfrage vom 11. April 2020):

Bei dem Böschungsbrand dieser Tage bei Patsch frage ich mich, warum auf der Brennerstrecke analog zu Tauern und Arlberg (dort finden welche statt) nicht Benetzungsfahrten stattfinden?

Des weiteren muß man sich fragen, warum nach dem Freischneiden des Bahnkörpers alle Stauden, Äste udgl. einfach am Bahndamm liegen gelassen werden und daraufhin derart austrocknen, daß diese eine fundierte Brandgefahr bei Funkenflug darstellen? Spart die Infra wieder am falschen Platz?

Tja, mit dem Freischneiden der Strecken ist es so eine Sache. Während die Rhätische Bahn ihren Bahnkörper tadellos pflegt und die Strecken sauber ausschneidet, wartet man bei den ÖBB immer auf den unvorhersehbaren Supergau. Wenn es dann soweit ist, ist man überrascht. Überraschen tut mich bei dem Moloch schon lange nichts mehr.

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Die ÖBB-Bilanzen werden seit Jahren am letzten April-Wochenende präsentiert, doch zu Corona-Zeiten wurde die Bilanz früher im Stillen und einem ganz erlesenen Kreis von (Tages)Journalisten präsentiert. Da die ÖBB überwiegend von Steuergeldern am Leben erhalten wird und Andreas Matthä in diesem Zusammenhang gegenüber dem ORF sprach, daß das Unternehmen ÖBB den Österreichern gehört, sollte man im selben Atemzug auch daran denken, daß es in Österreich die Medienarbeit im Verfassungsrang steht und die Behinderung dieser bei Steuergeldeinsatz nicht opportun ist. Ob der ÖBB-Boss in dieser Bilanz etwas zu verschleiern hatte?

Er bekam jedenfalls ein Mail von mir am 16. April 2020, das an ihn und Robert Lechner ging:

Sehr geehrter Herr Matthä!

Ich bin ja erstaunt, im nachstehenden Artikel lesen zu dürfen, daß morgen die Bilanz-Pressekonferenz in geheimer Abhaltung - es gibt keine OTS dazu - abgehalten wird:

https://www.vienna.at/oebb-brauchen-500-millionen-euro-staatshilfe/6588930?fbclid=IwAR1T861kBGmK0lLGxk1qtNpJ91v3jCFe57ZskgxY_TLBr2KfhqFBlXtAKfA

Findet da morgen etwa eine Corona-Party statt oder wie erklären Sie das Negieren des derzeit herrschenden Versammlungsverbotes? Sind die Zahlen des Konzerns so geheim, daß man die Medienwelt in Österreich nur mehr selektiv bedient?

Mit freundlichen Grüßen

Die Antwort lautet JA! Und natürlich fand ich etwas in der Bilanz, auch diese Diskrepanz konnte bis dato weder der Holdingschef noch die Wirtschaftsprüfungskanzlei, die das Testat machte, ausräumen.

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Die Bilanz und der Geschäftsbericht wurde gefilzt, am 6. Mai erhielt Andreas Matthä, Michaela Huber, Clemens Först und der Rechnungshof folgendes Mail mit einigen Fragen übermittelt:

Sehr geehrter Herr Matthä!

Es ist schon ungewöhnlich, daß man die diesjährige Verkündung der ÖBB-Bilanz 2019 um gute zehn Tage früher durchpeitscht und dies nur einem kleinen Teil der Österreichischen Medienlandschaft offenbart. Die Vorgangsweise wundert mich aber in Anbetracht der von mir konstatierten Ungereihmtheiten keinesfalls.

Es ist auch verwunderlich, daß Sie es nicht für notwendig erachtet haben, auf meine Anfrage hinsichtlich der fehlerhaft erstellten und an 40 Medienvertreter ausgeteilten Unterlagen zu antworten. Da ich selbst im Rechnungswesen tätig war, finde ich die Vorgangsweise verwerflich. Hinterher dann zu motzen, ich hätte Ihnen Bilanzfälschung vorgeworfen, macht es nicht besser. Sie haben diese Fehler in den ausgeteilten Unterlagen goutiert und auf meine Anfrage bis heute nicht aufgeklärt, was in diesen Unterlagen falsch dargestellt wurde. Das ist schon peinlich und einzigartig!

Wenn man aber im Geschäftsbericht 2019, Seite 141, unter Änderungen nach IAS 8 lesen darf, daß bei den Konzernumsätzen hinsichtlich der ausgewiesenen Bundeszuschüsse (sog. Baukostenzuschüsse) getrickst wurde und deshalb eine Korrektur stattfinden muß, ist dies für die Qualität des Rechenwerkes selbsterklärend.

Ich komme nun zu meinem Anliegen:

Der Blick in die Konzernbilanz und in die Bilanz der Infra hat sich zu den Rückstellungen gerichtet. Bekanntermaßen gibt es das berühmte Urteil des Bvwg hinsichtlich der falschen Berechnung des IBE. Sie erwähnen in der Infra-Bilanz 2018 dieses Verfahren, nur wundert mich, daß dort kein Betrag eingestellt wurde. Immerhin geht es bei der Westbahn GmbH um ca. 50 Mio. Euro. Der Hinweis ist da, aber keine Bildung der Rückstellung. Warum? War man sich vor Gericht so siegessicher?

Meiner Meinung nach wurden durch das Weglassen dieses Betrages die wahren Gegebenheiten und Verhältnisse des Konzerns nicht richtig dargestellt. Dasselbe Bild vermittelt mir auch die aktuelle Bilanz:

Der Blick in die aktuelle Bilanz der Infra erwähnt bei den Rückstellungen wiederum das Gerichtsverfahren und erwähnt auch, daß jetzt Rückforderungen anstehen. Man liest auch heraus, daß man eher davon ausgeht, daß keine Rückzahlungen erfolgen werden. Dafür wurde aber eine stattliche Rückstellung dotiert. (Anmerkung: hätte schon im Vorjahr gebildet gehört)

Wie wir aber nun wissen, wird es zu einer Neuberechnung kommen. Ob es intelligent war, mind. sieben Jahre dies zu tun, sei einmal dahingestellt. Zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung sollte Ihnen aber auch bekannt gewesen sein, daß es nicht nur die Rückforderung der Westbahn gibt. Meine Umfrage bei den Verkehrsverbünden in Österreich und den Eisenbahnverkehrsunternehmen (auch ihre Absatzgesellschaften) hat ergeben, daß mir drei Verkehrsverbünde mitgeteilt haben, Rückforderungen durch zu viel bezahltes IBE zu stellen: Oberösterreich hat sogar vor meiner Anfrage mit einem Schreiben an die PV AG schon reagiert. Am Rande der Pressekonferenz zum neuen Verkehrsdienstevertrag mit Tirol, der Sie beiwohnten, hat mir Dr. Jug erklärt, diese Rückforderungen sind Bestandteil des neuen Verkehrsdienstvertrages. Ebenso haben mir fast zehn EVU schriftlich mitgeteilt, daß diese zuviel bezahltes Geld wieder sehen wollen.

Ich frage ich jetzt, warum ist das alles nicht in der letzten Bilanz dargestellt? In Summe geht es doch um 1,5 Mrd. Euro. Konzern-intern scheint diese Rückforderung an PV AG, RCA, Produktion und TS wohl auch kein Thema zu sein, sonst würde man entsprechende Beträge dotiert haben.

Ich wünsche mir eine Aufklärung, warum diese drohenden finanziellen Rückflüsse im Sinne der Bilanzgrundsätze (noch) nicht korrekt dargestellt sind?

Außerdem würde mich in Anbetracht dieser Mängel interessieren, in welchem Zeitraum der Wirtschaftprüfer die Bilanz geprüft und bestätigt hat und welche Prüfmaßstäbe und Prüfschritte für die Absegnung gesetzt wurden?

Wieder einmal keine Antwort, obwohl auf der ÖBB-Homepage etwas von transparante Pressearbeit und Kommunikation die Rede ist.

Der Rechnungshof wurde deshalb eingebunden, weil über jeden Geschäftsbericht einer Bundes- oder Landesgesellschaft, die im Prüfungsobligo des RH steht, die jeweilige Fachabteilung einen Bericht an die Führungsspitze des Hauses schreibt.

Die Vorgangsweise offenbart aber noch etwas anderes, einerseits hat das Kalkulationsproblem genau eine Person verursacht, die im Unternehmen als Wunderwuzzi des Controllings galt und anderseits hat dieselbe Person lange genug dem Treiben noch zugesehen und somit größeren Schaden für die Republik angerichtet. Der Fall zeigt aber auch, daß die Tochtergesellschaften der ÖBB Holding AG nicht nach dem AktienG agieren dürfen, ansonsten hätten diese ebenfalls Rückzahlungen längst geltend gemacht, die als Rückstellung bei der ÖBB Infra AG einzustellen sind. Man kann es auch als den üblichen österreichischen Husch-Pfusch betrachten!

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Wir kommen nun zu sicherheitsrelevanten Themen, schließlich wurde dies ja im Unternehmen sehr hoch geschrieben. Eine nicht funktionierende EK brachte Hr. Gasser-Mair am 6. Mai 2020 folgende Anfrage ein:

Die Bauarbeiten entlang der Außerfernbahn erfordern fast tägliche Materiallieferungen mittels Güterzügen. Heute wurde ein Schotterzug von Saalfelden bis Ehrwald-Zugspitzbahn und weiter bis Bichlbach-Berwang geführt. Beim Fotografieren des Zuges ist mir aufgefallen, daß die EK 16,839 im Gemeindegebiet von Bichlbach-Berwang nicht funktionierte. Es wurden auch keinerlei Ersatzmaßnahmen ergriffen. Der Lokführer hat wenige Meter vor dem Überfahren das Signal Achtung gegeben.

Eine Passantin kam von der anderen Gleisseite und bemerkte ebenfalls, daß die EK nicht funktionierte. Auf meine Frage hin, ob bei Ihr auf der Schattenseite die Lampen geleuchtet haben, wurde mir mitgeteilt, daß die EK trotz fahrender Züge außer Betrieb ist.

1) Warum sind die EK außer Betrieb?

2) Was steht in der Betra bzw. im dazugehörigen Bescheid?

3) Wieso verkehren Züge ohne Ersatzmaßnahmen und Sicherung der EK?

Es versteht sich von selbst, daß ich aufgrund dieser Gefährung den FDL Reutte unverzüglich fernmündlich von der defekten EK verständigt habe, der daraufhin eine Meldung schrieb.

Keine Antwort = Vertuschungsversuch Nr. 1! (Im Verteiler waren auch die Eisenbahnbehörden im BMK und die Polizei)

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Das Corona-Virus hat auch massive Auswirkungen auf den Eisenbahnverkehr, indem die Kunden durch fadenscheinige Begründungen teilweise zu Irrsinnstaten genötigt werden. Eine davon ist der Maskenwahn im Öffentlichen Raum, sogar in Bereichen, wo nachgewiesen ist, daß keine Übertragung stattfindet. Währenddessen die Stabstelle für Corona-Fragen im Land Tirol den ÖBB mitteilten, daß von den eingesetzten Klimaanlagen keine Gefahr ausgeht und somit keine Übertragung stattfindet, werden die Kunden trotzdem genötigt, den Fetzen vor dem Mund zu tragen. Wenn man aber weiß, daß die sog. Frischluft-Klimaanlagen regelmäßig auf Umluft umschalten, sind Folgewirkungen durchaus möglich. Jedenfalls ist in den Covid-19-Verordnungen des Gesundheitsministerium keine Rede davon, daß Verkehrsunternehmen Strafen ausstellen dürfen. Dies bliebt tunlichst der Exekutive vorbehalten. Die eigenwillige Vorgangsweise bei einigen Verkehrsunternehmen bedeutete ebenfalls das Hinterfragen von Vorgängen, die merkwürdig sind. Meine Anfrage ging an Andreas Matthä, Michaela Huber und Robert Lechner, gesendet am 18. Juli 2020:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die ÖBB verhängen ab dem 20. Juli 2020 eine Strafe über € 40,-- bei Verletzung der Maskenpflicht. Ist das eine Strafe oder eine Gebühr? Die Verhängung einer Strafe bedarf jedenfalls einer Rechtsgrundlage.

Sie können mir sicherlich sagen, wo diese Strafe ihre rechtliche Deckung in den Beförderungsbestimmungen, im Eisenbahnbeförderungsgesetz als Tarifgrundlage oder in einer sonstigen Rechtsgrundlage findet? Dazu erwarte ich mir die Bekanntgabe der rechtlichen Fundstellen. Außerdem ist zu klären, ob Ihre Mitarbeiter mangels behördlicher Befugnis überhaupt berechtigt sind, diese Strafen einzufordern? Ich bitte um Nachweis.

Zudem will ich wissen, wer streicht diese Strafen ein? Wie es möglich ist, daß die ÖBB einen anderen Betrag verlangen als Mitbewerber und was passiert mit den Strafgeldern überhaupt? An welche Behörde werden diese abgeführt?

Andere Verkehrsunternehmen haben sofort geantwortet, konnten aber auch keine Rechtsgrundlage für ihre Bestimmungen nennen. Selbst wenn etwas in den Tarifbestimmungen aufgenommen wird, muß dies noch lange nicht bedeuten, daß dies rechtlich wirksam ist. Jedenfalls öffnete Corona in diesem Fall Tür und Tor zur Willkür.

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Ein äußerst pikanter Vorfall ereignete am 1. August 2020 auf der Brennerstrecke. Die Mailanfrage am Folgetag ging an Dr. Gasser-Mair als Pressesprecher in Innsbruck, im Verteiler waren Andreas Matthä, Michaela Huber, Klaus Garstenauer und die Eisenbahnaufsichtsbehörde im BMK:

Gestern ereignete sich folgender Vorfall in der Zeit zwischen 17:10 und 17:15 oberhalb der Haltestelle Gries am Brenner:

Nach der Aufhebung der Streckensprerre der Brennerbahn infolge Böschungsbrand unterhalb der Haltestelle Gries am Brenner wurde in der Zeit von ca. 15:30 bis ca. 16:35 der gesamte Zugverkehr zwischen Steinach am Brenner und Brennero/Brenner eingestellt. Nachdem die Strecke wieder befahrbar war, fuhr der dort gestrandete ET 4024.100 vom Grenzbahnhof nach Innsbruck. Bei der Vorbeifahrt im Außenbogen oberhalb besagter Haltestelle mußte ich konstatieren, daß bei diesem Triebwagen die erste Fahrgasttüre in Fahrtrichtung links geöffnet war! (Ein Beweisfoto war wegen dem eingesetzten Objektivdeckel nicht mehr möglich.)

Ich frage mich jetzt, wie dies möglich ist, da die Leistungsabgabe des Triebwagens erst möglich ist, wenn die Grünschleife vorhanden ist. Eine Fahrt bei offener Türe ist somit sicherheitstechnisch ausgeschlossen.

Meine Fragen sind

1) Wie ist dies technisch dennoch möglich?

2) Lag ein technischer Defekt oder mangelhafte Wartung vor?

3) Wurde die Grünschleife der Türe manipuliert? Falls ja, wie?

4) Wurde unlängst eine neue Software eingespielt oder liegt ein (latenter) Softwarefehler vor?

5) Kann ein Serienfehler ausgeschlossen werden?

Eine unverzögliche Meldung an die BFZ Innsbruck war leider nicht möglich und mündete in der Telefonzentrale mit den Hinweis, daß diese von Montag bis Freitag erreichbar ist.

Im übrigen darf ich Sie daran erinnern, daß mir immer noch die Antworten auf meine Fragen zur gestörten EK bei Lähn fehlen. Neigt die ÖBB dazu, Fehler bzw. Verletzungen der Sicherheit zu vertuschen?

Im Propagandablatt (Mitarbeiterzeitung) war bislang von offener Fehlerkultur zu lesen. Irgendwie stimmt da was nicht zusammen ...

Ich mache es kurz: Vertuschungsversuch Nr. 2!

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Conclusio und Fazit meinerseits:

Wenn die betreffendenMitarbeiter zu "bequem" sind, meine Anfragen zu bearbeiten, gehören Sie entlassen(Stichwort Arbeitsverweigerung). Wenn diese Vorgangsweise von den Führungskräftenakzeptiert, toleriert oder sogar noch gefördert wird oder sogar angeordnet wurde, ist dieöffentliche Frage zu stellen, ob diese Führungskräfte noch für das Unternehmen tragbar sind?

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