Bilanzskandale erschüttern die Wirtschaft! Doch wie ist das möglich, sei am am Beispiel des ÖBB-Konzern gezeigt, indem seit Jahren unvollständige Geschäftsberichte vorgelegt werden.
Das Wirtschaftsleben wird immer wieder von Bilanzskandalen überschattet. Fälle wie Wirecard oder die Commerzialbank Mattersburg sind tolle Fundgruben für Fragestellungen, wie derartiges überhaupt passieren kann? Aber auch der Finanzskandal des Bundesland Salzburg ist ein gutes Beispiel, wie zum Beispiel Rechnungshof-Kontrolle versagte! Denn die Vorgänge waren in der Durchlaufergebarung enthalten. Grundsätzlich stellt sich die Frage, wie es möglich ist, daß im Fall der Commerzialbank Mattersburg in den letzten Jahrzehnten diese Verschleierungen trotz regelmäßiger Prüfungen durch Externe umsetzbar waren? Im Fall der Commerzialbank Mattersburg darf getrost vom kollektiven Staatsversagen seitens der Bankenaufsicht, der ÖNB und auch der Finanzbehörden gesprochen werden.
Ein weiterer Fall ähnlicher Dimension dürfte sich beim Staatsunternehmen ÖBB allgegenwärtig sein. Der ÖBB-Konzern gilt als ausgegliederter Staatsbereich und agiert seitdem eigenständig. Das wirtschaftliche Gebaren des Holding-Konzerns wird zwar jährlich in den Bilanzen und Geschäftsberichten dargelegt, doch war zu Beginn der Rechnungslegung (Ära Söllinger) nie ein klares Bild erkennbar, da laufend – also jährlich - neue Bewertungsgrundsätze und –maßstäbe geschaffen wurden. Selbst das ist vom Bilanzrecht nur gestattet, wenn man gute Gründe hat. Dieses ständige Hin und Her wurde dann nach einem Wechsel im Finanzvorstand Einhalt geboten, allerdings hat der aktuelle Geschäftsbericht ein seit mehr als zehn Jahren existierendes Manko dieser ÖBB-Konzernbilanzen und Geschäftsberichte offenbart: Diese sind unvollständig und verschweigen wesentliche Tatsachen, speziell jene der ÖBB Holding AG!
Doch was ist eine Bilanz bzw. welche Eigenschaften sind dafür normiert?
Der Begriff "Bilanz" kommt aus dem lateinischen ("bilancia") und steht für eine Balkenwaage. Die Bilanz besteht aus einer Aktivseite (Mittelverwendung, Anlagen- bzw. Vermögensseite) und einer Passivseite (Mittelherkunft, Kapitelseite). Die Erstellung einer Bilanz erfolgt nicht zum Selbstzweck, sondern folgt bestimmten Funktionen wie der Dokumentationsfunktion, der Gewinnermittlungsfunktion und der Informationsfunktion. Alle drei Funktionen sind essentielle Parameter für eine erfolgreiche Unternehmensführung und –steuerung. Damit einhergehend sind die "Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung" verbunden, die jeder Absolvent einer Handelsschule oder BHAK als erstes im Fach Rechnungswesen lernt und die jeden Buchhalter und Bilanzierer bis an sein Lebensende strikt begleiten!
Bilanz-Grundsätze
Die jährlichen Abschlüsse sind auf dieser Grundlage zu erstellen und besagte:
• Grundlage für die Erstellung ist die ordnungsgemäße Buchführung.
• Die Bilanz soll ein gerechtes, zutreffendes und nachvollziehbares Bild des Unternehmens zum Stichtag zeichnen. (Bilanzwahrheit, Bilanzklarheit)
• In die Bilanz müssen alle Fakten einbezogen werden, die zum Zeitpunkt der Bilanz bekannt sind und im dazwischen befindlichen Zeitraum zur letzten Bilanzlegung relevant sind. (Bilanzvollständigkeit)
• Des Weiteren fordert die umfassende Darstellung des finanziellen Bildes eine tatsächliche Bestandaufnahme zum Zeitpunkt der Bilanzierung.
Die ÖBB-Konzernbilanz 2020
Die letzte Konzernbilanz bzw. der dazu publizierte Geschäftsbericht stand ganz unter den Auswirkungen der Pandemie und war natürlich für den Beobachter von besonderer Bedeutung. Vorab läßt sich festhalten, daß der Konzern sehr stark am Futtertrog der Gemeinwirtschaftlichen Leistungen hängt und somit sehr stark von Zahlungen der Öffentlichen Hand am Leben erhalten wird. Von dieser Seite aus betrachtet dürfte man sich erwarten, daß ein solches Unternehmen auch eine ordentliche Pressearbeit betreibt und auch die Medien über relevante Fakten informiert, schließlich finden die Investitionen und Handlungen auf Basis von Steuergeldzahlungen statt. CEO Andreas Matthä hat im Vorjahr selbst erklärt, daß das Unternehmen ja dem österreichischen Volk gehört. Er scheint aber offenbar zu vergessen, daß die Miteigentümer auch ein Recht auf Information haben. Dieser Unternehmensbereich fällt in seinen Kompetenzbereich, den er nur stümperhaft umsetzt und wahrnimmt!
Kurz nach der Medienankündigung zur Pressekonferenz der diesjährigen Bilanz wurde angeregt, die entsprechenden Unterlagen im Vorfeld des Livestreams zu übermitteln, um sich dabei einlesen zu können und im Vorfeld die Fragen zu übermitteln. Auch wenn die ÖBB-Pressestelle von sich behauptet, alle Anfragen entweder live oder per E-Mail zu beantworten, so haben andere Veranstaltungen gezeigt, daß dies nicht der Fall ist und der Konzern diesbezüglich Lügen verbreitet. Dieses Verhalten ist gelebtes Faktum und läßt sich problemlos durch das Negieren der dort gut dotierten Herrschaften seit Jahren belegen und beweisen!
Die ÖBB sind zuletzt schon in den Jahren zuvor immer wieder durch ungenaue oder fehlerhafte Angaben in den ausgeteilten Unterlagen ihrer Konzernbilanzen negativ aufgefallen. Diese Unzulänglichkeiten sind nicht nur einzelnen Kolleginnen der Tagespresse im Auditorium aufgefallen, sondern wurden auch von mir im Nachgang festgestellt. Diesbezügliche Nachfragen blieben unbeantwortet, am Rande einer Diskussionsveranstaltung in Innsbruck zeigte sich CEO Matthä darüber verschnupft, ich hätte ihm Bilanzfälschung unterstellt. Dazu gilt zu sagen, wenn man schon an die Journalisten des Landes "Mist in Papierform" austeilt, sollte man auch den "Mist" erklären können, den man austeilt. Oder?
Das Konzernergebnis 2020 mit dem unentdeckten Aha-Effekt
Vorab ist festzuhalten, daß der Livestream pro piscibus war. Die Vorstände haben zwar keine konkreten Zahlen anhand der publizierten Folien präsentiert – es gab einen Filmvorspann -, sondern mehr über das Wirtschaftsjahr dahin gelabert. Manche Aussagen mögen für den Unwissenden als hervorragende Leistung abgetan sein, doch wird die ganze Investitionsseite im Unternehmensbereich ÖBB Infrastruktur AG aus Steuergeld finanziert und in der Konzernbilanz aktiviert. Wenn man so tut, daß trotz der Pandemie die Investitionstätigkeit problemlos abgewickelt werden konnte, sollte man auch ehrlich dazu sagen, daß dies nur durch die Rückendeckung des Steuerzahlers und der Eigentümer des Unternehmens möglich ist! So viel zum Thema Redlichkeit.
Der Geschäftsbericht offenbart aber noch ein weiteres Unding und dient der Propaganda. Man konnte nicht erklären, was der Rahmenvertrag 2021 – 2026 in diesem Geschäftsbericht zu suchen hat? Ein Geschäftsbericht ist immer eine ex post Betrachtung der Geschäftstätigkeit und beschreibt die wirtschaftlichen Vorkommnisse in diesem Geschäftsjahr.
Spannender waren aber die ausgewiesenen Zahlen. Es genügte nur eine Kennzahl, um auf einen Blick zu erkennen, daß beim vorgelegten Geschäftsbericht etwas nicht stimmt. Selbst langjährigen Wirtschaftsjournalisten dürfte dies nicht aufgefallen sein. Schließlich muß die Summe der Teilgesellschaften sich mit dem Gesamtergebnis decken. Daß dies nicht der Fall ist, trat beim EBT der vorgelegten Bilanz 2020 offenkundig ins Auge:
Im Geschäftsbericht 2020 finden sich zum EBT folgende Werte:
Gesamt EBT: 58,6 Mio. Euro
EBT – PV: 6,3 Mio. Euro
EBT – RCA: 7,6 Mio. Euro
EBT – Infra: 10,2 Mio. Euro
Fehlende Differenz: 34,5 Mio. Euro
Der fehlende und nicht ausgewiesene Betrag von 34,5 Mio. Euro war Anlaß, den Holdingvorstand der ÖBB zu befragen, wie dies möglich ist und woher diese Lücke stammt?
Da es der ÖBB-Holdingvorstand (Matthä und Schiefer) nicht für notwendig erachtet haben, wurde mit der Analyse des Geschäftsberichtes begonnen. Ich stellte mir dabei die Frage, woher kommen die 34,5 Mio. Euro und habe mir dann die Berichtsstruktur, die ausgewiesenen Umsätze, die Umsatzveränderungen, die Erträge sowie die ausgewiesenen Konsolidierungskreise näher angesehen.
Die Lösung zum Problem fand sich dann im Bereich der ÖBB Holding AG, deren Tätigkeitsbereich und direkt konsolidierten Unternehmen nur ganz kurz erwähnt werden. Weiterführende Informationen zur Holding fehlen, sodaß sich bei Betrachtung der vorhin genannten Parameter sehr schnell herauskristallisierte, daß es einen vierten Konsolidierungskreis ÖBB-Holding gibt, der im gesamten Rechenwerk nicht explizit ausgewiesen ist. Dieser Rechenkreis ist latenter Bestandteil im Konzernergebnis. Rechnet man vom Gesamtergebnis die drei stets eigens ausgewiesenen Unternehmensbereiche (PV, RCA und Infra) heraus, werden die Zahlen des Rechenkreises Holding evident, mit teils interessanten Erkenntnissen.
Eine weitere Betrachtung in die Vergangenheit förderte letztlich zu Tage, daß der ÖBB-Konzern zumindest seit dem Jahr 2007 (!) einen unvollständigen Geschäftsbericht erstellt hat und das Treiben der ÖBB-Holding elegant im Gesamtergebnis verschwinden hat lassen. Erschwerend kommt noch dazu, daß selbst die milliardenschweren Veränderungen bei den Erträgen der Muttergesellschaft nirgendwo in den Geschäftsberichten dokumentiert sind, geschweige denn erläutert werden.
Der zweite Graubereich betrifft den Rechenkreis ÖBB-Holding selbst, wenn man dazu die Bestimmungen des EU-Rechtes anwendet. Die EU schreibt eine strikte organisatorische wie rechnerische Trennung von integrierten Eisenbahnunternehmen vor. Die ÖBB-Holding ist ein Dachkonzern, an dem noch mind. drei weitere Gesellschaften angeschlossen sind. Der Holdingumsatz wird in nur einer Gesamtsumme angegeben, ohne diesen genau aufzuschlüsseln. Die genaue Herkunft der Umsätze wird verschwiegen, es ist unklar, ob die Umsätze am Freien Markt, von den drei Teilgesellschaften oder durch Dritte generiert wurden. Selbst bei den generierten Umsätzen der drei Töchter wird nicht erklärt, wie sich diese zusammensetzen und nach welchen Verrechnungssätzen und nach welchen Leistungen (beides ist ebenfalls nicht aufgelistet) diese resultieren. Hinzu kommt noch das Manko, daß auch die Umsatzkorrekturen ebenfalls nicht je nach Konsolidierungskreis aufgeschlüsselt sauber ausgewiesen werden. Somit entsteht ein Graubereich, indem eine Vermischung zwischen den Unternehmensbereichen Absatz und Infrastruktur entsteht, der je nach Betrachtungsweise eine Masse zwischen 15 und 30 % des Gesamtumsatzes ausmacht.
Als Beleg für diese Zeilen dient die verlinkte Tabelle, die als Grundlage für die Bilanzanalyse erstellt wurde und dabei die Unvollständigkeit der ÖBB-Geschäftsberichte belegt:
http://modellbahninfo.org/oebb-ebt-vergleich-2007-bis-2020/
Die Tabelle enthält jetzt keine Angaben, in welchen Jahren welche Personen das Unternehmen geführt haben. Aber die Tabelle offenbart für den Zeitraum 2011 bis 2013 ein negatives EBT der ÖBB-Holding AG. Wie erinnerlich war zu diesem Zeitpunkt ein gewisser Christian Kern Holdingvorstand, den der Rechnungshof schon zu Zeiten seiner Tätigkeit als Verbund-Vorstand zerlegt hat … (Exkurs: Christian Kern war ein Mann der Worte und dabei blieb es auch, und er war ein Mann, der keine Kritik ertragen konnte und selbst während seiner Zeit als Holdingchef kritische Journalisten boykotierte und diskriminierte! Aber wer selbst nichts von Geschichte hält, ist heute selbst Geschichte!)
Diese Tabelle war dann Anlaß, gleich mehrere Stellen sowohl im ÖBB-Konzern als auch bei den zuständigen Aufsichtsbehörden (ÖBB-Aufsichtsrat, BMK, BMF, den Testator der Bilanz und den Rechnungshof) damit zu konfrontieren. Folge Fragen wurden daher gestellt:
FRAGE an ÖBB und Testator:
Wie ist es möglich, daß ein solch unvollständiges Zahlenwerk einerseits den Aufsichtsrat passiert, den Bestätigungsvermerk erlangt und andererseits vom BMF als solches anerkannt wird?
Fragen blieben unbeantwortet!
FRAGE an den Testator:
Wie ist das Prüfverfahren aufgebaut und wie erfolgen die Prüfschritte? Was wird geprüft?
Fragen blieben unbeantwortet!
FRAGE an den RH:
Welche Feststellungen hat der RH im Rahmen der jährlichen Bilanzanalysen konstatiert? Ist diese Unvollständigkeit aufgefallen und welche Maßnahmen wurden vorgeschlagen?
Fragen blieben unbeantwortet! Es ist anzumerken, daß der RH jede Bilanz für die im Prüfungsobligo hinterlegten Unternehmen analysiert, einen eigenen Akt anlegt und in der Hierarchie zur Information oder Abzeichnung herumschickt und dann im Bunker ablegt. Keine Antwort von der Prüfinstitution Nr. 1 bedeutet aber auch, daß die Kollegen dieses Manko wohl nicht erkannt haben. Lieber beschäftigt man sich dort mit Fragen zur Vermeidung von Essensreste und den Auswirkungen auf den Klimaschutz anstatt sich über harte Fakten mit dem Umgang von Staatsfinanzen zu beschäftigen!
FRAGE an das BMF:
Gelten für Staatsunternehmen keine (strengen) Formalbestimmungen mehr? Wie wurde beim BMF dieses Rechenwerk im Einklang mit dem österreichischen Bilanzrecht auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Korrektheit geprüft (Bilanzgrundsätze)? Wie ist es möglich, daß eine solch unvollständig erstelltes Rechenwerk dort seit mehr als einem Jahrzehnt nicht in die Augen fällt?
Wie läßt sich eine solche Bilanz mit EU-Recht (strikte rechnerische Trennung) in Einklang bringen?
Das BMF war die einzige Institution, die auf meine Eingabe reagierte. Die Reaktion vom 27. Mai 2021 lautete wie folgt:
"Sehr geehrter Herr Mag. Inderst,
herzlichen Dank für die von Ihnen laufend übermittelten Analysen und Anfragen an die Vorstände der ÖBB Holding zur Konzernbilanz der ÖBB. Betreffend der an das BMF gerichteten Fragen darf ich Ihnen mitteilen, dass die Eigentümerverantwortung für den ÖBB Konzern ausschließlich beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) liegt. Das Bundesministerium für Finanzen hat auf die Bilanzierung des ÖBB Konzerns keinen Einfluss und ist auch nicht im Aufsichtsrat der ÖBB Holding vertreten. Nichts desto trotz nehmen wir Ihre Beobachtungen sehr ernst und werden diese selbstverständlich Fachebene mit dem BMK diskutieren bzw. das BMK dazu befragen.
Um lange Kommunikationswege zu vermeiden, möchten wir Sie dennoch ersuchen, die konkreten an den Eigentümer gerichteten Fragen direkt an das BMK zu übermitteln.
Mit herzlichen Grüßen"
An dieser Stelle muß noch eine weitere Stellungnahme des BMF vom 16. September 2020 publiziert werden, um einen weiteren Aspekt bei der Bilanzlegung zu beachten:
Sehr geehrter Herr Mag. Inderst,
Vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir gerne wie folgt beantworten möchten:
"Das Beteiligungs¿ und Finanzcontrolling gemäß Bundeshaushaltsgesetz 2013 bildet eine wesentliche Grundlage für die Steuerung der Unternehmen des Bundes. Die mit der Verwaltung der Anteilsrechte betrauten Bundesministerinnen und Bundesminister haben das Controlling quartalsweise durchzuführen und dessen Ergebnisse dem Bundesminister für Finanzen zu übermitteln. Das Bundesministerium für Finanzen prüft die Quartalsberichte auf Vollständigkeit und Plausibilität. Der derzeitige Prozess gewährleistet, dass die eingetretenen wirtschaftlichen Entwicklungen auf Grund von Ist-Daten im Vergleich zur Planung zeitnah aufgezeigt sowie Vorschauen über die zukünftige Entwicklung plausibel und nachvollziehbar dargestellt werden. Dadurch soll es den zuständigen Bundesministerien ermöglicht werden, eine Beurteilung hinsichtlich Inhalt und Realitätsbezug vorzunehmen, um gegebenenfalls steuernd eingreifen zu können. Das Finanzministerium erstellt jährlich zu den Stichtagen 31. März und 30. September innerhalb von zwei Monaten einen Bericht über die Ergebnisse des Beteiligungs¿ und Finanzcontrollings für den zuständigen Ausschuss des Nationalrats.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie an detaillierteren Informationen interessiert sein, darf ich Sie an das Bundesministerium für Klimaschutz verweisen, in dessen Zuständigkeit die Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an der ÖBB-Holding AG fällt.
Mit freundlichen Grüßen"
Bei dieser Stellungnahme ist noch anzumerken, daß einer der Bilanzgrundsätze stets die wahre Darstellung der Unternehmensdaten zu Grunde legt. Allein der Umstand, daß das BMF bei Staatsunternehmen steuernd in das Zahlenwerk eingrifft, erfüllt generell in der Privatwirtschaft den Tatbestand der Bilanzfälschung. Einerseits teilte das BMF mit, daß es solche Eingriffe vornimmt, andererseits wird in der neuen Stellungnahme dies verneint. Egal, was dort nun wirklich passiert, meine Bilanzanalyse hat eines als Conclusio zu Tage gefördert:
Der ÖBB-Konzern legt unter Duldung aller Aufsichtsorgane eine unvollständige Bilanz vor, deren steuernden Aktivitäten durch diese Aufsichtsorgane die Zahlenwerte verändern. Selbst eine Korrektur von nur einem Cent durchbricht die allgemeinen Grundsätze der Bilanzlehre. Die Conclusio aus der Geschichte ist, daß nicht nur erklärt wird, wie (große) Bilanzskandale entstehen und passieren, sondern offenbart auch, daß die ÖBB uns jährlich ein unbrauchbares Zahlenwerk verkauft. Diese Druckwerke sind daher auf Hochglanz produzierter Sondermüll einzustufen, welcher schon im Rahmen des Klimaschutzes generell zu vermeiden ist.