Eigenartige Rechtsauffassungen im "Rechtsstaat Österreich"
Die Wahlanfechtung der FPÖ zur Stichwahl des Bundespräsidenten hat offenbart, was viele wußten, aber nie wahrhaben wollten. Es wird geschlampt, wohin man sieht, und man nimmt es mit den Gesetzen nicht so genau. Daß dieser Umstand einmal ans Tageslicht treten wird, endete spätestens mit der Bestätigung des Bundeskanzler Kern auf eine harmlose Frage mit der Feststellung der "rechtsradikalen Bananenrepublik" in der Zeitschrift Österreich.
Daß Österreich eine Bananenrepublik ist, damit kann ich leben, und dieser Umstand ist auch evident. Womit ich jedoch nicht leben kann, ist, daß ein "Stuhlsäger" wie ein Christian Kern quasi nicht nur mich, sondern gleich mehr als 8 Mio. österreichische Staatsbürger als rechtsradikal abstempelt! Lieber Christian Kern, schämen Sie sich!
Selbst der scheidende Bundespräsident Heinz Fischer zeigt sich über diese Schlampereien entsetzt. Dies ist auch gut so, denn seine besonnene Art und Weise schätze ich als Person sehr, zumal auch eine gewisse Art von Weitblick bei seinen Handlungen zu erkennen ist.
Aber bleiben wir beim Ärgernis von Heinz Fischer, immerhin ein Verfassungsjurist, und nehmen uns der nicht gesetzeskonformen Handlungen anhand von weiteren Beispielen der Republik Österreich an, die sich durch alle Instanzen der Verwaltung ziehen und hierbei auf ein ganz besonderes Beispiel heraus, den Rechnungshof.
Der Wechsel an der Spitze macht dieses Thema natürlich brisant. Der Abgang von Josef Moser wurde längst herbeigesehnt, viele hegen nun große Hoffnungen in der Nachfolge von Margit Kraker, indem es im Haus hoffentlich zum besseren entwickelt. Daß die Mitarbeitermotivation längst am Tiefpunkt angekommen ist, beweisen entsprechende Studien/Umfragen, die längst den Weg in die Medien gefunden haben, und die Ergebnisse können nur bestätigt werden, wenn man selbst einmal aktiven Einblick und aktiver Teil des Ganzen war.
Der Rechnungshof postuliert von sich selbst, "Unabhängig. Objektiv. Wirksam." zu sein. Diese drei Schlagworte sollten das nachhaltige Wirken und Tun des Hauses nach außen hin sichtbar symbolisieren und nicht nur plakatieren. Die Betonung liegt auf sollten, denn seit dem Hearing zur Nachfolge von Dr. Moser wissen wir es nun in belegter Form, daß im Rechnungshof der politische Einfluß permanent existiert, und sogar soweit reicht, nicht nur das Prüfungsgebaren zu steuern, sondern auch im Personalwesen seine Spuren zu hinterlassen. Obwohl der Rechnungshof als eine Verwaltungseinheit der Obersten Organe des Bundes gilt und sich somit in der Ausübung streng an die Gesetze und die eigenen Vorgaben zu richten hat, findet auch dort der gewisse Schlendrian österreichischer Prägung in einem besonderen Ausmaße statt, den es hier zu thematisieren gilt und anhand von Tatsachen beschrieben wird.
Als ehemaliger Mitarbeiter des Hauses ist es vor allem erschreckend zu erleben, wie dort mit zweierlei Maß bei Personalagenden agiert wird. Ein neuer Mitarbeiter durchläuft ein sehr umfangreiches und aufwendiges Aufnahmeverfahren (zwei persönliche Gespräche, ein dreistündiger Fachtest (kurzes Prüfungsbeispiel) sowie anschließend noch einen Computertest im Ausmaß von 1,5 bis zwei Stunden! Wenn dieses positiv bestanden wurde, folgt ein Hearing im Beisein des Präsidenten (jetzt: -in) und von vielen Abteilungsleitern, die nach jungem Prüferblut saugen. Dies war nur der erste Schritt ins Prüferleben, denn wird man aufgenommen, sind mit dem Dienstantritt und zur Bewährung für die immerwährende Resistenz in einer der vielen Zellen in der Donaudampfschiffstraße weitere Anforderungen notwendig. Die selbst auferlegten Bestimmungen verlangen vom jungen RH-Mitarbeiter die Teilnahme von mind. zwei Prüfungen, den Besuch des internen Schulungsprogrammes sowie die Entsendung für zwei Praktika in der Verbindungsabteilung und der Berichtsabteilung im Ausmaß von jeweils zwei Wochen vor. Hinzu kommen noch weitere Tätigkeiten, die in eine Beurteilung einfließen und dann den Mitarbeiter in den Beamtenstatus überführen, ebenso die als Dienstprüfung geltene Teilnahme mit positiven Abschluß am MBA-Studium. Im Probejahr sind zwei Beurteilungen vorgesehen, eine zur Halbzeit und eine weitere kurz vor Ende der zwölf Monate.
Wie es in Österreich so üblich ist, wird gerade auch in der Verwaltung und vor allem im Rechnungshof mit zweierlei Maß gemessen. Jedenfalls sollte man als solche Institution nicht "Wasser predigen und selbst den köstlichsten Wein genüßlich trinken".
Um es auf den Punkt zu bringen, finden auch in dieser Institution Schlamperein mit nachhaltigen Konsequenzen statt, indem Mitarbeiter, denen man die gänzliche Teilnahme an diesen selbst auferlegten Kritierien und zur Bewährung verweigert, weil es ja noch zusätzliche Einflüsterer von außen gibt (in diesem Falle politische Interventionen seitens des vorigen Dienstgebers), währenddessen es andere Mitarbeiter im Hause gibt und gab, die an keinen dieser Erfordernisse teilnahmen und dafür dann noch als Günstling des Systems Moser laufend befördert wurden. Wie der Rechnungshof diese Ungleichbehandlung bei Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes als verfassungsmäßige Institution rechtfertigt, ist nicht nachvollziehbar, zumal dieser Günstling dann nichts besseres zu tun wußte, als einem ehemaligen Mitarbeiter, der mehr als sieben Jahre arbeitslos ist und für den Rechnungshof in seinen Fachgebieten hervorragende Leistungen erbringen könnte, um die Kontrollaufgabe zu erfüllen, noch beim Hearing einer Abteilungsleiterstelle (seiner Nachfolge) vorhielt, ob sich der Kandidat zum Spaß beworben hat?
Die Frage mag der Vorsitzende dieser Kommission ruhig stellen, allerdings wird auch er und die alte RH-Führung sich die Frage stellen lassen müssen, ob es im Umkehrschluß gerechtfertigt ist, jemand die Karriereleiter im Rechnungshof hinaufsteigen zu lassen, der - bei gleichzeitigem Dienstantritt - weder am internen Schulungsprogramm zu sehen war, noch die Pflichtprüfungen absolvierte und geschweige denn noch das verpflichtende MBA-Studium ablegte?
Es gäbe dazu noch viel mehr zu sagen und zu schreiben, jedenfalls wäre diese Vorgangsweise bei der Bestellung dieser Person eine Anfechtung bei der Gleichbehandlungskommission wert, um endlich auch diese Schlampereien österreichischer Verwaltungseinheiten aufzudecken. Wer aber nun meint, mit dem Verfahren nach dem Stellenausschreibungsgesetz sei alles sauber geregelt, irrt gewaltig, denn das Hearing dient nur zum Schein. Faktum ist, daß bereits im Vorfeld schon die Namen feststehen, wer die ausgeschriebene Stelle zu bekleiden hat. Das Verfahren dient lediglich der Kosmetik, immerhin waren mir in mehr als der Hälfte der Fälle schon die Kollegen namentlich bekannt, die in diese Funktion berufen wurden, wobei als Peinlichkeit anzumerken ist, daß es selbst der Rechnungshof offenbar selbst nicht überlauert hat, keinesfalls nach den Grundsätzen der Öffentlichen Gebarung (Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit) zu agieren, weshalb unnötigerweise entsprechende, sehr teure Resourcen gebunden wurden.
Es gäbe noch eine weitere Reihe von derartigen Unzulänglichkeiten aus diesem Hause zu berichten. Diese Details wären aber für die neue Präsidenten des Hauses durchaus sehr wissenswert, was Sie erwartet, schließlich hat Sie von ihrem Vorgänger zahlreiche Baustellen übernommen, die es zu regeln gilt. Entsprechende Beispiele sind der Seite (http://www.mobbing-konkret.at/rechnungshof-rh/) zu entnehmen.
Man darf abschließend gespannt sein, wie sich die neue Führung auf das Wirken des Hauses auswirkt. Die Mitarbeiter erhoffen sich eine Besserung der jetzigen Situation und vor allem auf mehr Gehör von der neuen Präsidentin abseits der ersten Führungsriege sowie die Beseitigung und Korrektur einzelner zu Tage getretener Fehlentwicklungen.
Wer also noch immer meint, Österreich sei ein Rechtsstaat, wurde spätestens mit der Preisgabe dieser Unzulänglichkeiten eines besseren belehrt. Meine Conclusio nach einem Jahr Rechnungshof am letzten Tag des Dienstverhältnisses war: "Es ist nicht alles Gold, was dort glänzt!"