Nordelbische Synode 18.9.2009
Laut vorläufiger Auszählung betrug der Vorsprung von Van der Bellen 31.026 Stimmen. Eine Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn nachgewiesen werden kann, dass die behaupteten Mängel einen Einfluss auf den Ausgang gehabt hätten, sodass der andere Kandidat gewinnen hätte können.
Der erste Fehler war einmal Waidhofen a. d. Ybbs wo die Stimmen der Briefwahl doppelt gezählt wurden. Somit gibt es den ersten Mangel in Niederösterreich.
In Kärnten hat nach Meldefehlern am Mittwoch das BMI möglicherweise gröbere Unregelmäßigkeiten in 4 Kärntner Wahlbezirken (Villach Stadt, Villach Land, Hermagor und Wolfsberg) angezeigt. Für sich alleine sind diese Ungereimheiten noch nicht ausreichend um eine Wiederholung der Präsidentenwahl auszulösen.
H. C. Strache hat in der Zwischenzeit nachgelegt:
http://www.oe24.at/oesterreich/politik/Wahlfaelschung-Strache-legt-nach/237081362
Somit dürfte die Anfechtung der Wahl ein nahezu sicheres Ereignis sein womit im Mittelpunkt steht, wie es weitergehen wird:
Nach Kärnten wird die FPÖ jetzt genüsslich jeden Tag weitere behauptete Mängel aus den einzelnen Bundesländern anführen.
Werden Mängel aus ganz Österreich behauptet, sind diese stichhaltig und ist anzunehmen, dass diese Mängel in der Lage waren, das Wahlergebnis zu drehen dann wird dem Verfassungsgerichtshof wahrscheinlich gar nichts anderes üblich bleiben als eine Wiederholung der Stichwahl festzulegen.
Aus Marketingüberlegungen erscheint es zielführend die Klage beim Verfassungsgerichtshof möglichst spät einzubringen und gleichzeitig immer wieder neue Unzulänglichkeiten aufzuzeigen um damit die Debatte um eine mögliche Wahlmanipulation am Köcheln zu halten.
Ist die FPÖ mit ihrer Strategie erfolgreich dann dürfte einerseits Norbert Hofer am Ende die Nase vorne haben und SPÖ, ÖVP und Grüne wären massiv beschädigt.
Die logische Konsequenz bei einer Wiederholung der Stichwahl wäre auch eine vorgezogene Nationalratswahl.