Kaum zu glauben, wie inkonsequent wir sind. Vor kurzem verkündete Justizminister Heiko Maas, dass Ehen in Zukunft generell erst ab 18 erlaubt sein sollen und diese Regelung auch auf im Ausland geschlossene Ehen anzuwenden sei. Für den Fall, dass eine Person zum Zeitpunkt der Eheschließung unter 16 Jahre alt war sind in Zukunft auch im Ausland geschlossene Ehen automatisch nichtig und über die Gültigkeit von im Ausland geschlossenen Ehen, wo ein Partner zwischen 16 und 18 Jahren zum Zeitpunkt der Eheschließung alt war, entscheiden Familiengerichte. Diese Regelung soll auch auf bereits in Deutschland bestehende Ehen angewendet werden. So weit so gut. Aber wie war das noch mal mit dem Familiennachzug?
Aktuell besitzen rund 268.000 Syrer in Deutschland das Recht ihre Familie nachzuholen, wobei anzunehmen ist, dass so mancher Berechtigter seine Kinderbraut zu uns holen wird. Kinderbräute zu uns holen kann wohl nicht im Sinne des Gesetzgebers sein? Oder doch und will man uns nur ruhig halten, weil Wahlen vor der Tür stehen?
Wenn der Gesetzgeber beabsichtigt Kinderbräute zu verhindern was ja durchaus lobenswert ist, worauf der Passus, dass Eheschließungen bei unter 16-jährigen automatisch für nichtig zu erklären deutet, dann besteht in einer solchen Konstellation natürlich in Wahrheit gar keine Familie und kann es auch keinen Familiennachzug der minderjährig geheirateten Person geben. Wie seht ihr das oder hab ich da etwas falsch verstanden?
Und wenn falsche Angaben gemacht wurden bzw. werden, dann wurde ein Straftatbestand gesetzt und logischerweise darf Rechtsbruch nicht belohnt werden sondern müsste Konsequenzen auslösen.