Die Tatverdächtigen, die die Tat gefilmt haben sollen, (zwei zwölfjährige und drei vierzehnjährige Bulgaren) befinden sich wieder auf freien Fuss, wobei die Begründung der Behörde aufhorchen lassen muss: "Ein Haftbefehl hatte unter diesen Voraussetzungen keinen Sinn, weil eine U-Haft bei solch jungen Verdächtigen auf Basis der geltenden Rechtsnormen kaum möglich ist".
Screenshot von Facebook
Nach dieser verwerflichen Tat, wobei das leicht behinderte Opfer, mittels Gewalt zum Sex gezwungen worden sein soll, gibt es die meines Erachtens berechtigte Forderung und überfällige Maßnahme, das Alter für die Strafmündigkeit zu senken um solche Täter in U-Haft zu nehmen und damit Absprachen zu verhindern.
Mit den geltenden Rechtsnormen, die in diesem Fall wie auch in so manch anderen Fall vor allem die Täter schützen, wird in Wahrheit dem wahren Opfer von unserer Gesellschaft ein weiterer Schlag versetzt. Was meint ihr dazu?
Euer
Robert Cvrkal