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Nach Russland ist jetzt auch der wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages zu der Feststellung gekommen, dass der Angriff der USA, Frankreichs und GB auf Syrien völkerrechtswidrig war, was wie folgt im 11-seitigen Gutachten begründet wurde:
"Der Einsatz militärischer Gewalt gegen einen Staat, um die Verletzung einer internationalen Konvention durch diesen Staat zu ahnden, stellt einen Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot dar".
Während sich die USA, Frankreich und GB damit außerhalb des Völkerrechts gestellt haben wurde die politische und rechtliche Glaubwürdigkeit zusätzlich von jenen Staaten erschüttert, die diese Aktion gefördert, unterstützt oder verteidigt haben.
Euer
Robert Cvrkal