Am Anfang verbreitete die Regierung Angst um die Bevölkerung einzuschüchtern, sie gefügig zu machen um Grundrechtseinschränkungen durchzusetzen, die ohne diese bewusste Angstmacherei niemals möglich gewesen wären.
Da die Horrorszenarien, die die Politik verbreitete glücklicherweise nicht Realität wurden und dies auch von den selbst denkenden Menschen in unserem Land richtigerweise erkannt wurde stieg die Unzufriedenheit der Bevölkerung mit unserer Regierung und den von dieser verhängten Pandemiemaßnahmen.
Unzufriedene Bürger, zunehmende Proteste und damit zusammenhängende fallende Umfragewerte für die Regierungsparteien flössten diesen immer mehr Angst ein. Zunächst versuchte man noch durch bewusst herbeigeführte bzw. verstärkte Spaltung der Bevölkerung in Geimpfte und Ungeimpfte den Macht- und Kontrollverlust zu minimieren.
Die Angst vor dem Lockdownunmut der Geimpften sollte durch die verkündete Impfpflicht und dem länger dauernden Lockdown für die Ungeimpften abgeschwächt werden.
Dumm nur, dass dann die Ungeimpften auf die Straße gingen, sich mit diesen viele Geimpfte solidarisierten um dann gemeinsam gegen die Regierungsparteien zu mobilisieren. Letzten Endes wurde die Masse der Unzufriedenen immer größer, was sich auch in den deutlich sinkenden Umfragedaten der ÖVP niederschlug.
Plötzlich war Feuer am Dach, da man es mit der Angst bekam bei nicht all zu fern liegenden Urnengängen für die Impfpflicht abgestraft zu werden. Wem interessiert noch ein Gesetz von gestern, wenn dadurch die Gefahr besteht Macht und Einfluss massiv einzubüßen!
Angst auch vor dem VfGH, der neuerlich viele Rechtsnormen aufheben könnte und damit das Vertrauen in bzw. die Zufriedenheit mit unserer Regierung weiter sinken könnte.
Höchstwahrscheinlich wird Gesundheitsminister Mückstein nicht die vom VfGH angeforderten Antworten liefern womit es zu einer Aufhebung mangels Konkretisierung kommen wird.
In diesem Fall wird der VfGH nicht inhaltlich über die Rechtnormen entscheiden sondern mangels Konkretisierung sofort aufheben womit jederzeit wieder ähnliche oder gar gleiche Normen erlassen werden können so wie dies unsere Bundesregierung schon getan hat. Ich würde so etwas als Verhöhnung des Souveräns - dem Volk - aber auch der Verfassungsrichter einstufen.
So wie bei Verschärfungen der Pandemiemaßnahmen ist auch bei Lockerungen auf deren Verhältnismäßigkeit zu achten. Bis jetzt überhaupt nicht beachtet wurde auch, dass der strengere Sonderweg Wiens auf evidenzbasierten Daten zu begründen ist. Fehlen diese dann wären die strengeren Bestimmungen in Wien rechtwidrig.
ANGST zieht sich wie ein roter Faden durch die Pandemiemaßnahmen der Regierung.
Ein nachdenklicher
Robert Cvrkal