Anwalt stellt Strafanzeige gegen Merkel und Maas wegen Volksverhetzung – zurecht!

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Rechtsanwalt Wilfried Schmitz hat wegen der öffentlichen Beschuldigung der russischen Föderation im Zusammenhang mit dem Fall Skripal Strafanzeige wegen des Tatverdachts der Volksverhetzung gemäß Paragraph 130 des Strafgesetzbuchs (StGB) und der möglichen Aufstachelung zum Verbrechen der Aggression (gemäß Paragraph 13 VStGB (Völkerstrafgesetzbuch), der üblen Nachrede nach § 186 StGB und wegen möglicher Verleumdung nach § 187 StGB sowie des Vortäuschens einer Straftat nach § 145 StGB gegen Angela Merkel sowie Heiko Maas gestellt.

Auch die britische Regierungschefin Theresa May steht derzeit unter Beschuss, da überhaupt nicht geklärt ist, ob sie ohne Mitwirkung des Parlaments den Angriff auf Syrien hätte befehlen dürfen.

Der britische Oppositionsführer Jeremy Corbyn meinte in diesem Zusammenhang, "dass May anstatt Anweisungen von Washington entgegenzunehmen, sie um die Zustimmung des britischen Parlaments hätte bitten sollen."

Übrigends verknüpft auch May ausdrücklich die Vorfälle von Duma und Salisbury mit ihrer Aussage, dass die Abschreckung auch für jene gelte, die glauben sie könnten ungestraft Chemiewaffen einsetzen, womit May laut "Schwäbische" Russland meinte.

Immer mehr Bürger fragen sich, warum die europäischen Machthaber anscheinend als Befehlsempfänger von Uncle Sam agieren statt Rückgrat und Mut für eine eigene Politik Europas zu fahren in der die Interessen der Bevölkerung des alten Kontinents im Mittelpunkt politischen Handelns stehen!

Dieser Anwalt hat einfach nur Recht! Man kann doch nicht Dinge behaupten, für die es offenbar keine Beweise gibt – zumindest keine, die die Öffentlichkeit sehen darf oder soll? Das ist absurd.

Robert Cvrkal

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