Weil sein Hund "auf dem Boden uriniert hat" wird jetzt einem Wiener eine Verwaltungsübertretung angelastet. Laut dem Wiener Reinhaltegesetz droht dem Besitzer eine Verwaltungsstrafe von bis zu Euro 1.000,-, da jede Verunreinigung von Straßen verboten ist.

Screenshot von Facebook

Nach intensiver Recherche fand ich aus der Schweiz, der Stadt Genf einen Fall, wo eine Hundebesitzerin deren Liebling 3 Tropfen auf dem Gehsteig verloren hatte zu einer Geldstrafe von 350 Franken (davon 150 Franken Bearbeitungsgebühr) verdonnert wurde.

Laut Aussage von Andreas Knuchel, Sprecher des Justiz- und Sicherheitsdepartements Basel-Stadt, könnte man unter Umständen - Erstattung einer Strafanzeige - auch rechtlich gegen pinkelnde Hunde vorgehen. Etwa wenn sich Personen daran stören oder sich belästigt fühlten. So stehe in der Verordnung über das Halten von Hunden: «Hunde müssen so gehalten werden, dass weder Mensch noch Tier durch sie belästigt oder gefährdet werden.»

Findet hier eine überzogene Kriminalisierung von Hundebesitzern statt und soll so möglicherweise von den Tausenden Einzelfällen seit der unkontrollierten Massenmigration abgelenkt werden! Was meint ihr dazu?

Müssen wir in Zukunft allen Haus- und Nutztieren und damit auch Katzen, Pferde usw. entsprechende Schutzvorrichtungen umhängen bevor sie öffentlichen Grund betreten könnten um zu verhindern, dass wir im Falle der Fälle bestraft werden?

Euer

Robert Cvrkal

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