Wenn ein Flüchtling z. B. deutschen Boden betritt dann ist die Einreise in Deutschland vollzogen. Man kann nicht so einfach die Transiträume in Flughäfen auf Binnengrenzen übertragen und damit exterritoriale Gebiete nach Belieben im Inneren eines Landes schaffen.

Nach Betreten von deutschen Gebiet kann jeder Migrant durch das Setzen eines einseitigen Aktes mit den Worten Asyl, Asyl einen Rechtsanspruch auf Aufenthalt, Sozialleistungen und anwaltliche Vertretung - bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung, die sich über Jahre hinziehen kann, erwirken.

Mit anderen Worten ist der Asylkompromiss mit den Zentren auf deutschen Boden auf Basis der aktuellen Rechtslage gar nicht umsetzbar und somit eine Scheinlösung zur Beruhigung der Bevölkerung.

Da man einen Asylantrag stellen kann nachdem man das Hoheitsgebiet eines Staates betreten hat muss man seine Grenzen SCHÜTZEN wenn man Asylmissbrauch verhindern will und nur jenen Zutritt gewähren die wirklich verfolgt werden und unseren Schutz benötigen. Macht man dies nicht, dann verliert der Staat seine Souveränität und seine Autonomie ab dem Moment jemand Asyl, Asyl auf seinem Staatsgebiet ruft.

Euer

Robert Cvrkal

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philip.blake

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Spinnchen

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CK13

CK13 bewertete diesen Eintrag 03.07.2018 18:16:27

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