Kaum zu glauben, aber die Opfer bzw. Angehörige des Terroranschlages von Berlin bekommen entsprechend dem Opfergesetz keinerlei Entschädigung.
Auch wenn jetzt noch Trauer und Verzweiflung herrscht und Entschädigungszahlungen für Opfer und Trauernde noch kein Thema sind, so haben diese aufgrund einer Rechtslücke keinerlei Anspruch entsprechend dem Opfer-Gesetz.
Denn dieses schließt ausdrücklich Schäden aus einem tätlichen Angriff, die von dem Angreifer durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges oder eines Anhängers verursacht worden sind aus.
Mit anderen Worten besteht die Gefahr, dass die Opfer und die Hinterbliebenen des Terroraktes nicht nur SCHRECKLICHES erleben und erleiden mussten sondern, dass sie auch noch finanziell auf der Strecke bleiben.
Ich kann mir vorstellen, dass dieser Umstand weiteren Unmut in der Bevölkerung auslösen wird vor allem wenn man bedenkt wofür ALLES Steuergeld vorhanden ist.
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