In Geschäften ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes mittlerweile Pflicht und ein Verstoss kann mit einem Organstrafmandat von Euro 25 geahndet werden. Andererseits ist es verboten Banken mit Gesichtmasken und damit auch mit einem Mund-Nasen-Schutz zu betreten womit sich die Österreicher in Wahrheit aussuchen können, welche Rechtsnorm sie brechen, wenn sie eine Bankfiliale betreten.
Der Rechtswirrwarr, wo sich in Wahrheit niemand mehr auskennt gehört ausgetrocknet, weshalb es auch notwendig ist, dass wir die Möglichkeit von Eilanträgen beim VfGH schaffen, denn bis dieser sich mit den Materien beschäftigt, die gerade im Zusammenhang mit Corona eingebracht wurden, sind diese höchstwahrscheinlich schon wieder überholt.
Es ist überfällig, dass wir zum Rechtsstaat zurückkehren und die Verwaltung ihre Aufgaben auf Basis von Gesetzen statt nach Ankündigungen auf Pressekonferenzen vollzieht.
Ein nachdenklicher
Robert Cvrkal