Während in Europa Schadensersatzklagen im Zusammenhang mit Corona aufgrund des Kostenrisikos für die einzelnen Unternehmen sowie "der nicht immer gewährleisteten politischen Unabhängigkeit der Gerichte" - wie z. B. VW-Dieselbetrugsfälle oder die Deutsche Bank Fälle gezeigt haben - mehr als riskant sind sieht die Situation für Geschädigte in den USA deutlich besser aus, da dort Sammelklagen gegen Hersteller und Verkäufer defekter Produkte anhängig gemacht werden können.
Die Vorbereitungen für die Sammelklagen wegen des defekten Produktes PCR-Test wurden im November abgeschlossen sodass eine "class action" (Sammelklage) bei einem kalifornischen Gericht wohl Drosten, der WHO und einigen anderen massives Kopfzerbrechen bereiten wird.
Da der deutsche Drosten-Test aufgrund einer Empfehlung der WHO auch in den USA verkauft und benutzt wurde besteht somit auch die Möglichkeit für deutsche Unternehmen sich dieser Sammelklage wegen des defekten Produktes PCR-Test anzuschließen. Für Unternehmen in Österreich und der Schweiz wird an Lösungen gearbeitet.
Der Defekt des PCR-Test wird damit begründet, dass man der Öffentlichkeit glaubhaft gemacht hat, dass man damit Infektionen nachweisen könnte, was PCR-Tests weder können noch dürfen, da sie für diagnostische Zwecke nicht zugelassen sind.
Für die politischen Maßnahmen bis hin zum Lockdown waren bzw. sind die mit Hilfe der PCR-Tests festgestellten Infektionszahlen eine wichtige, aber falsche Entscheidungsgrundlage, weil eine positive Testung nicht automatisch eine Infektion bedeuten.
Durch die behördliche Schließung von Betrieben steht so mancher Unternehmer vor den Trümmern seiner Existenz. Für so manchen könnte eine erfolgreiche Sammelklage in den USA seine Rettung bedeuten.
Ein nachdenklicher
Robert Cvrkal