Nordelbische Synode 18.9.2009
Der VfGH hat entschieden, dass aufgrund der schweren Mängel die Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl wiederholt werden muss. In Wahrheit hat die Enge des Wahlgesetzes dem VfGH gar keine andere Wahl gelassen als dem Antrag der FPÖ stattzugeben und damit dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen.
Bei jeder anderen Entscheidung wäre unser Land zurecht als BANANENREPUBLIK bezeichnet worden, weil die Einhaltung von Rechtsnormen unabhängig ob uns ein Ergebnis gefällt oder nicht das Zeichen eines RECHTSSTAATES ist.
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Auf das Argument, dass es keinerlei Beweise gibt, dass die Wahl manipuliert wurde ist zu antworten, dass der VfGH ausschließlich zu beurteilen hat, ob Mängel in der Lage waren eine Drehung des Ergebnisses zu bewirken, was der VfGH mit seinem Spruch eindeutig festgestellt hat.
Ob es auch zu Wahlmanipulationen gekommen ist wird wohl im Rahmen von Strafverfahren, welche uns noch in den nächsten Monaten bzw. sogar Jahren beschäftigen werden, ans Tageslicht treten.
Im Herbst werden die Österreicher und Österreicherinnen neuerlich zu den Wahlurnen schreiten müssen um einen neuen, auf rechtskonforme Weise gewählten Bundespräsidenten zu bekommen. Wie durchdacht die österreichische Verfassung geschaffen wurde erkennt man an dem Umstand, dass in der Zeit zwischen Abtritt von Heinz Fischer und der Angelobung des neuen Bundespräsidenten diese Agenden durch die 3 Parlamentspräsidenten als Kollegialorgan erledigt werden.
Leider durchkreuzt die Realverfassung sehr oft die ursprünglich konzipierte Version, wo es eine Trennung zwischen Regierung, dem höchsten Verwaltungsorgan eines Staates und der Kontrolle durch den Nationalrat gibt, weil die Regierungsmehrheit im Parlament Anträge der Opposition oft einfach niederstimmt.
Einiges deutet darauf hin, dass die Koalition auf Bundesebene an den festgestellten massiven Rechtsbrüchen zerbrechen wird, wobei der Schuldige in Mag. Robert Stein, dem Leiter der Wahlbehörde und Funktionär der SPÖ wohl schon feststehen dürfte. Somit ist mit einer hohen Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass wir im Herbst gleich nach der Wiederholung der Stichwahl auch eine Wahl des Nationalrates haben werden.
Wie formulierte es so schön der Vorsitzende des VfGH Holzinger:
"Wahlen sind das Fundament unserer Demokratie. Es ist unsere Pflicht, dieses Fundament zu erhalten. Die Entscheidung macht niemanden zum Gewinner oder Verlierer. Im Namen der Republik: Der Anfechtung wird stattgegeben!"