Nordelbische Synode 18.9.2009

Die unter Kelsen geschaffene österreichische Verfassung ist rein von der Theorie her ein Meisterwerk, welches auf Ausgewogenheit, gegenseitige Kontrolle und Legitimierung durch das Volk abzielt.

Die Machthaber haben allerdings ihre Befugnisse in einer Art und Weise angewandt, dass wichtige Teile wie die Kontrolle ausgehebelt wurden und somit das theoretische Gleichgewicht oft nicht gegeben ist.

Die Bundesregierung ist das höchste Verwaltungsorgan und sollte durch den Nationalrat überwacht werden, was nur kläglich funktioniert, weil ja normalerweise die Mehrheit im Parlament von den Regierungsparteien gestellt wird und somit Anträge der Opposition regelmäßig einfach niederstimmt werden.

Um den VfGH auszuschalten wurden solange die Regierung über eine 2/3 Mehrheit verfügte Materien für die eine einfach gesetzliche Regelung reichen würde einfach Rechtsnormen im Verfassungsrang erlassen.

Auch die Besetzung des Rechnungshofes wird zumeist durch die Regierung bestimmt, womit nicht gewährleistet ist, dass wirklich der beste Mann bzw. die beste Frau vom Gesichtspunkt des Steuerzahlers aus diesen wichtigen Kontrollposten bekommt. Kommt ein Mitglied der Regierungsparteien zum Zug hat dies immer einen unguten Beigeschmack, weil keinesfalls gewährleistet ist, dass sich dieser in erster Linie wirklich dem Steuerzahler verpflichtet fühlt.

So wie der Chef des Rechnunghofes, welcher das Kontrollorgan des Parlaments ist, sollte natürlich auch der Bundespräsident sich in erster Linie dem Volke und damit dem Wählerwillen verpflichtet fühlen.

Es war mehr als demokratiepolitisch bedenklich als Dr. Alexander Van der Bellen verkündete, dass er die FPÖ selbst wenn diese über eine Mehrheit im Parlament verfügen würde nicht mit der Regierungsbildung beauftragen würde.

Entsprechend unserer Verfassung müsste es zu einer verpflichtenden Volksabstimmung kommen, wenn einer ihrer Eckpfeiler wie z. B. die Budgethoheit tangiert wird. Dies ist z. B. eindeutig der Fall, wenn die EZB ohne vorherige Genehmigung durch unseren Nationalrat giftige Papiere kauft. Nicht werthaltige Papiere müssen entsprechend den geltenden Rechtsnormen abgewertet werden, was Auswirkungen auf das Eigenkapital (der EZB) hat. Sinkt jetzt das Eigenkapital unter das rechtlich notwendige Erfordernis dann sind die Eigentümer der EZB und damit letzten Endes auch die österreichischen Steuerzahler verpflichtet Nachschüsse zu leisten. Diese schlüssige Argumentation beweist, dass Maßnahmen der EZB Auswirkungen auf unser Budget bzw. die Budgethoheit des Nationalrates haben können und somit Kompetenzen verfassungswidriger Weise verlagert werden.

Dies sind einige der Fälle, wo meines Erachtens nach die Realverfassung von der Theorie massiv abweicht und somit Handlungsbedarf besteht damit die Ausgewogenheit, die gegenseitige Kontrolle und die Legitimierung durch das Volk so wie sie ursprünglich von Kelsen geplant wurden wiederhergestellt werden.

Die Legitimierung durch das Volk ist überhaupt so ein Problem, weil ja die Parteien vor der Wahl mehr oder weniger ALLES versprechen und dann während der Legislaturperiode mehr oder weniger wie Sachwalter der Bevölkerung agieren. Hinzukommt, dass Wahlversprechen nicht einklagbar sind und Abgeordnete für Fehlentscheidungen in der Regel nicht haften.

In der Theorie sind die Abgeordneten nur ihren Wählern verpflichtet aber in Wahrheit vor allem ihrer Partei, weil sie ja wenn sie nicht spuren entweder überhaupt keinen Platz mehr auf der Parteiliste bekommen oder einen unwählbaren Platz, wobei die Vorreihung über Vorzugsstimmen mehr oder weniger nach wie vor eine reine Alibiaktion für das Volk darstellt.

Das Parteiendiktat kann oder viel mehr muss meines Erachtens nach gebrochen bzw. auf ein vernünftiges Maß zurückgestutzt werden.

Das Volk muss die Möglichkeit bekommen z. B. auch einen Bundespräsidenten während der Amtszeit abzusetzen, wenn dieser den Wählerwillen nicht akzeptiert oder Neuwahlen auslösen können, wenn große Teile der Bevölkerung dies fordern.

Überall dort, wo die Kontrolle durch die Parteien unterbunden bzw. erschwert wird, muss das Volk die Möglichkeit haben einen solchen Kontrollprozess einzuleiten bzw. zu beschleunigen und bei Weigerung der Regierung diesem Auftrag nachzukommen diese auch entlassen können.

Allein schon wenn das Volk über solche Möglichkeiten verfügen würde wären die politischen Verantwortlichen angehalten sich verstärkt am Wählerwillen zu orientieren statt Partei- bzw. lobbyierten Interessen zum Durchbruch zu verhelfen.

Ich bin der Ansicht, dass man mit Wahlen, die alle 4 oder 5 Jahre stattfinden nicht wirklich etwas ändern kann sondern dass die Machthaber den Druck des Volkes jederzeit als kollektiver Korrekturmechanismus eingreifen zu können brauchen damit sie sich verstärkt am Bürgerwillen orientieren.

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Margaretha G

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